Camp Reinsehlen / nähe Hamburg
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Vor allem ists doch mal interessant, das diese drei Grassorten, die dort wachsen, zwar neider getrampelt werden duerfen, aber nieder gefeharen nicht...
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So nun die 2 Schilder das ist mal ganz offiziel von der Stadt Schneverdingen!!!!
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Hi,
die Schilder sind doch wohl eindeutig ... wer sich da noch was traut muss sich nachher nicht wundern .... sowas nennt man auch Spiel mit dem Feuer ....
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Zitat
Original von ah
Hi,die Schilder sind doch wohl eindeutig ... wer sich da noch was traut muss sich nachher nicht wundern .... sowas nennt man auch Spiel mit dem Feuer ....
Ja.. is schon doof.
Dachte aber immer, das fliegen und so sein kein Prob, solange es ohne Board&Buggy is..?!Kam sonst immer von der anderen Seite.. -.-
da war nur das erste Schild :-o :R: -
Hi,
erfahrungsgemäss kommt irgendwann ein engagierter Mitbürger vorbei und erinnert die Behörden, die Polizei und so weiter an die Situation und die Pflicht zur Einsicht und Beaufsichtigung ... das ewige Spielchen .... und bei den offensichtlichen Hinweisen muss man nicht immer ungeschoren davonkommen.
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naja, aber was den Brief anging?
Demnach war ja Drachenfliegen erlaubt!!!! -
Hi,
ja - aber von wem kam der Brief ... ist es nicht angesichts der Schilder offensichtlich dass der Verfasser die Situation nicht ganz überblickt, eine Einschätzung des Ordnungsamtes wäre gewichtiger ...
Allein schon *die Natur vom Weg aus zu geniessen* ist doch schon das entscheidende Hinweis ....
Trotzdem kann man ja weiter versuchen über die wirklich zuständige Behörde eine Klärung zu erreichen.
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Zitat
Trotzdem kann man ja weiter versuchen über die wirklich zuständige Behörde eine Klärung zu erreichen.
Ich denke das mit dem Schildern ist nun Klärung genug..
Wenn man mal bedenkt, dass zumindest ein Drachenfest genehmigt wird, außerdem ein paar Hunde auf der Wiese rumtollen können und ab und zu ein paar Familien Sonntags ihre (Aldo)Drachen testen dürfen.
Wenn wir nun nachhaken, gibts es 100pro eine Absage.
Das einzige, was wir dann noch erreichen sind stärkere Kontrollen und dass die Familien mit ihren Kindern da auch keinen Spaß mehr haben.
Außerdem gibbets dann bestimmt auch kein Drachenfest.
Und keine Hunde.
Und kein Vögel.
Und keine Sonne.
Und die Welt geht unter..Jetzt mal im ernst:
:R: muss nicht sein..
- Editiert von DasTobi am 22.10.2007, 20:55 -
- Editiert von DasTobi am 22.10.2007, 20:56 - -
Hi,
das ist sicher alles möglich ... eine persönliche Anfrage ist aber noch keine Provokation.
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aber, ich muss sagen, dass ich Tobi zustimme...!
Besser keine schlafenden "Löwen" wecken -
Wir hatten neulich beim "Reinsehlen Stammtisch" ein hochoffizielles Schreiben der Stadt Schneverdingen,Fazit: Auf der Fläche ist eigentlich gar nix "Erlaubt" weil es eben eine "Schützenswerte Fläche" ist,quasi die Vorstufe zum Naturschutzgebiet!
Zu eurem Schreiben: Da ist nur die Rede von der Fläche die zum " Hotel Camp Reinsehlen " gehört und das ist eben nicht die gesamte Fläche,sondern nur ein Teilstück,welches genau müßt ihr noch rausfinden!
Was so geduldet wird ist noch ne andere Frage aber es hat auch schon Anzeigen mit Bußgeld gegeben,und das nicht nur wegen Falschparkerei! -
Hier mal ein Ausschnitt aus dem Nierdesächsischen Naturschutzgesetz.
Zitat§ 28a Besonders geschützte Biotope
(1) Die folgenden Biotope werden unter besonderen Schutz gestellt:
1. Hochmoore einschließlich Übergangsmoore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- oder hochstaudenreiche
Nasswiesen, Bergwiesen, artenreiches mesophiles Grünland, Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte,
naturnahe Kleingewässer, Verlandungsbereiche stehender Gewässer.
2. unbewaldete Binnendünen, natürliche Block- und Geröllhalden sowie Felsen, Zwergstrauch- und
Wacholderheiden, Magerrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
3. Bruch-. Sumpf-. Au- und Schluchtwälder,
4. Dünen, Salzwiesen und Wattflächen im Bereich der Küste und der tidebeeinflussten Flussläufe,
5. natürliche Höhlen und Erdfälle.(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonst erheblichen Beeinträchtigung des besonders geschützten Biotops führen können, sind verboten. Dies gilt auch, wenn der besonders geschützte Biotop noch nicht in das Verzeichnis geschützter Teile von Natur und Landschaft (§ 31 Abs. 1) eingetragen worden ist.
(3) Die Eintragung besonders geschützter Biotope in das Verzeichnis nach § 31 Abs. 1 wird den Eigentümern
und Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen sich die Biotope befinden, schriftlich und unter Hinweis
auf die Verbote des Absatzes 2 bekannt gegeben. Bei mehr als zehn Betroffenen kann die Eintragung öffentlich bekannt gegeben werden.(4) Die Naturschutzbehörde teilt Grundeigentümern oder Nutzungsberechtigten auf Antrag mit, ob sich auf
ihrem Grundstück ein besonders geschützter Biotop befindet oder ein bestimmtes Vorhaben des Grundeigentümers oder Nutzungsberechtigten nach Absatz 2 Satz 1 verboten ist.(5) Auf Antrag kann die Naturschutzbehörde Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 zulassen,
1. wenn die hierdurch entstehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes durch
Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden oder
2. die Ausnahmen aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls notwendig sind; es können Ausgleichs oder Ersatzmaßnahmen angeordnet werden.Lest euch das mal durch und überlegt euch was dazu, man könnte vielleicht wenn wir alle als Verein/Club nach Abs. 5 vorgehen was erreichen. Ist aber nur mal so eine Überlegung.
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Hi,
also Buggy und ATB ist damit schon mal unmöglich, das wird jeder als Beschädigung einstufen.
Einleiner und Zweileinerfliegen kann dabei sicher möglich sein, kommt halt auf die Jahreszeit an, wenn da wirklich Bodenbrüter vorhanden sind ist das natürlich eine Störung.
So ein Drachenfest wird sicherlich in Absprache mit vielen Parteien erlaubt, da wird dann die Zeit der geringsten Schädigungsmöglichkeit gewählt ... das bedeutet aber lange keine Duldung für den Rest des Jahres.
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So, Drachenfliegen ist auf dem Gelände zu jederzeit erlaubt.
(sprich: wandern = drachenfliegen)Zitat
Sehr geehrter Herr ****,für ATB´S und Buggy´s ist die Fläche am Camp Reinsehlen leider nicht geeignet. Der Sandmagerrasen zählt wie die Heide zu den besonders geschützten Biotopen nach § 28a Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG). Der Lebensraum darf nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Während der Brut- und Setzzeit von einschließlich April bis Juli darf man die Landschaft nur auf den Wegen erkunden. Zu allen Zeiten können Sie über die Flächen wandern, aber nicht mit ATB´s und Buggy´s befahren.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Freundliche Grüße
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Hi,
Schneverdingen Touristik schrieb ...
ZitatAuf dem Gelände des Camp Reinsehlen Hotels ist es jederzeit möglich Ihren Sportlenkdrachen steigen zu lassen.
Die neue Quelle schreibt ...
ZitatWährend der Brut- und Setzzeit von einschließlich April bis Juli darf man die Landschaft nur auf den Wegen erkunden.
Wo steht denn bitte wandern = drachensteigen ... könnte man jetzt annehmen weil man mit Drachen ja steht oder geht - aber nicht fährt .... aber aus den Schriftstücken geht nix hervor ....
So eine Äusserung wäre schon hilfreich wenn der nächste selbsternannte Schützer rummosert ...
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wir nehmen einfach den ersten Brief immer mit und gut ist. da steht es eindeutig drin.
den anderen kennen die Schützer ja nicht.
Ach is mir auch egal, ich lass da steigen wann ich will und gut is. mir reicht der brief um nicht verknackt zu werden. ob ihr euch damit nun zufrieden gebt oder nicht ist eure sache.