Hi Adalbert!
Herzlichen Dank für die detailierte Aufstellung.
Und: Ja, es war / ist den Preis wert! :H:
Hi Adalbert!
Herzlichen Dank für die detailierte Aufstellung.
Und: Ja, es war / ist den Preis wert! :H:
Jo, Dirk!
Was haste denn da für 'ne irre Feder am Hute??? :O :L
Moin, Adalbert!
Na, das ist ja mal etwas Schönes! :H:
Was genau heißt den "gründlich überholt" ???
Defekte Lager ausgetauscht? Kohleschleifer im Motor erneuert? etc. pp.???
Und wieviel hat's gekostet?
ZitatOriginal von DK:
Drachen müssen auch nicht nach Sonnenuntergang eingeholt werden.
...müßten dann aber entsprechend beleuchtet sein? (?)
Oder eben doch noch nicht, weil die "Beleuchtungsregelung" erst bei mehr als 100m Leinenlänge greift??? :kirre:
Zitat(...) Und wenn die dann feststellen, dass z.B. Drachen keine Aufstiegserlaubnis für das Gelände haben (...)
Diese Aufstiegserlaubns braucht man aber nicht schriftlich mit sich zu führen.
Die Sache funktioniert ja glücklicherweise umgekehrt: Es muß explizit vom Grundstücksberechtigten ein Aufstiegsverbot ausgesprochen werden. Erst dann wird's haarig! :O
Wenn ich's richtig verstanden habe, erteilt die LuftVO eine grundsätzliche Aufstiegserlaubnis, die dann, wie Dietmar oben ausgeführt hat, lokal den entsprechenden Erfordernissen angepasst wird.
@ Heiko
Ich gehe mal davon aus, daß die Fadenstärken weitestgehend genormt sind.
Insofern wundert mich Deine Aussage zu dem optimalen Stichergebnis eines 60er Fadens. Meiner Meinung nach ist der schon ziemlich dünn! :O
Ich nähe standardmäßig sogar mit 40er Amann Serafil, der dann gegen den von Dir empfohlenen 80er Faden aussieht wie eine dicke Schiffsleine! :L
Das Stichergebnis wird durch einen dünneren Faden auch bestimmt nicht besser, selbst bei einer optimal funktionierenden Maschine. Es ist nur - im Sinne des Wortes - nicht so offensichtlich. ![]()
Hier der direkte Link zum großen Bild von Werder-Ulli » KLICK!
Am Besten die Adresse kopieren und in anderem Fenster oder Tab öffnen... ![]()
Ich hoffe, Du hast nichts dagegen, Ulli!
ZitatOriginal von Ralf:
Heute stand der Landpostbote zitternd bei meiner Mutter (...) Er könnte doch nix dafür und blablabla
Tja, Ralf, nun bleibt dir fast nix mehr übrig, als Deiner Mutter einen kleinen Brief (mit 'ner Lagebeschreibung) für den Landpostboten zukommen zu lassen - und die Flasche 'Meisterjäger' nicht vergessen! :-O
Nachtrag:
Wie man aber erkennen kann, funktionieren die informativen Kanäle bei DHL sehr gut. :H:
[hr]
- Editiert von KitingTom am 15.04.2010, 09:24 -
Hey, Eric!
Haste mal so'n Keks für mich? :=(
ZitatOriginal von NAFNAF:
(...) Jetzt wo einige gerademal den unterschied zwischen 1 und 4 Leiner begriffen haben kommen wir mit Nachtfliegen. :-O :-O :-O
Yepp, yepp! Man muß sich immer etwas für eine gute Überraschung aufbewahren! :-O
Hi!
Eine "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" durch unsere Drachen ist m.E. dann gegeben, wenn z.B. auf Drachenfesten eine Höhenfreigabe über 100m besteht. Da hat der Veranstalter zur Freude Vieler eine Menge Geld in die Hand genommen und für eine entsprechende Genehmigung gesorgt.
Im Normalgebrauch sind wir ja, wie alle wissen, an eine Leinenlänge von max. 100m gebunden, und erreichen somit auch nur eine Maximalhöhe von 100m (z.B. beim Überflug
). Und bis dahin ist Alles ohne weitere Genehmigung möglich.
Das Kernproblem ist also weder die Flughöhe, noch die Leinenlänge, noch eine grundsätzliche Erlaubnispflicht zum Betreiben unserer Luftfahrzeuge (zu denen unsere Drachen per Gesetzeswillkür seit einigen Jahren gezählt werden müssen).
Hier stellt sich vielmehr die Frage, ob speziell durch das Fliegen nach Sonnenuntergang eine "Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums" vorliegt. ![]()
Und auf diese Frage weiß ich ehrlich keine Antwort... :-/
Na, da darf man ja gespannt sein...
Hoffentlich bringt Dich das weiter!
@ Toploop
Hi Andy,
interessante Fragestellung, die du hier bringst.
Soweit mir bekannt ist, müssen Fesseldrachen mit Sonnenuntergang eingeholt sein, d.h. dürfen sich nicht mehr in der Luft befinden. Das habe ich auch vor langer Zeit mal in amtlicher Version gelesen, weiß nur nicht mehr, wo. ![]()
Ich halte mich bislang an die in Tageszeitungen bzw. Kalendern abgedruckten offiziellen Sonnenuntergangszeiten, so bin ich rechtlich auf der sicheren Seite.
Ein explizites Nachtflugverbot für Fesseldrachen ist mir aber nicht bekannt.
ZitatOriginal von Air-kraft:
Man sieht doch sofort,,das es eine "Chelonia mydas mydas" ist![]()
Na ja, was ich sofort gesehen habe, waren die Längslinien am Bauch, und die haben mich dann wohl in die Irre geführt...
Aber Du hast ja auch "Seaturtel" geschrieben. Das hätte mich schon in die richtige Richtung weisen müssen! :kirre:
ZitatOriginal von StegMich:
... so weit sind wir leider noch lange nicht! :-/
Schade! Nach Deinem Posting:
ZitatDHL hat sich heute bereit erklärt, sich der Sache anzunehmen.
dachte ich, eine gute Lösung wäre greifbar nahe.
Hi Meik!
Sind das denn Lederschildkröten, oder eher Suppenschildkröten?
![]()
Hallo zusammen!
Das hier scheint ja nun wirklich eine Geschichte zu werden, deren Titel heißen könnte: "Wenn einer bei BOD ein Buch bestellt, dann kann er was erleben!" (in Anlehnung an "Wenn einer eine Reise tut...")
Im normalen Leben ist es doch so, daß eine Falsch- oder Fehllieferung an den Absender zurückgeht, und das auf Kosten des Absenders. Warum also sind nicht 22 Bücher wieder zurück an BOD gegangen?
Wie oben von Ralf beschrieben, ist es völlig unzumutbar, die Abwicklung seiner Mutter aufzuhalsen. Ich stimme dem vorbehaltlos zu.
Aber man muß nach den hier von Ralf gegebenen Informationen Eines richtigstellen: Nicht DHL hat falsch geliefert, sondern BOD hat falsch versandt! Das läßt sich anhand des Lieferscheines doch wohl eindeutig belegen, oder etwa nicht?
Wenn DHL sich nun bereiterklärt, nach anfänglicher völlig verständlicher Weigerung doch noch in unserem Sinne zu handeln, dann gebührt dem Unternehmen dafür unser Dank!
Zu BOD muß man leider feststellen: Euch gebührt der "Schwarze Peter"!
ZitatOriginal von Thoblerone:
Hat jemand Erfahrung, wie ich Schwänze und Leine zusammen sicher verstauen kann?
Ich sehe da nur eine Möglichkeit:
Aufbewahrungssack mit einem Durchmesser von ca. 20cm, Höhe ca. 50cm;
das "Bodenankerleinenende" :L zuerst in den Sack stopfen, folgend die Leine mit den Flachschwänzen einfach Stück für Stück immer obenauf.
Den Leinenanfang (= drachenseitiges Ende) zur Aufbewahrung an einer Schlaufe oder Öse am oberen Saum des Sacks anbinden oder per kleinem Karabiner befestigen. So kann sich der Leinenanfang bis zum nächsten Herausziehen nicht in den Schwänzen und der Leine verknoten.
Allerdings wirst du ein erneutes Durcheinander kaum verhindern können, wenn die Flachschwänze nur heißgeschnitten sind. Nur sauber gesäumte Ränder gleiten ordentlich über andere Stoffteile, ohne sich zu verhaken.
Oh, verflixt!
Obwohl du einen Teil der edlen Mechanik abgebaut hast? ![]()
Hi!
Diese viele Kleberei macht mich noch ganz verrückt! :kirre:
Viel besser ist es, wenn man Verbindungen zwischen zwei Folien durch Verschweißen herstellt. Dazu legt man die beiden Folien übereinander, deckt den Bereich, der verschweißt werden soll, mit Backpapier ab, und fährt zügig mit einem heißen Lötkolben auf dem Backpapier über den entsprechenden Nahtbereich.
Dabei nicht länger als etwa eine halbe Sekunde mit der Lötkolbenspitze an einer Stelle verweilen! Sonst schmilzt man ein Loch in die Folien, obwohl das Backpapier darüber liegt.
@ Kit-flyer (Harald):
Von der Homepage des Leuchtkabel-Shops:
"Alle Elektrolumineszenz Produkte sind empfindlich gegen Feuchtigkeit und UV-Strahlung."
Ich denke, da ergibt sich ein Problem... :O
