... oder die Abdeckschraube von einem Regenschirm nehmen. Regenschirm-Verschraubung
Die kann man auch immer als Ersatz dabei haben. Wenn sie zu lang ist, lässt sie sich einfach kürzen.
Beiträge von Werder
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Ich war's bei Dir nicht. Die Biene stand neben einem Womo aus Berlin.
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Zitat
Denn gewöhnlich sei sie ... am nächsten Morgen inkl. Teleskopstab auf dem Gras liegend aufzufinden.
Wenn das in Detmold war, dann war ich das
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Bereits unter Nachtfliegen von beleuchteten Drachen geschrieben, aber hier zum besseren Wiederfinden noch mal uns betreffende Ausschnitte der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)
§ 15a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO:
das Steigenlassen von Drachen ... in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist verbotenund in § 16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO:
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen ... der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen ...
2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden, ...
(1) ...
(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.daraus folgt m.E.: alles unter 100m - egal ob tags oder nachts/ mit oder ohne Beleuchtung - ist erlaubt.
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@ Schlafempfindliche
das Schlafen in der Nähe von einem "fliegenden Geigenbogen" kannst du vergessen -
OK, mein Beitrag sollte mal die Phantasie anregen. Ich denke auch, dass es in nächster Zeit kein Massenartikel wird, auch sind 2 Mp nicht der Bringer. Und das mit den Beschleunigungssensoren - die sollten ansprechen, wenn der Ball aus der Ruhelage unterhalb eines Drachens kurzfristig in den freien Fall übergeht, bevor er abgefangen wird! Oder eben per Funk auslösen, wie weiter unten beschrieben - wir wollen die "KAP-Kugel" ja nicht in die Luft werfen.
Da gibt es dann noch ein weites Betätigungsfeld.
- Editiert von Werder am 12.11.2011, 16:57 - -
Mit Fernsteuerung lässt sich da unterhalb eines Drachens einiges bewerkstelligen - wenn das System das zulässt. Der Ball muss ja nicht gleich bis zum Boden "durchrauschen".
Die Bildbearbeitung (Bild-Übergänge) bedarf auch noch der Verbesserung. -
Wolfgang (WoBie)
hier noch mal nachgereicht. Ich hatte die Mühle bereits Anfang Mai aufgenommen.Mühle Meine I - der Horizont ist hier noch nicht gerichtet
oder
Mühle Meine IIdiese Datei ist etwas groß, dadurch längere Ladezeit - evtl. mit "-" verkleinern.
q. e. d.
- Editiert von Werder am 11.11.2011, 15:56 - -
Die Geschichte für Luftbilder muss um eine weitere Technik ergänzt werden:
Panoramic Ball Camera
Ball mit 36 Kameras
Mal sehen, wie sich die Technik weiter entwickelt -
meine Folie ist komplett geklebt. Da ist nix mit ziehen und zerren. Ich werde jetzt mal testen, was sich bei 2 m Länge noch zu einem Ring biegen lässt.
Folie mit Reißverschluss? Kommt auf die Verbindungstechnik an: Kleben oder Nähen? Oder beides? Nähen auf Gewebeband? -
hier noch mal uns betreffende Ausschnitte der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)
§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen ...
2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,
...
(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.daraus folgt m.E.: alles unter 100m - egal ob tags oder nachts - ist erlaubt.
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Moin Chris,
die Seite hilft mir nicht weiter. Mir fehlt ein Hinweis auf den CFK-Durchmesser bei einer 750er bzw. 800er Circoflex, so dass sie noch zusammengedreht werden kann.
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Das sind doch mal Hinweise in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die Sicherheit und Klarheit bringen sollten:
§ 15a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO:
das Steigenlassen von Drachen ... in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist verbotenund § 16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO:
... Gemäß Abs. 2 ist das Halteseil von Drachen in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rot-weiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter ... kenntlich zu machen ... -
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Zitat
... ringsrum eine Kante von ca 1cm mit Pattex geklebt
das soll sicherlich der Verstärkung der Kanten dienen!? Hält das Pattex auf der Folie oder lässt es sich wieder "abpellen"? Ein Streifen Tesafilm an der hinteren Kante führte bei meinem Delta nach einiger Zeit dazu, dass die Folie an der Filmkante einriss und der verstärkte Folien-Streifen irgendwann abfiel.Bisher habe ich nur mit Paketklebeband sicher haltende Verbindungen hinbekommen. Das braune verliert unter UV-Einwirkung zumindest auf der Drachenrückseite nach einigen Jahren seine Klebewirkung. Seitdem verwende ich nur noch das durchsichtige auf der Drachenvorderseite.
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Moin Marcus,
hier wurde schon einiges vorgestellt Transportlösungen ohne Pkw -
ich lass mich gerne überzeugen und an der Physik kommt keiner vorbei :-/
die TrustFire Protected 18650 haben - wie der Name sagt - einen Schutz eingebaut und lassen sich zu zweit in den Lader packen: "Discharging and charging protection circuitry built-in".
Zitatdie hälfte reicht dick
, aber das Doppelte schadet auch nicht, außer man muss auf das Gewicht achten - wie Obelix
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Moin hedgehopper,
was für eine Lipozelle (Marke/Kapazität) verwendest du?
Meine Ideen gehen in Richtung >> TrustFire Protected 18650 3.7V True 2400mAh << mit entsprechendem Ladegerät >> OEM 2*18650 Lithium Battery Charger << vom gleichen Laden. Eine Zelle für den Empfänger incl. Servos und zwei für den Videosender. Da muss ich aber noch sehen, welche Spannung der Sender mindestens benötigt, um noch zu senden. Was meinen die anderen dazu? Das würde auf jeden Fall eine Menge Gewicht einsparen.