Heute gabs nen kleinen Dämpfer. 
Ich schön am fliegen mit der Beamer.
Mein Neffe endlich mal mitgekommen.
Kommt auf einmal son Typ?
Ich lande, sag freunlich hallo.
Er. 'Sofort einstellen ist kein Freizeitpark hier'
BlaBla
War wohl der Förster.
Ich erstmal eingepackt.... 
Wie ist die Rechtslage? Wiese ist doch ok oder?
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Mach dir nichts draus, solche Idioten gibt es leider hier und da, besonders häufig bei den Grünkitteln. Hatte erst neulich mit einem Jäger zu tun, der, ohne vorher auch nur einen Ton zu sagen, Fotos von meinem Auto und meiner Rumfliegerei gemacht hat. Darauf angesprochen, was er da macht, sagte er nur kurz "Ich zeig sie jetzt an" und fuhr davon.
Selbst wenn ich nicht die Erlaubnis des Wiesenbesitzers gehabt hätte, hätte der Grünrock mir diesbezüglich gar nichts gekonnt.
Wie dem auch sei...du darfst die freie Landschaft außerhalb der sogenannten Nutzzeit zum Zwecke der Erholung jederzeit betreten.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit allerdings nur auf Wegen.
Für Ba-Wü. kannst mal folgendes in Ruhe durchlesen (ab § 35):
http://www.umweltschutzrecht-o…tze/BW/LNatSchG_BW05.html
(In anderen Bundesländern kann es je nach Gesetz wieder anders geregelt sein.)
Konkret heißt das, dass bei Äckern die nutzfreie Zeit der Zeitraum nach der Ernte bis zur erneuten Einsaat ist (also Vorsicht bei Äckern mit Wintergetreide).
Bei Wiesen ist es nicht ganz so einfach. Auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall in dem Zeitraum ab der letzten Mahd bis das Gras dann im folgenden Frühjahr wieder anfängt zu wachsen.
Und da fängt die Unsicherheit an. Streng genommen könnte jemand sagen, dass man nicht mehr drauf darf, wenn das Gras tatsächlich schon "schiebt" (und sei es nur ein halber Zentimeter). Und da schweigt sich das Gesetz meines Wissens leider aus, ab wann genau die Zeit des Aufwuchses bei Wiesen konkret beginnt.
Früher war es noch so, dass man ab einem bestimmten Tag (Georgi hieß der glaub ich) irgendwann im dritten Aprildrittel nicht mehr auf die Wiesen durfte, weil sich sonst das Gras wegen der Länge nicht mehr aufrichtete.
Durch die wärmeren Frühjahre ist das heutzutage aber oftmals schon früher der Fall.
Ideal ist es, wenn du mit dem tatsächlichen Besitzer der Wiese gesprochen und sein OK bekommen hast (wenn Ja, dann am besten gleich klären, bis wann es für ihn noch ok ist, wenn du drauf gehst). Freundliche Kommunikation ist immer gut und, von der Gesetzeslage mal abgesehen, ist es auch ein positives Signal, wenn er merkt, dass du dir Gedanken machst und auf ihn Rücksicht nimms (er sich also nicht übergangen fühlt). Das versetzt manchmal Berge. 
Interessant ist übrigens, dass nach dem Landesnaturschutzgesetz ein Eigentümer eines Grundstücks in der freien Landschaft der Allgemeintheit das Betreten seiner nichtumzäunten Wiese außerhalb der Nutzungszeit nicht ohne weiteres verbieten kann (s. § 39). Da braucht es schon gute Gründe.
Irgendein dahergetapster Förster/Jäger kann dir das Fliegen auf der Wiese jedenfalls nicht einfach so verbieten.
Brauchst dich also nicht verscheuchen oder einschüchtern lassen (am besten gleich mal fragen, ob er der Besitzer des Grundstücks ist.
)
Gruß