Land-/Strandsegler - Zulassung oder sonstige Scheine nötig?

    Hallo Allerseits,
    ... neulich stellte mir Michael Steltzer seinen Land-Strandsegler zur Verfügung, das Tempelhofer Flugfeld bringt ja ca. 10 Km gut aspaltierte Beton- und Blaubasaltpiste auf die Bretter ... für Rundkurse also doch Einiges ... Wenn da der Wind einschläft .... wer seinen Strandsegler liebt ... der schiebt, Weia!
    Weiß jemand hier im Forum, wie es mit den Zulassungen aussieht, bislang galt/gilt hier leider: was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ... ist verboten. Segelboote ab 5 qm benötigen den Segelschein. Ohne die "Wasserpappe" erwischt zu werden, kostet neben einer saftigen Geldstrafe und sämtliche " "verantwortlichen" Scheine wie Flug- Führer- und sonstigen (Jagd) Scheine (wie käme ich zu meinen, die anstehenden Feiertage drohen, Festbraten? Als Freischütz ... ?), ... die liegen, der Jahreszeit entsprechend ... mit sofortiger Wirkung ... auf Eis. Gilt das auch für Strandsegler?
    Das genutzte klappbare Elliot-Gefährt hat deutlich unter 5 qm ... nämlich 3,2 qm! (das Töchterchen hat selbst für den Optimisten, diese schwimmende Badewanne, soweit mir erinnerlich einen, kleine Martikel, Seepferdchen -Schein(?) erworben), für den Strandsegler gibt aber auch deutlich größere "Lappen" die dann sicher, sehr deutlich, mehr Saft drauf haben, das wird dann sicher keine gemütliche Kaffeefahrt. Für kompetente Auskünfte ....
    Schöne Woche noch.
    Menasse

    Zitat

    Segelboote ab 5 qm benötigen den Segelschein.


    Peter,
    Schwachsinn in welchem Gesetzestext / Vorschrift soll das den stehn?
    Segelboote unter 5,50 m unterliegen noch nicht mal der Zulassung,egal wie viel qm Segelfläche mann hat!
    Ab 5,50 m reicht es an Steuerbord und Backbord oder am Spiegel (10cm Hoch 5 cm Breit)einen Namen anbringt,Segelfläche interessiert nur die Versicherung.
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Auf Berliner Gewässern benötigt man für das Führen von Sportbooten unter Segel generell einen Führerschein. Ich denke, dass sich Peter darauf bezogen hat.


    http://www.berlin.de/polizei/w…r/dirza/infoblaetter.html


    Aus dem ersten Dokument:


    Hallo David,
    Danke für die ausfühlichen Amtsblattauszüge, vieles war/ist mir so garnicht mehr geläufig. Das gilt mehr oder weniger variantenreich im gesamten EU-Raum.
    Gruß aus dem elend feuchtkalten Berlin
    Menasse

    David,
    es gibt Wasserstraßen die man nur mit Motoresierten Segelbbooten befahren darf, in der Fall sind
    Sportboote mit Motor mit einer Leistung von 3,68 kw = 5 Ps an der Welle zulassungspflichtig (Führerschein Binnen).
    Von einer Zulassungspflicht ab 5 qm -? Segelfläche etc...kann ich nichts erkennen...
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Moin,
    Den Sprtbootführerschein Binnen benötigt man ab 5PS Motorkraft bis zu 15m Länge des Wasserfahrzeuges. Ausser man hat den FS vor 1998 gemacht, da darf man bis 25m bzw. 15m³ Verdrängung fahren...


    In Berlin gibts bei den Segelscheinen aber scheinbar Ausnahmen...


    siehe -> Segelschein


    Zitat

    Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Motor- und Segelbootführerscheinen.
    Motorbootführerscheine
    sind ab 3,68 kW Leistung (5 PS) amtlich vorgeschrieben. (In Berlin gibt es eine Führerscheinpflicht für alle Motorboote, unabhängig von der Leistung). Auf Binnengewässer (Main, Rhein, Donau, etc.) ist der Sportbootführerschein-Binnen, auf Küstengewässern (Ostsee, Nordsee, etc,) der Sportbootführerschein-See notwendig.
    Segelführerscheine
    sind auf Binnen- und Küstengewässern der BRD nicht amtlich vorgeschrieben (Ausnahmen: Auf Berliner Gewässer ab 3 qm Segelfläche, in Sachsen und am Bodensee ab 12 qm ist der Segelschein notwendig). Es empfiehlt sich jedoch, die entsprechenden Segelführerscheine zu besitzen, aus folgenden Gründen:

    Zitat

    Von einer Zulassungspflicht ab 5 qm -? Segelfläche


    keiner redet von zulassungspflicht.
    aber, glaub es einfach, in berlin brauchst du auf dem wasser einen
    schein für alles ab qm segelfläche. egal ob auf einem stehbrettsegler
    oder auf booten.
    ist leider seit über 20 jahren so!

    Zitat

    Der SBF-Binnen unter Segel ist ein freiwilliger Führerschein

    . Er ist jedoch für Segelregatten notwendig und wird von den meisten Bootsvermietern als Befähigungsnachweis verlangt.


    Schau an das mit Berlin wußte ich noch nicht,Außnahmen bestätigen die Regel wen´s ums Geld geht :R:
    Gruß Jürgen

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Zitat

    Original von chewbaka
    ist leider seit über 20 jahren so!


    Jupp, nennt sich "Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Motor- und Segelbooten auf den Gewässern in Berlin" Baujahr 76 oder so...


    Und zurück zur Ausgangsfrage von Peter:
    Gibt es sowas auch für Strandsegler? :)

    Hallo,
    ... danke für die kompetenten Auskünfte, gelten diese "nassen" Massgaben nun auch fürs Flitzen auf Land?
    Menasse

    Zitat

    Gibt es sowas auch für Strandsegler?


    Die FISLY backt Ihre eigenen Brötchen,wie in Berlin und am Bodensee der Befähigungsnachweis
    ist Pflicht.?
    Ich hab ALLE scheine vom Motorboot bis hin zum Segelschein ( Segelscheine hab ich mal in der Schule mit gemacht) und auch den zum Buggyfahren (nur erforderlich in StPO),ich wurde noch nie nach einem Segelschein gefragt (auch nicht auf dem Bodensee)
    Ich finde Schulungen nicht generell schlecht,nur zeigt die Realität meist das die Leute ne Pape haben aber in der Schulung nicht zugehört hatten.
    Gruß jürgen
    - Editiert von Der vom Deich am 08.11.2010, 19:13 -

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Zitat

    gelten diese "nassen" Massgaben nun auch fürs Flitzen auf Land?


    auf dem flughafen tempelhof bist du ja auf privatgelände.
    da gilt die STVO erstmal nicht. (ob die landsegler kennt?) ;)
    also müsstest du den pächter fragen, ob du landsegeln darfst.
    dann deinen versicherungsvertreter nach absicherung fragen.

    Die einzige mir bekannte Regelung die ich aus den 90'er Jahren kenne ist das Tempolimit am Strand von Fanö was auch für Buggys galt als man damit noch den gesamten Strand entlang fahren konnte :)


    Wie Chewbaka schon richtig anmerkt, gilt auf Tempelhof die Hausordnung des Parks:
    http://www.gruen-berlin.de/fil…04-30_Nutzungsordnung.pdf (evt defektes pdf?)


    Die Seite die zu dem Link führt:
    http://www.gruen-berlin.de/par…r-park/benutzerinfo-park/


    Ich, allerdings, die Meinung vertretend, das - soweit genehm, eine verständlichere Schreibweise den Lesern bitte zugetan; sei. Immerdar.

    ellenlange Antworten, um´s Segeln im Raum Berlin wissen wir Bescheid, aber die eigentliche Frage ist immer noch nicht beantwortet.
    Wenn jemand jetzt clever ist, setzt er sich mit den Zzuständigen Behörden in Verbindung, sorgt für eine zulassungspflichtige Befahrung und macht ´ne Schule auf. Schade, daß ich so weit weg wohne.
    Manche schreien geradezu nach einer behördlichen Genehmigung. Fahrt da doch einfach.