Zum Thema Zoll gab es neulich was in den Nachrichten. Bisher ist es ja so, das die Versender (z.B. auch bei Elektronik aus China) oft sehr kreative Zolldeklarationen machen (als Geschenk deklariert, viel zu geringer Warenwert, etc.).
Zum Wert lässt sich der Zoll hierzulande ja dann meist Kaufrechnungen zeigen um den echten Preis zu haben. Dabei war es bisher egal, wenn die Deklaration des Versenders falsch war.
Bei dem konkret berichteten Fall ging der Zoll aber gegen den Käufer hier in Deutschland vor. Ich kenne die Details nicht und vermute mal, dass man dem Käufer unterstellt hat, dass er die vom Verkäufer gemachte falsche Deklaration veranlasst hat.
Trotzdem sollte man vll. vorsichtig sein, wenn etwas völlig falsches deklariert wurde.
Mit der Zuordnung von Komponenten zu Zolltarifen hatte ich auch schon lustige Ratepiele mit dem Bearbeiter beim Zollamt - er kannte die Ware nicht recht und ich seine Warengruppen (und natürlich auch die Zolltarife) nicht. Es ging hier aber nicht um Drachen.
Schlechte Erfahrungen habe ich mit den Premium-Versanddiensten gemacht, die die Verzollung als Dienstleistung beinhalten. Da lag dann entsprechend keine Kaufrechnung vor und der Zoll ist der Wertangabe auf dem Paket auch nicht gefolgt.
Er hat stattdessen den Warenwert an Hand von inländischen Warenpreisen festgelegt und das war für mich in dem Fall sehr nachteilig - man kann da im nachhinein Einspruch einlegen, aber da hat man bei diesem Premium-Service dann mehr Aufwand als bei der Standard-Prozedur mit Besuch beim Zollamt.
Gruß, Tobias
