Beiträge von Werder

    Da werden wir sicher noch mehr interessante Fotos erwarten dürfen!? Weniger ist manchmal mehr :H:


    Zitat von Werder

    Schwarze Schafe (oder auch Kühe) sind selten, aber eins ist wohl immer dabei...

    upps, das Foto war mir seinerzeit auf die falsche Seite gerutscht SORRY!

    Bereits unter Nachtfliegen von beleuchteten Drachen geschrieben, aber hier zum besseren Wiederfinden noch mal uns betreffende Ausschnitte der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)


    § 15a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO:
    das Steigenlassen von Drachen ... in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist verboten


    und in § 16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO:


    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen ... der Erlaubnis:
    1. der Aufstieg von Flugmodellen ...
    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden, ...
    (1) ...
    (2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    daraus folgt m.E.: alles unter 100m - egal ob tags oder nachts/ mit oder ohne Beleuchtung - ist erlaubt.

    OK, mein Beitrag sollte mal die Phantasie anregen. Ich denke auch, dass es in nächster Zeit kein Massenartikel wird, auch sind 2 Mp nicht der Bringer. Und das mit den Beschleunigungssensoren - die sollten ansprechen, wenn der Ball aus der Ruhelage unterhalb eines Drachens kurzfristig in den freien Fall übergeht, bevor er abgefangen wird! Oder eben per Funk auslösen, wie weiter unten beschrieben - wir wollen die "KAP-Kugel" ja nicht in die Luft werfen.


    Da gibt es dann noch ein weites Betätigungsfeld.
    - Editiert von Werder am 12.11.2011, 16:57 -

    Mit Fernsteuerung lässt sich da unterhalb eines Drachens einiges bewerkstelligen - wenn das System das zulässt. Der Ball muss ja nicht gleich bis zum Boden "durchrauschen".
    Die Bildbearbeitung (Bild-Übergänge) bedarf auch noch der Verbesserung.

    hier noch mal uns betreffende Ausschnitte der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung)


    § 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
    1. der Aufstieg von Flugmodellen ...
    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,
    ...
    (2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    daraus folgt m.E.: alles unter 100m - egal ob tags oder nachts - ist erlaubt.

    Das sind doch mal Hinweise in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die Sicherheit und Klarheit bringen sollten:


    § 15a Abs. 1 Nr. 1 LuftVO:
    das Steigenlassen von Drachen ... in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen ist verboten


    und § 16 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO:
    ... Gemäß Abs. 2 ist das Halteseil von Drachen in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rot-weiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter ... kenntlich zu machen ...

    Zitat

    ... ringsrum eine Kante von ca 1cm mit Pattex geklebt


    das soll sicherlich der Verstärkung der Kanten dienen!? Hält das Pattex auf der Folie oder lässt es sich wieder "abpellen"? Ein Streifen Tesafilm an der hinteren Kante führte bei meinem Delta nach einiger Zeit dazu, dass die Folie an der Filmkante einriss und der verstärkte Folien-Streifen irgendwann abfiel.


    Bisher habe ich nur mit Paketklebeband sicher haltende Verbindungen hinbekommen. Das braune verliert unter UV-Einwirkung zumindest auf der Drachenrückseite nach einigen Jahren seine Klebewirkung. Seitdem verwende ich nur noch das durchsichtige auf der Drachenvorderseite.

    ich lass mich gerne überzeugen und an der Physik kommt keiner vorbei :-/


    die TrustFire Protected 18650 haben - wie der Name sagt - einen Schutz eingebaut und lassen sich zu zweit in den Lader packen: "Discharging and charging protection circuitry built-in".

    Zitat

    die hälfte reicht dick

    , aber das Doppelte schadet auch nicht, außer man muss auf das Gewicht achten - wie Obelix ;)

    Moin hedgehopper,
    was für eine Lipozelle (Marke/Kapazität) verwendest du?
    Meine Ideen gehen in Richtung >> TrustFire Protected 18650 3.7V True 2400mAh << mit entsprechendem Ladegerät >> OEM 2*18650 Lithium Battery Charger << vom gleichen Laden. Eine Zelle für den Empfänger incl. Servos und zwei für den Videosender. Da muss ich aber noch sehen, welche Spannung der Sender mindestens benötigt, um noch zu senden. Was meinen die anderen dazu? Das würde auf jeden Fall eine Menge Gewicht einsparen.