Beiträge von Sitt

    Es scheint ein recht kleines und kurzes Drachenfest zu werden.
    Nach meiner gestrigen Anfrage nach einem Programm und Buggy/KLB sowie Wohnwagen/Wohnmobilmöglichkeiten, konnte ich folgende sachen soweit in erfahrung bringen:


    -Das Drachenfest ist nur von 10Uhr bis 13Uhr.
    -Einleinerpiloten werden etwas bevorzugt.
    -Es gäbe die möglichkeit den Flugplatz am So (13.10.) für Buggy's und KLB's zu nutzen. (nach einer kleinen Einweisung)


    Hier mal noch ein paar PLatzdaten:
    Der Platz ist ein Grasplatz mit einer Ausdehnung von ca 1400 x ca. 200 m. Dabei steigt das Gelände von Ost nach West um 4 % an und es ist auch hügelig.
    Mit hügelig wird wohl die Umgebung gemeint sein, was man aber auch vom Aero-Club Gelnhausen kennt.


    Wer noch Fragen hat, her damit.
    Ich versuche mich bei den Jungs noch ein wenig schlau zu machen.


    Ich habe es mir vorgenommen hin zu gehen und werde es auch der etwas ungewöhnlichen E-Mail (in der Region ist eh nichts gewöhnlich) machen.
    Wer hat auch vor dort hin zu kommen?


    Gruß Stefan

    bis 30m ist es kein Luftfahrzeug

    Zitat

    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
    Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    Ein Drachen ist immer noch ein für die Benutzung des Luftraums bestimmtes Gerät.


    Das Luftvg ist mit dem §31 sogar noch schärfer für uns, da man sich eigentlich erst beim Land oder DFS (Deutsche Flugsicherung) eine genehmigung holen müsste um irgendwo zu Kiten oder Drachen steigen zu lassen.
    Des weiteren steht nur da: insbesondere. Dies wird wohl wegen der durch aus geringen größe dieser sachen dort stehen aber es wird wohl auch für andere sachen gelten, die unter sonstige fällt.
    Alles andere muss man ja eh erst an bestimmten stellen Zulassen, wo man dann auch seine Kennung bekommt.

    hier habe ich auch noch den §31Luftvg für dich, der uns eigentlich fast alle zu wildfliegern macht.


    und im §43 steht, dass Luftfahrzeuge Versicherungspflichtig sind


    - Editiert von Sitt am 17.09.2013, 05:41 -

    ganz einfach:
    siehe im Gesetz §1 11.

    Zitat

    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig
    Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    Drachen sind für den Luftraum bestimmte Geräte. Somit gelten diese ab 30m zu den Luftfahrzeugen, die Versicherungspflichtig sind.


    Somit ist die 30m Grenze bei dir ganz nett umschrieben.

    Hi Deepy,
    genau das ist es halt, was die Regelung so verwirrend macht.


    Nehmen wir einmal an, du hast eine Spule mit 100m Leine an deinem Einleiner (nach LuftVo: ok).
    Weil du nur bis 30m Versichert bist, hast du dir bei 28m eine Markierung gemacht.
    Jetzt passiert aber etwas und musst wegen der 100m Spule den Schaden selber bezahlen, weil du nicht nachweisen kannst, dass du nur 28m Leine gegeben hast.
    Du kannst auch ein Roller tunen und nur 45km/h fahren. Wenn du aber in eine Kontrolle kommst und der Roller schafft 60km/h musst du auch zahlen, weil du damit 60km/h fahren kannst.


    Die Deutschen- und EU- Gesetzte werden eh immer schlimmer.
    Bsp.: In fast genau einem Jahr darfst du mit einem LKW-Führerschein nicht mehr Gewerblich fahren außer du hast 5 Weiterbildungen gemacht. Wenn du diese nicht gemacht hast, darfst du zwar Privat noch LKW fahren aber nicht mehr für eine Firma.

    @ Stefan M.
    Ich bin eigentlich soweit recht zufrieden. Könnte aber meiner meinung nach etwas schneller drehen. Muss mal schauen, dass ich vllt an der Waage noch ein bisschen was raus kitzel.
    Springen funktioniert schon ab ca. 3bft (bei 70kg). Heute waren bei mir so 1-2m hohe sprünge drin. Somit waren auch ein paar Zuschauer da. :-O
    Die Slope hatte ich rtf gekauft.

    @ Stefan M.


    Wenn man den dreh raus hat geht es bestimmt. Man muss halt erst einmal ein wenig im Stand fliegen und üben die Zebra am Windfensterrand ab zu stellen.
    Habe selber die Slope 9.0 und fange gerade mal das Rollen an. Schwierig wird es, wenn nicht genug Druck im Kite ist. Da fangen dann die Ohren an wieder ein zu klappen (wie beim Start).
    Kann auch sein, dass ich noch nicht die richtige Technik raus habe.


    Gruß Stefan

    Gut, die Bedingungen werden wohl so bleiben bei den Vericherungen.
    Jetzt muss man auch nicht mehr darauf achten, ob die 30m bei Versicherungspflicht versichert sind oder nicht. Da bis 30m keine Versicherungspflicht mehr besteht.

    Wenn die Leine gerissen ist, hast du eh kein Einfluss mehr auf die höhe. Von daher dürfte nichts passieren.
    kannst ja nachweisen, dass du dich an die Höhe gehalten hast, dur die gerissene Leine.


    Ich habe da noch einmal was Interessantes gefunden. Für die, die meinen bis zu 100m Leine ohne bedenken geben zu können.
    In der Luftverkehrsordnung §16 steht zwar:

    Zitat

    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,


    Aber wenn etwas passiert (reicht schon, dass ein Spaziergänger über die Leinen stolpert und sich etwas bricht), das man Zahlen darf.
    Weiter hin heißt es, dass man eine Erlaubnis für >100m braucht und nicht eine Versicherung, die man schon vorher haben sollte.


    Eigentlich sollten wohl mal die Hersteller auf eine Versicherung in der Bedienungsanleitung hinweisen. :(


    @AndeasL


    Weil dieser Auszug die Erklärung für diese Textpassage im Luftverkehrsgesetz ist:
    Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nichtzu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).


    - Editiert von Sitt am 22.08.2013, 21:43 -

    Juhu ich habe den Gesetzesentwurf von der Bundesregierung gefunden, zur änderung des Luftverkehrsgesetz. :)
    Ich bin da jetzt aber nicht wirklich schlauer geworden und das was ich genau wissen will steht da nun auch nicht drin. :(


    Wer Lesen will, bitte:

    Ich habe zwar auch nur max. 25m Leinen zum Boarden aber auch Bekannte, die Einleiner besitzen. Deshalb denke ich nicht nur an die ATB-, Buggyfahrer, Kitesurfer und Snowkiter sondern auch an die Einleinerfraktion, die da schon stark eingeschränkt wird.


    Wer Lust zu Lesen hat, kann hier nachlesen, wie es Rechtlich vor der Änderung ausgesehen hat. Die Seite ist von einem Kitenden Rechtsanwalt.


    Die Versicherungen werden weiterhin 30m begrenzen, auch wenn es evtl. mehr höhe zu holen gibt. Die müssen immer erst Wach gerüttelt werden, dass sich bei irgend einem Gesetz was geändert hat.

    So lange wie du etwas schriftlich hast, kannst du es auch nachweisen, dass die bei einem Schaden und einhaltung der Rahmenbedingungen zahlen müssen.
    Bei mündlichen sachen, weis es am ende keiner, dass er gewisse sachen zugesichert hat.


    Wobei nach jetzigen Gesetzesstand, der Drachen bis zu einer höhe von 30m, zu 100% nicht Versicherungspflichtig ist.
    Mich stört aber der zusätzliche text, wo man vllt. mehr als 30m raus bekommt. :-/