Beiträge von AndreasL

    Zumindest hat der Veranstalter eine Genehmigung zur Nutzung des Geländes. Wir haben mit unseren PKW's direkt am Pavillon geparkt und entladen weil es dort ja weit und breit keine Parkplätze mehr gibt. Kam dann auch prompt ne Funkstreife vorbei die völlig entspannt war und letztendlich nur nen Auge auf die vorbei ziehende Demo hatte :) Haben nur erwähnt das wir im Rahmen des Festivals of Lights da aufbauen und gut wars.

    Aktueller Stand zu meiner Haftpflicht...


    bei meinen Versuchen das hier zu bekommen:

    Zitat

    Unabhängig davon: In der Genehmigungsurkunde ist vorgeschrieben, dass alle Teilnehmer mit Drachen mit einer Leinenlänge größer 100m eine Haftpflichtversicherung nach § 102 ff der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) nachweisen müssen.

    stoße ich offenbar bei meiner Versicherung in unbekannte Regionen vor. Inzwischen habe ich verteilt über 4 Wochen mehrere Telefonate mit diversen Fachbearbeitern für Rechtliche Fragen hinter mir. Heute erreichte mich dann endlich der lang ersehnte Brief der Versicherung um nach dem öffnen in Ernüchterung umzuschlagen.


    Der Inhalt:
    gerne bestätigen wir ihnen, dass nach unseren Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung unter Punkt III.2.b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 94), Schäden die durch den Gebrauch von Flugmodellen , unbemannten Ballonen oder Drachen verursacht werden, die Haftpflicht versichert ist, wenn


    1. die weder durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
    2. deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt,
    3. für die keine Versicherungspflicht besteht.


    Eine bestimmte Flughöhe ist hierbei nicht relevant.


    Tja ...Watt nu? Die gewünschte §102FF Bescheinigung habe ich noch immer nicht da die Versicherung offenbar der Meinung ist, das die Länge der Leine irrelevant ist. Kann ich mich darauf berufen? Liegt mir immerhin schriftlich vor.

    Wir machen jedes Jahr im Spreebogenpark unser Nachtdrachenfliegen ... ist nicht verboten. Paranoide Sicherheitskräfte lass ich mal außen vor, die sind oft erst mal Weisung Befugt, würde man das aber rechtlich überprüfen lassen hat das keinen Bestand.

    Wir wurden hier auch gut durchgespült. Da ich mit Zelt kommen will hoffe ich ja auch das es trocken wird. Ich verspüre wenig Lust auf einer nassen Wiese bei 10° und Regen zu campieren.


    Kannste Glauben! 8-)


    Ich habe mein verschnupftes Wochenende genutzt um einen Facett Drachen zu flicken, den Schleierschwanz Delta zu entknoten und zu bügeln und letztendlich meinem Rokkaku eine neue Waage zu verpassen. Die Will ich alle Fliegen und so hat das Wetter gut zu sein. Darauf bestehe ich.

    Zitat von Thomasn

    Ich bin dabei,und hoffentlich ist noch ein bisschen Wetter von diesem WE für das nächste We übrig!!

    Eintüten und Deckel drauf. Das Wetter an diesem Wochenende ist der Wahnsinn ... und ich muss zu einem runden Geburtstag fahren... Draußen bläst ein kräftiger Wind, Sonne brennt und es ist Warm. Das BITTE auch in einer Woche. Von mir aus kann es dafür von Montag bis Freitag morgen Schütten.

    aus einem anderen Forum:


    Zitat

    Pech gehabt: Edelstahl-Deichsel an einer Schweissnaht gebrochen
    Glück gehabt: In Nordby gibt es einen Fachmann, der die Deichsel reparieren konnte
    noch mehr Glück gehabt: Am nächsten Tag war das Teil zu einem moderaten Preis fertig


    Bei ähnlichen Problemen metalltechnischer Art fragt in Nordby im "HEKSEHAVEN" an der Haupteinkaufsstrasse nach.


    Zitat

    Moin,es gibt auch ein V4A Schweisser auf Fanö...das ist der Besitzer vom Pfannekuchenhaus in der Stadt. Der hat seine Werkstadt auf dem Feldberg Familien Campingplatz. Der kommt aber nur auf ANRUF!!!

    Ich habe beim aufräumen 4 VHS Tapes gefunden. 3* Noma Video Produktion (DraMa) Fanö 92, Fanö 93 und das beste aus 10 Jahren Fanö sowie eine dänische Kassette mit Aufnahmen von Romö 92+


    Ich will die mal digitalisieren und aufbereiten. Die Frage ist nun, kann ich die auch öffentlich zugänglich machen? Ich habe da ein wenig bedenken wegen Copyright.

    Da ich nun auch ein Plätzchen sicher habe (Dank an die Berliner Trickflieger) füge ich mich mal hinzu:


    Drachen Forum Ponti
    Revrena
    Stabkill und Anika Oo
    Flicki und Tina
    August von Leinefitz
    Achim von Knips
    Christa Maria
    Volker
    Andreas und Annekatrin
    Drachenmädchen
    DocJay
    Christian
    und als 13. der Grizzly [Smile]
    chewie
    Fabian und Nicole
    Tino und Steffi
    Ron und Lisa-Marie
    Firefly81, Kleiderbürste, Rookie_KS
    Korvo mit Frau
    Uli (der 2mal 13.e) und Tobi
    Sunflyer und Yvonne
    Tom und Bettina
    Jutta u. Andyderkiter
    eifelfeuer + Michaela
    DroppingIgel
    Eingeflogen
    Elch und sein Haase
    Jana, Josi und Guido
    Wölfchen und De Hilde
    poci
    old eagle
    laelles
    Michael, Petra, Lennart, Kjell, (Thore)
    Rainer Michael & Heike und zeitweise unsere Freunde aus Pratau
    PAW mit anderen PoWie-Kiter
    Jens BLK
    jrünet Monsta
    Bärbel & Jürgen
    Sandra, Felix (der wohl jüngste dieses Jahr auf dem Drachenfest mit 4 Monaten), David und Daniel
    Dräsdnerin & Dräsdner
    Ilse und Olli1
    Bettina & Lutz
    Frank (Marduk)
    Pommes
    Kerstin & Mario (M_aus_J)
    Sandra ; Julien ; Karsten ( Teardrop)
    Frank K., Lydia und Finn(mex. Kampfhund oder Buggybeifahrer)
    AndreasL (Berlin)

    Ich musste auch erst wühlen und wirbeln. Vertrag raus suchen, inzwischen ist meine Versicherung fusioniert etc. Dann ab auf die Homepage des Versicherers, zur Haftpflicht durch klicken und die Bedingungen runter laden. die hält fast jede Versicherung dort als PDF vor und man kann im Reader Volltext nach Drachen suchen um die Stelle schnell zu finden.


    Ich bin gespannt ob und wann ich die gesonderte Zusage wegen §102 Luftirgendwas bekomme.
    Wen es interessiert, hier die PDF's meiner Haftpflicht:


    https://www.bavariadirekt.de/index.php?cid=858


    Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen Haftpflichtversicherung für private Risiken (RBHPrivat): https://www.bavariadirekt.de/sendf.php?i=000016-0.pdf

    Zitat von Ponti

    (Wittenberg Thread)
    Die Höhenfreigabe bis 500 m ist da.
    Neben dem üblichen Trallala (alle 100 m ein rotes Fähnchen in die Leine, nur bei guter Sicht, nur von sachkundigen Personen, ....) steht dieses mal mit dabei:
    8. Die Halter von Drachen mit einer Seillänge von größer 100 m haben eine Haftpflichtversicherung nach § 102 ff der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) nachzuweisen. Diese Erlaubnis hat am Auflassort vorzuliegen und ist Behördenvertretern auf Verlangen vorzulegen.


    Der Paragraf im Detail zum Nachlesen:

    Zitat

    Haftpflichtversicherung für Drittschäden


    § 102 Vertragsinhalt
    (1) Der Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden muss die sich aus dem Betrieb eines Luftfahrzeugs für den Halter ergebende Haftung decken.
    (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
    (3) Für Drachen, Flugmodelle und nichtmotorgetriebene Luftsportgeräte ist Gruppenversicherung zulässig.


    Mein Haftpflichtvertrag ist etwas älter und ich habe in den Bedingungen nur die Bemerkung zu Drachen bis 5kg drin. Änderungen gab es bislang keine in Schriftform, also habe ich mal angerufen. Das wird nun von der Fachabteilung bearbeitet und man meint das es kein Problem wäre und mir eine Versicherungsbestätigung im Rahmen meines Vertrags zukommen lassen wird. Ich bin mal gespannt. So oft haben kleine Direktversicherer damit auch nicht zu tun.


    Auszug aus meinen aktuellen Bedingungen, frisch von der HP des Versicherers geladen:


    II. Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge (kleine Benzinklausel)
    1. Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs sowie eines versicherungspflichtigen Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs/Anhängers verursacht werden.


    2. Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von
    2.1 nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit mit nicht mehr als 6 km/h,
    2.2 nicht versicherungspflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h,
    2.3 nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeugen ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit und Anhängern,
    2.4 Flugmodellen, Ballonen und Drachen,
    2.4.1 die unbemannt sind,
    2.4.2 die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
    2.4.3 deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.



    - Editiert von AndreasL am 21.08.2013, 09:22 -