Beiträge von Sitt

    Damals hatte es leider auch ein wenig gedauert, bis die Versicherungen reagiert hatten.
    Kam dann aber, weil einige Personen direkt danach gefragt hatten und viele Versicherer sich selber erst kundig machen mussten. Der Zusatz in der Police "Das ein Schaden nur bezahlt wird, wenn keine Versicherungspflicht besteht", war dann das Salz in der Suppe.


    Deshalb möchte ich mich auch nicht so ganz darauf verlassen, was die Versicherungen mir jetzt anbieten, nachdem es geändert wurde.
    bzw. Es ist noch der alte Stand

    Es ist ja leider noch nicht geklärt, ob der Zusatz:

    Zitat

    Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht
    zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestalltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).


    die Versicherungspflicht für Drachen >30m höhe aufhebt.


    In diesem Fall, könnte man evtl. mit der Versicherung verhandeln.

    Wenn man diese aber jetzt abschließt, ist man auch nur bis 30m Versichert, so fern jetzt die Drachen ab 30m höhe Versicherungspflichtig sind.


    Unter Versichertes Risiko steht: Dass das Halten und gebrauchen Versicherungspflichtigen Kraft-,Luft- und Wasserfahrzeugen nicht mit versichert ist.

    Danke AndreasL
    Endlich mal jemand, der es ein wenig besser erklären kann wie ich.


    Wüde hier:

    Zitat

    2.4 Flugmodellen, Ballonen und Drachen,
    2.4.1 die unbemannt sind,
    2.4.2 die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
    2.4.3 deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.


    nicht Versicherungsplichtig mit dabei stehen, wäre man wieder bei den 30m nach Luftverkehrsgesetz oder auch nicht.


    Deshalb wäre es jetzt interessant zu wissen, ob nun 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte gilt oder ob dies, durch den Zusatz der Freizeitgestaltung, aufgehoben wird.


    Nur wenn etwas passiert (z.B. Leinenriss - Drachen kommt auf der Straße runter - Auto baut durchs ausweichen ein Unfall) und man hat mehr wie 30m Leine/n und man besitzt nicht so eine gute Versicherung wie AndreasL, kann es teuer werden.
    So fern ein Drache, trotz Zweck zur Freizeitgestalltung, als Luftfahrzeug gilt.

    Zitat von Uija

    Ich hab z.G. eh eine Versicherung beim DMFV fürs Modellfliegen und hab seit gestern schriftlich, dass auch der Betrieb von Drachen damit gedeckt ist.


    Bei Punkt 7. Stand einmal Drachen (was ja weg gefallen ist). Also hatten Drachen einmal die selbe Versicherungspflicht wie Modellflieger.
    Aus diesem Grund glaube ich nicht wirklich, dass die mit einmal die komplette Versicherungspflicht für Drachen raus genommen haben.


    Als Tip:
    Lese einmal nach, ob es bei Drachen eine höhenbegrenzung gibt und ob der Versicherungsschutz auch bei einer Versicherungspflicht besteht.
    Das war vor Jahren das Problem bei der Privatenhaftpflichtversicherung ;)
    Wenn dies der Fall ist. Viel Spaß beim fliegen.


    Gruß Stefan
    - Editiert von Sitt am 20.08.2013, 20:39 -

    G.Eheim
    Das Thema ist ja eigentlich schon ca. 6 Jahre alt. An gewissen stellen an der Küste muss/musste man, soweit ich es gelesen habe, sogar den Wisch von der Versicherung bei sich haben.
    Irgend wo muss doch mal Klarheit geschaffen werden.
    Damals war es klar: Drachen sind Versicherungspflichtig. Aber nach der änderung, weis jetzt wieder keiner, ob nun der Drachen ab 30m höhe Versicherungspflichtig ist oder ob es "egal" ist, da dies der Freizeitgestaltung gilt.
    Zu mind. ist es für mich nicht ganz eindeutig.


    Mit dem 30m höhe hätte man dann das problem, dass du dein Drachen bei 30m+ höhe, dein Kite als Fluggerät versichern musst. Da in den meisten Privatenhaftpflichtversicherungen von 30m höhe und 5kg die Rede ist.
    Ok, die 5kg könnten die sich auch schenken.


    Drachenbauer
    Für mich ist der Gesetzestext nicht ganz eindeutig.

    Hier mal die Ansicht was ich meine:


    Der Rote Kreis ist der Kitespot und die Farbigen Linen sind die Flugrouten


    Kann ich machen. Habe aber eh meistens 25m Leinen am start. Würde aber auch mal gern testen wie es sich an längeren Leinen fliegen lässt.
    - Editiert von Sitt am 19.08.2013, 21:34 -

    Ich glaube es war 2007, wo der ganze Spuk angefangen hatte mit dem Luftverkehrsgesetz.
    Damals wurden Drachen als Luftfahrzeug angesehen. Somit waren alle Drachen eigentlich Versicherungspflichtig. Selbst die vom Blauen A, die nur bei Sturm fliegen.
    Genauso wie jedes KFZ eine Haftpflicht besitzen muss.


    Da es damals sehr schwer war, das Kiten in die Privatehaftplicht mit ein zu binden, sind zusätzliche Versicherungen fürs Kiten entstanden.
    Hier waren die Kites bis 30m über Wasser/Bodengrund und meist bis zu 5kg Gewicht Versichert. Die Privatenhaftpflichtversicherungen haben mehr oder weniger nachgezogen.



    Nun, nach der/den änderung/en im Luftverkehrsgesetz, sind Drachen keine Luftfahrzeuge mehr(dank den Leuten, die sich dafür eingesetzt haben).


    Jetzt bleibt eigentlich nur die Frage, ob die 30m Regel für die Drachenbesitzer gilt oder nicht?


    Werde wohl mal in den nächsten Tagen die DFS(Deutsche Flugsicherung) mal anschreiben. Könnte sonst heikel werden, wenn es einen nicht passt und 1km über einem die Flugzeuge im Landeanflug auf Frankfurt sind.

    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
    Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    Mit 30m Leinen, ist man da an der Grenze.
    Wenn es auf Drachenfesten eine Höhenfreigabe gibt, dann gilt dies auch für Leinen und nicht für Leine+Person+Drachen.

    Wobei das ganze für die Drachenflieger wieder recht schwammig ist


    -Bei 7. stand einmal Drachen
    -11. ist gleich geblieben mit den 30m
    - wobei die meisten von uns, ihre "unbemannten Fluggeräte" zwecks Freizeitgestalltung betreiben.


    Wie seht ihr das?
    Besteht jetzt die grenze von 30m oder nicht?
    Wenn nicht, wäre es jetzt schon fast ein Freifahrtschein ewig viel Leine zu geben. (?) :kirre:


    Gruß Stefan
    - Editiert von Sitt am 19.08.2013, 17:09 -


    Ab 30m ist man wieder bei den Luftfahrzeugen, die Versicherungspflichtig sind.
    Ich glaube eher weniger, das da die Versicherung, bei der Privathaftpflicht, die 30m+ mit macht.


    Kannst ja noch dein Drachen als Luftfahrzeug versichern lassen. ;)


    Gruß Stefan
    - Editiert von Sitt am 19.08.2013, 16:31 -

    Seit diesem Monat gilt das neue Luftverkehrsgesetz.
    Luftverkehrsgesetz


    Hier werden jetzt die Drachen nicht mehr als Luftfahrzeug aufgeführt.
    Die 30m Leinenbegrenzung besteht leider immer noch. Zum Leid der Einleinerflieger.


    Für die Tractionkiter, ist das Kiten wieder einfacher geworden. ;)


    Trotzdem sollte sich jeder überlegen, ob er sich nicht lieber eine Haftplichtversicherung zum Kiten zu legt (wer noch keine hat).



    - Editiert von Sitt am 19.08.2013, 18:08 -

    Zitat von Kiterider2


    Dass man eine leash nur zum kitesurfen Brauch, ist nicht ganz richtig, denn viele Kites (Vor allem Hochleister) haben eben nur die chickenloop Safety.


    Ich kann halt nur das schreiben, was ich von mein Dealer mit bekommen habe.
    Habe halt die Slope mit 4 Leinen, mit der Option ein Leash dran zu machen.

    Die Leash ist eigentlich nur vom nutzen, wenn du den Chickenloop vom Kite trennst.


    Ich besitze auch erst seit Mitwoch ein Depowerkite und mir wurde gesagt, dass man ein Laesh eigentlich nur beim Kitesurfen benötigt.


    Die Quickrelease hatte mir gestern auch voll und ganz ausgereicht.
    Wenn du es am Rücken befestigst, möchte ich nicht so weit auslösen, dass der Leash greifen muss



    MfG Stefan