Beiträge von AndreasL

    Ah, jetzt gibts noch jemanden, der kommen will und nen Einleiner mit Beleuchtung mitbringt. Da ist doch mal nen Wort.


    Ich überlege gerade ob ich meine Kiste mit den Leuchtstäben mitbringe (die Schaumstoffteile). Die können wir auf den Boden legen und zu einem Kreis formen oder ähnliches falls kein Drachen schafft die zu heben. Sind über 50 Stück.


    Ein kleines Problem gibt es: Parkplätze sind da keine und ich traue mich nciht wirklich so wie letztes Jahr einfach das Auto an den Pavillon zu stellen. Da hatten wir offizielle Deckung. Wenn ich das jetzt mache gibts bestimmt Probleme :-/ Also Kram hinbringen und dann Auto weit weg bringen .... Mal sehen was da machbar ist.

    Dieses Jahr findet kein offizielles Nachtdrachenfliegen im Rahmen des Festivals of Lights statt. Leider ist es für den Sponsor sehr schwierig geworden wegen der Abhängigkeit vom Wetter. Aber nichts hält uns davon ab uns selber zu treffen und eine oder zwei Stündchen zu versuchen was in die Luft zu bringen. Auch wenn nichts angekündigt ist könnte das den einen oder anderen Zuschauer bringen wenn Wind weht und ich so meinen Großen Leuchtdrachen hoch bekomme. Ich habe auch noch eineLED Kette für einen Delta. Wer einen großen Leichtwind Delta in 3-4m Spannweite hat: Mitbringen, da klipsen wir die Kette dran.


    Wer hat Lust dazu und kann selber was leuchtendes mitbringen? Vorausgesetzt, wir haben Wind, sonst lohnt der Aufwand sich nicht dort einen Parkplatz zu schießen. Wenn sich Interessenten finden gibts eine SMS Nummer per PM und wir können kurzfristig darüber sagen ob wir das machen oder lieber den Sonnabend anders verbringen.


    Freies Fliegen, Kekse und Glühwein aus der Thermokanne (selber mitbringen) und versuchen was geht. Wer macht mit? Treffpunkt ist wie immer der Pavillon am Spreebogenpark hinter der Schweizer Botschaft zwischen Abgeordnetenhaus und Hauptbahnhof.
    - Editiert von AndreasL am 07.10.2013, 20:48 -

    hehe, das wollte ich dort auch schon machen, habs mir aber bislang verkniffen weil ich das geahnt habe das so was passiert. Könnte ja nen Terrorist sein der Angriffsziele ausspioniert.


    Ach ja ... Der Gute Man hat Glück gehabt, denn er war wohl deutlich über 100m hoch :)

    Ja, ich bin auch in Potsdam und werde demnächst mal versuchen in Erfahrung zu bringen ob dieses Jahr wieder was zum FoL geplant ist. War ja wirklich mies. Geiles warmes Wetter, Sonne aber absolut keine Luftbewegung.

    Zitat

    Die unmittelbar naechste Frage waere doch: Fuer welche Drachen, Modelle und Fesselballone gilt denn eine Versicherungspflicht?

    Diese Frage liegt mir auch auf der Zunge und werde versuchen diese zu klären. Kann aber wieder 4-6 Wochen dauern :SLEEP:


    Zitat

    Gemeint ist Paragraph 1, Punkt 11

    Ich bin zuerst falsch abgebogen und bei der LuftVZO gelandet ... Du meinst das hier auf der Luft VG:


    § 1 1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
    (2) Luftfahrzeuge sind


    7. (weggefallen, ehemals Drachen)
    11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.


    Und so langsam kriege ich ne Macke wenn ich mir auch die LuftVZO (nicht LuftVG') durchlese und die Volltextsuche nach Drachen benutze. Da findet sich am Ende nämlich folgendes:


    Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1) (Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)
    Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen
    IV. Gemeinsame Vorschriften
    3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.



    - Editiert von AndreasL am 16.09.2013, 22:42 -

    Da Drachen aber bei mir explizit erwähnt sind für die das nicht gilt können die doch nicht in einem andren Gesetz unter 'sonstige' fallen. Das schließt sich dann doch auch wieder aus. Irgendwie passt das nicht zusammen, auch wenn man versucht Quer zu denken.


    Zitat

    siehe im Gesetz §1 11.

    hast du bitte mal nen Link? ich finde das nicht. Ich finde im http://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/ nur den fünften Abschnitt zur Haftpflicht, der geht aber nur bis 110 und nicht 111