Zitat von FranzS
(...) Evtl. hatten die aber nur keine Lust auf weitere kostspielige Diskussionen. (...)
Diese Annahme ist vermutlich richtig!
Grundsätzlich darf man nie vergessen: Ein Versicherungsunternehmen ist stets bestrebt, Gewinne zu erzielen. Das ist absolut legitim, denn Versicherer betreiben diese Art des Unternehmens schließlich nicht aus Nächstenliebe und Menschenfreundlichkeit.
Darum sollte jeder Versicherungsnehmer bei einem Schadensfall davon ausgehen, daß eine Regulierung zunächst pauschal abgelehnt wird. Das gilt auch dann, wenn die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen den Versicherer eindeutig zu einer Schadensregulierung verpflichten.
Die initiale kurze Pauschalablehnung kostet den Versicherer ein müdes Arschrunzeln. In der Mehrheit der Fälle aber bringt diese Ablehnung dem Versicherer realen wirtschaftlichen Gewinn, weil die meisten Versicherungsnehmer bereits an dieser Stelle entnervt aufgeben. Sie fordern ihr Recht nicht ein, sondern führen die Schadensregulierung sehr oft aus eigener Tasche durch.
Die vom Versicherungsnehmer gezahlten Versicherungbeiträge bleiben somit gewinnsteigernd beim Versicherer hängen.
Wenn man sich die "Betriebskosten" eines Versicherers vor Augen hält, hätte bei der hier genannten Schadenssumme in Höhe von EUR 160.-- jede weitere Anstrengung um Ablehnung der Schadensregulierung den wirtschaftlichen Gewinn des Versicherers übermäßig geschmälert. Daher kam er seiner Vertragspflicht nach; natürlich nicht ohne vorher genau zu prüfen, ob eine solche Vertragspflicht überhaupt vorliegt. Die EUR 160.-- sind da nicht mal Peanuts, sondern nur ein mikroskopisch kleiner Krümel einer Erdnuss. 8-)