ZitatDie unmittelbar naechste Frage waere doch: Fuer welche Drachen, Modelle und Fesselballone gilt denn eine Versicherungspflicht?
Diese Frage liegt mir auch auf der Zunge und werde versuchen diese zu klären. Kann aber wieder 4-6 Wochen dauern :SLEEP:
ZitatGemeint ist Paragraph 1, Punkt 11
Ich bin zuerst falsch abgebogen und bei der LuftVZO gelandet ... Du meinst das hier auf der Luft VG:
§ 1 1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind
7. (weggefallen, ehemals Drachen)
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Und so langsam kriege ich ne Macke wenn ich mir auch die LuftVZO (nicht LuftVG') durchlese und die Volltextsuche nach Drachen benutze. Da findet sich am Ende nämlich folgendes:
Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1) (Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
IV. Gemeinsame Vorschriften
3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
- Editiert von AndreasL am 16.09.2013, 22:42 -
