Aktueller Stand zu meiner Haftpflicht...
bei meinen Versuchen das hier zu bekommen:
Zitat
Unabhängig davon: In der Genehmigungsurkunde ist vorgeschrieben, dass alle Teilnehmer mit Drachen mit einer Leinenlänge größer 100m eine Haftpflichtversicherung nach § 102 ff der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) nachweisen müssen.
stoße ich offenbar bei meiner Versicherung in unbekannte Regionen vor. Inzwischen habe ich verteilt über 4 Wochen mehrere Telefonate mit diversen Fachbearbeitern für Rechtliche Fragen hinter mir. Heute erreichte mich dann endlich der lang ersehnte Brief der Versicherung um nach dem öffnen in Ernüchterung umzuschlagen.
Der Inhalt:
gerne bestätigen wir ihnen, dass nach unseren Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung unter Punkt III.2.b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 94), Schäden die durch den Gebrauch von Flugmodellen , unbemannten Ballonen oder Drachen verursacht werden, die Haftpflicht versichert ist, wenn
1. die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
2. deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
3. für die keine Versicherungspflicht besteht.
Eine bestimmte Flughöhe ist hierbei nicht relevant.
Tja ...Watt nu? Die gewünschte §102FF Bescheinigung habe ich noch immer nicht da die Versicherung offenbar der Meinung ist, das die Länge der Leine irrelevant ist. Kann ich mich darauf berufen? Liegt mir immerhin schriftlich vor.