Die Frage als solche finde ich ausgesprochen interessant.
Sicherlich ist der genannet Thread bezugnehmend auf Drohnen bzw. die ominöse Drohnenveroerdung.
Als Modellflieger hat man dazu nochmal einen anderen Bezug - ein Thma das hier offtopic wäre.
Aber interessant sind die Details der Anpassungen der LuftVG zB die schon zuvor eingebracht wurden auf Drachen bezogen.
Gerade in Bezug zu Drohnen bzw der Drohennverordung ergeben sich mM besonder Sichtweisen bzw. Lesarten.
Beispiel: LuftVG §1 Wegfall von (7) - das waren die Drachen, und Erweiterung um (11) Sonstige Geräte.
Hier werden explizit 30m genannt. Beim Thema Drohen bzw. Beschränkungen für Modellflieger tauchen diese auch dort wieder auf. Von dieser Modellfliegrgeschchte sind mir auch alte SPrechweisen bzgl. Lenkdrachen in Bezug zu 30m bekannt. Allerdings nicht rechtssicher.
§31 LuftVG Abschnitt 16 h) nennt weiterhin Drachen im Sinne Aufstiegserlaubnis bei besonderer Gefahr ohne ein Luftfahrzeug zu sein.
Also leite ich aktuell für mich her - Drachen waren mal ein Luftfahrzeug, jetzt de facto nicht mehr. Werden uU aber vom LuftVG durch §31 erfasst.
Mehr lässt sich zumindest meiner Auffassung nach aktuell aus den LuftXXX Verordungen und Gesetze nicht erlesen.
Weiterhin, ähnlich wie es mich als Modellflieger noch betrifft, gibt es dann noch relevante Regelungen aus Strassenverkehr,Natur, Naturschutz und vor allem Gemeinde bzw. Stadtverordungen die ggf. empfindlich greifen können und es sehr oft auch tun.
Alles in allem geht/ging es mir als jemandem der öfter mal auf der grünen Wiese steht und durchaus bedacht seine Flieger in die Thermik wirft so: Vorwürde und Vorurteile einsacken von Unbeteiligten, die sellten kaum oder garnicht betroffen sind/waren und siech im nachhinein in der Diskussion lediglich prinzipiell im Recht fühl(t)en ist leicht. Fundiert, spontan und sicher dagegenhalten und in Ruhe weitermachen mit einem zufriedenen Gegenüber fast unmöglich. Einpacken, woanders hingehen ob richtig oder nicht sei dahingestellt, ist Nerven schonender.....
Nicht weil es keine klaren Regelungen gäbe - vielmerh weil sie derart verstrickt sind dass kein normaler Mensch das noch wirklich verstehen und vor allem ein sich Beschwerender akzeptieren könnte.
Alla dann, Gruss, Domi
p.s.: Was ich bisher nie wirklich finden konnte ist die Quelle in der zweifelsfrei die früher immer genannten 100m gesetzlich verankert wären... kennt jemand die Stelle in einem Archivtext oder so ?