hallo Miwi :
so grob habe ich das auch geschrieben.
Auch ich habe bei meinem Hobby zwecka versicherung " Ja " gesgt. Ich habe lieber eine und brauche sie dann nicht , anstatt das mann eine braucht und dann hat mann keine. Das ist dann ziemlich schlecht wei mann dann auf dem Schaden sitzenbleibt Und dan kann teuer werden.
PRHG :
ja so inetwa !
ich bin früher immer in HH auf dem Müllberg geflogen. Der ist in der einflugschneise vom Flughafen Hamburg. Ich trickste das so rum und Rolf hatte seinen einleiner hochgezogen. Dann kahm die polizei und hat rumgemeckert. Ich mit meinen 30 m Leinen Lenkdrachen spinn off durfte bleiben aber der einleiner mußte abbauen. Die polizei hat nicht einmal die Leinenlänge oder die Höhe des Drachens gemessen.
Dieser Rolf hat dann eine anzeige bekommen, mehr nicht. er mußte 1000 Euro strafe zahlen aber das wars.
Wenn jetzt ein schaden auf dem Flughafen oder im Flugverkehr gegeben hätte, hätte das die Drachenhaftplichtversicherung bezahlt weil er nur fahrlässig gehandelt hat, nicht grob Fahrlässig. Genau so stand es auch in der Anzeige.
.....anzeige wegen fahrlässigen verhalten wegen fliegens eines einliner kites in der flugeinflugschneise des Hamburger Flughafens. Anzeige wegen fahrlässigem verhaltens, jedoch nicht grob fahrlässig. Die strafe wird auf 1000 DM vestgesetzt...........
SO stand es damals im Bericht der Polizei.
Woher weis ich das ????
Weil der einleiner pilot ein kumpel von mir ist und ich die Anzeige und alle weiteren Unterlagen gelesen habe.
Wenn ich also meinen einleiner höher als 100 m habe und dann ein schaden entsteht ist es immer nur Fahrlössigkeit weil ich diese 100 m nicht eingehalten habe.
Ich konnte nicht wissen das ichim vielfliegerbereich bin, ich konnte nicht wissen das ein flugzeug genau so hoch fliegen würde wie mein drachen hängt, ich konnte nicht wissen das dieser drachen dann in den Motor gesogen werden würde, ich konnte nicht wissen das daran dann das flugzeug abstürzen würde, ich konnte nicht wissen das dabei ein Hund sterben würde..............verstanden ????
Wenn das so passieren würde ist eben immer noch nicht vorrausetzung für grob fahrlässig erfüllt !
So kommen wir mal zu grob fahrlässig :
ich baue meinen einleiner genau vor der Landebahn des Flughafens in HH auf. dieser ist 300 m hoch. DIe flugzeuge kommen alle 90 sekunden zur Landung. Ich weis das es sich um ein viel flieger bereich handelt weil ich im internet oder auf meinen PC darüber geschrieben habe. ich habe extra 300 m genommen weil ich einnen schaden verursachen will. dieses schrieb ich auch in mein Tagebuch. ich habe extra den Größten Drachen / einleiner genommen weil ich weis das dieer stoff ganz besomders gerne eingesogen wird. Ich binn besoffen so mit 2,0 pro mille. ich binde den Drachen an einen Zaunpfahl fest. Ich habe zwei kumpels eingeladen und wir trinken dabei bier und chatten mit unseren Lap Top im Internet während der Kite in der Luft ist.
So , das ist denn vorsatz und grob fahrlässig......warum ???
direkt hinter der landebahn ohne abstand....
300 m hoch...
vielföiegerbereich.....ich weis das ! ( PC auswertung geswchrieben und dann ausgeführt = Grob fahrlässig und vorsatz
extra lange leine weil hoher schaden.......grob fahrlässig weil ich das ins tagebuch geschrieben hae
eytra big kite weil besser von turbine eingesagt wird......tagebuch
ich habe mich besoffen weil ich mir das sinst nicht getraut hätte......
den kite nichtr " fachgerecht " gesichert..........zaunpfahl
Kumpels eingeladen.....ablenkung und Augen auf den Kite
ich bin nicht aufmerksam........chatte im internet mit lap top
Das sind die Gründe warum ein Gericht dann Grob fahrlässigkeit feststellen würde und auch Vorsatz und dann SAgt die Versicherung " NEIN " und zahlt nicht weil du Billigend in Kauf genommen hast mit dem Kite Menschen zu gefärden !
Ario