Zur Haftpflichtversicherungsfrage nur so viel.
Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung wird für solche Schäden nicht aufkommen, da der Lenkdrachensport zu den Sportarten gehört, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, es sei denn (und das dürfte im seltensten Fall zutreffen) der Schädiger hätte hierfür eine Zusatzversicherung abgeschlossen bzw. dieses Risiko sich ausdrücklich mitabsichern lassen.
Wessen Haftpflichtversicherung aufkommt, hängt letztendlich von der Schuldfrage ab und da bleibe ich bei meiner Aussage, dass der Pilot sich das "Unglück" anrechnen lassen muss.
Sollte tatsächlich im Streitfall dem Starthelfer eine geringe Mitschuld treffen (was ich mir nicht vorstellen kann, aber die Gerichte sind manchmal schon sehr speziell), dann wird die Haftpflichtversicherung des Starthelfers allenfalls den gequotelten Anteil des Schadens entsprechend der Feststellung des Gerichtes über den Anteil der Mitschuld tragen.