Beiträge von AndreasL

    Zitat

    Die unmittelbar naechste Frage waere doch: Fuer welche Drachen, Modelle und Fesselballone gilt denn eine Versicherungspflicht?

    Diese Frage liegt mir auch auf der Zunge und werde versuchen diese zu klären. Kann aber wieder 4-6 Wochen dauern :SLEEP:


    Zitat

    Gemeint ist Paragraph 1, Punkt 11

    Ich bin zuerst falsch abgebogen und bei der LuftVZO gelandet ... Du meinst das hier auf der Luft VG:


    § 1 1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
    (2) Luftfahrzeuge sind


    7. (weggefallen, ehemals Drachen)
    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    Und so langsam kriege ich ne Macke wenn ich mir auch die LuftVZO (nicht LuftVG') durchlese und die Volltextsuche nach Drachen benutze. Da findet sich am Ende nämlich folgendes:


    Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1) (Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)
    Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
    IV. Gemeinsame Vorschriften
    3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.



    - Editiert von AndreasL am 16.09.2013, 22:42 -

    Da Drachen aber bei mir explizit erwähnt sind für die das nicht gilt können die doch nicht in einem andren Gesetz unter 'sonstige' fallen. Das schließt sich dann doch auch wieder aus. Irgendwie passt das nicht zusammen, auch wenn man versucht Quer zu denken.


    Zitat

    siehe im Gesetz §1 11.

    hast du bitte mal nen Link? ich finde das nicht. Ich finde im http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/ nur den fünften Abschnitt zur Haftpflicht, der geht aber nur bis 110 und nicht 111

    Zumindest hat der Veranstalter eine Genehmigung zur Nutzung des Geländes. Wir haben mit unseren PKW's direkt am Pavillon geparkt und entladen weil es dort ja weit und breit keine Parkplätze mehr gibt. Kam dann auch prompt ne Funkstreife vorbei die völlig entspannt war und letztendlich nur nen Auge auf die vorbei ziehende Demo hatte :) Haben nur erwähnt das wir im Rahmen des Festivals of Lights da aufbauen und gut wars.

    Aktueller Stand zu meiner Haftpflicht...


    bei meinen Versuchen das hier zu bekommen:

    Zitat

    Unabhängig davon: In der Genehmigungsurkunde ist vorgeschrieben, dass alle Teilnehmer mit Drachen mit einer Leinenlänge größer 100m eine Haftpflichtversicherung nach § 102 ff der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) nachweisen müssen.

    stoße ich offenbar bei meiner Versicherung in unbekannte Regionen vor. Inzwischen habe ich verteilt über 4 Wochen mehrere Telefonate mit diversen Fachbearbeitern für Rechtliche Fragen hinter mir. Heute erreichte mich dann endlich der lang ersehnte Brief der Versicherung um nach dem öffnen in Ernüchterung umzuschlagen.


    Der Inhalt:
    gerne bestätigen wir ihnen, dass nach unseren Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung unter Punkt III.2.b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 94), Schäden die durch den Gebrauch von Flugmodellen , unbemannten Ballonen oder Drachen verursacht werden, die Haftpflicht versichert ist, wenn


    1. die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
    2. deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
    3. für die keine Versicherungspflicht besteht.


    Eine bestimmte Flughöhe ist hierbei nicht relevant.


    Tja ...Watt nu? Die gewünschte §102FF Bescheinigung habe ich noch immer nicht da die Versicherung offenbar der Meinung ist, das die Länge der Leine irrelevant ist. Kann ich mich darauf berufen? Liegt mir immerhin schriftlich vor.

    Wir machen jedes Jahr im Spreebogenpark unser Nachtdrachenfliegen ... ist nicht verboten. Paranoide Sicherheitskräfte lass ich mal außen vor, die sind oft erst mal Weisung Befugt, würde man das aber rechtlich überprüfen lassen hat das keinen Bestand.

    Wir wurden hier auch gut durchgespült. Da ich mit Zelt kommen will hoffe ich ja auch das es trocken wird. Ich verspüre wenig Lust auf einer nassen Wiese bei 10° und Regen zu campieren.


    Kannste Glauben! 8-)


    Ich habe mein verschnupftes Wochenende genutzt um einen Facett Drachen zu flicken, den Schleierschwanz Delta zu entknoten und zu bügeln und letztendlich meinem Rokkaku eine neue Waage zu verpassen. Die Will ich alle Fliegen und so hat das Wetter gut zu sein. Darauf bestehe ich.

    Zitat von Thomasn

    Ich bin dabei,und hoffentlich ist noch ein bisschen Wetter von diesem WE für das nächste We übrig!!

    Eintüten und Deckel drauf. Das Wetter an diesem Wochenende ist der Wahnsinn ... und ich muss zu einem runden Geburtstag fahren... Draußen bläst ein kräftiger Wind, Sonne brennt und es ist Warm. Das BITTE auch in einer Woche. Von mir aus kann es dafür von Montag bis Freitag morgen Schütten.

    aus einem anderen Forum:


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    Pech gehabt: Edelstahl-Deichsel an einer Schweissnaht gebrochen
    Glück gehabt: In Nordby gibt es einen Fachmann, der die Deichsel reparieren konnte
    noch mehr Glück gehabt: Am nächsten Tag war das Teil zu einem moderaten Preis fertig


    Bei ähnlichen Problemen metalltechnischer Art fragt in Nordby im "HEKSEHAVEN" an der Haupteinkaufsstrasse nach.


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    Moin,es gibt auch ein V4A Schweisser auf Fanö...das ist der Besitzer vom Pfannekuchenhaus in der Stadt. Der hat seine Werkstadt auf dem Feldberg Familien Campingplatz. Der kommt aber nur auf ANRUF!!!

    Ich habe beim aufräumen 4 VHS Tapes gefunden. 3* Noma Video Produktion (DraMa) Fanö 92, Fanö 93 und das beste aus 10 Jahren Fanö sowie eine dänische Kassette mit Aufnahmen von Romö 92+


    Ich will die mal digitalisieren und aufbereiten. Die Frage ist nun, kann ich die auch öffentlich zugänglich machen? Ich habe da ein wenig bedenken wegen Copyright.