ZitatOriginal von Judgemahal
Hallo Georg,
Zoll gibt's nicht, aber die Mehrwertsteuer in GB beträgt nur 15%, d.h. vom dortigen Preis gehen erst 15% ab und dann wieder 19% hiesige Mehrwertsteuer drauf.
Ulrich
Hallo Ulrich
Das liest sich beim dt. Zoll aber anders, oder nicht?
http://www.zoll.de
Im nichtkommerziellen Warenverkehr, z.B. im EG-Reiseverkehr, wurde weitgehend auf den umsatzsteuerlichen Grenzausgleich, nämlich die Entlastung von der Umsatzsteuer bei der Ausfuhr und die entsprechende Belastung bei der Einfuhr (Bestimmungslandprinzip), verzichtet. Diese Waren bleiben mit der Umsatzsteuer des Ausfuhr-Mitgliedstaates belastet (Ursprungslandsprinzip). Allerdings sind hier Ausnahmen beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge zu beachten.
OK, fragt sich wie das "weitgehende" zu verstehen ist.
Auf die Fahrzeuge oder nur bei best. Ländern oder meistens, aber nicht immer....
Georg