Beiträge von Anonymous

    Uns ist schon klar das man als Anfänger eine menge Fragen hat.
    Aber diese Fragen "Anfänger sucht eine Matte oder welche Matte könnt ihr Empfehlen" wird mit ein paar Eingaben in die Suchfunktion beantwortet da es ja schon mehr als genung von ein und der selben frage gibt.
    Wir Schließen ja nicht alles. Aber es ist einfach zu allgemein einen Post zu starten wie "Anfänger sucht eine Matte oder welche Matte könnt ihr Empfehlen"
    Wenn es fragen zu einer bestimmten Matte sind bleiben sie ja erhalten und werden nicht geschlossen.
    Wie in den FAQ geschrieben sind alle Einsteiger Kites zu Empfehlen. Dann kommt es ja drauf an was man ausgeben möchte. Durch die Erfahrungen anderer User die alle Unterschiedlich sind kann man sich ja oftmals nicht wirklich entscheiden weil es für jeden Kite ein Pro/Contra gibt.
    Das beste ist einfach sich mit anderen Kitern in seiner Gegend zu treffen und so viel wie möglich zu testen um das richtige für sich zu finden.


    Als ich vor Jahren noch Anfänger war gab es für mich auch viele Fragen. Diese konnte ich aber ausräumen in dem ich mich mit anderen Kitern getroffen hab und die Kites der anderen zu testen. Dort hab ich dann rausgefunden welcher Kite mir am besten liegt.

    Zitat

    Original von digideep.de
    Ja, vollkommen korrekt. Und in der EU (Du hast bei BGH etc. noch den EuGH vergessen)


    Ah, ein Europarechtler! :=(


    Du hast offensichtlich keine Ahnung, was der EuGH entscheidet und über was er entscheidet! (Wikipedia hilft!) Von welcher Richtlinienverletzung ist denn Deiner Meinung nach die Rede? Komm gib mal Butter bei die Fische. Und bitte nicht den Hinweis auf die im April 1993 erlasse Richtlinie, die Verbraucher in allen EU-Ländern vor unzulässigen, haftungsbeschränkenden Klauseln, der Gewerbetreibenden schützt.


    Ich bin gespannt, ob (hier Änderungsbeginn*) dieser Elch-Post zur Abwechslung mal durch eine akzeptable Quellenangabe in einen belegbaren Post umgewandelt werden kann (Änderungsende). (z.B. NJW, Jahrgang, Seite)


    Übrigens, viele Richtlinienvorgaben der EU sind an deutsches Recht angelehnt. Folglich wird man davon ausgehen können, dass Klauselüberprüfungen in Deutschland ggf. beim BGH enden und NICHT zum EuGH wandern. Dieser würde nur überprüfen, ob das Urteil des BGH auf EU-konformen Recht fußt.


    Dieter Nuhr!


    P.S. Mag sein, dass die eine oder andere Klausel im konkreten Schadensfalle unwirksam ist bzw. sind.
    * Ohne Präjudiz habe ich die "persönliche Note" aus dem Post genommen.


    - Editiert von FLY2SKY am 18.09.2010, 01:10 -

    Und weiter gehts mit der neusten Version....


    ersion 1.0: Urfassung
    Version 1.1: Verbesserungen hinsichtlich Satzbau und Interpunktion. Keine wirklich neuen Inhalte. Links vervollständigt.
    Version 1.11: Kitegröße in Verbindung mit Körpergewicht erweitert.
    Version 1.12: Kleine Verbesserung hinsichtlich Rechtschreibung, Satzbau und Formatierung.
    Version 1.2: Hersteller- bzw. Produktlinks für die Einsteigerschirme eingepflegt.
    Version 1.21: Trennlinien eingefügt
    Version 1.22: Thema Buggfahren erweitert und bei „Welcher Kite…“ die Suchfunktion hinzugefügt.
    Version 1.23: „Was ist die GPA“ hinzugefügt
    Version 1.24: Buggyfahrgebiete hinzugefügt
    Version 1.25: ATB-Fahrgebiete hinzugefügt
    Version 1.26: „Welcher ist der richtige Buggy für mich?“ hinzugefügt
    Version 1.27: „Zweileiner oder Vierleiner“ etwas umgebaut und Leinenlängen hinzugefügt.
    Version 1.28: Auf Vorschlag hin Ozone Imp III Quattro hinzugefügt
    Version 1.29: „Welche Leinen sind empfehlenswert“ und „Was bewirken unterschiedliche Leinenlängen“ hinzugefügt.
    Version 1.30: Mehrere Fehler behoben
    Version 1.31: „Welche Kitegröße ist die Richtige für mich?“ überarbeitet.
    Version 1.32: „Welche Matte zum Jumpen“ hinzugefügt
    Version 1.33: „Wie stelle ich die Bremsleinen richtig ein?“ hinzugefügt

    Die Kurzzeitkennzeichen hatte er nur bei der Abholung und bei der Fahrt in den ersten Urlaub sowie zum Tüv nach dem Umbau.
    Beim Tüv wurde eine Komplett Abnahme fällig da der Anhänger einen komplatt Umbau hinter sich hat. Es wurde die höhe und das Leergewicht (Anhänger mit Buggys und den ganzen Kisten drauf im Leer zustand) im Brief geändert. Zusätzlich steht noch im Brief das man mit dem Anhänger nur noch (Strandfahrzeuge) transportieren darf.


    Gekauft haben wir damals nur ein Grundgestell. Also ohne den Riffelblech Boden und ohne die Alu beplankung an den Boardwänden.

    Hier noch ein paar Bilder von unserer Version.
    Ein grünes Nummerschild hat er natürlich. So spart man sich einiges an Steuern. Der Nachteil ist allerdings das man mit grünen Nummern nur noch die Sportgeräte Transportieren darf.
    Und was das Thema mit den Sitzen angeht haben wir bis jetzt noch keine Probleme mit den Nähten bekommen.
    Mittlerweile ist noch ein vierter Buggy von einem Kumpel dazu gekommen.







    Zitat

    Original von digideep.de
    Bei den Kites die ich mir bisher gekauft habe, waren Teilweise "Haftungsausschlüsse" in der Anleitung mit denen die sich voll ein Eigentor schiessen würden. In der Regel führt nämlich ein solcher im Deutschen Recht zur vollen Umkehr und Haftung durch den Hersteller.


    Also wir haben hier entweder einen Volljuristen mit spezifischem Wissen im Produkthaftungsrecht oder doch einen Elch.


    Wurde nicht schon mal angedeutet, dass sich das deutsche vom amerikanischen Recht unterscheidet? Insbesondere ist Präzedenzfallentscheidung = USA. In Deutschland orientieren sich die Gerichte zwar nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH und OLG´s), aber das ist KEIN MUSS für ein Gericht. Auch die Produkthaftung läuft bei uns ganz anders als in den vereinigten Staaten. Die beschriebenen Haftungsausschlüsse sind lediglich übersetzt und kommen aus dem amerikanischen Recht. Dort MUSS sowas stehen.


    Manchmal frage ich mich, ob wir hier jetzt Kneipenniveau betreiben wollen. Dann kann man natürlich verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, Mangelschäden, Mangelfolgeschäden, bzw. "durchfressende" Schäden in einen Topf werfen.


    Captain Obvious hat es doch schon auf den Punkt gebracht. Vielleicht sollte man auch mal etwas deutlicher werden und Dieter Nuhr zitieren!

    Panikhaken - Schmitz Katze ?


    Wenn ich einen einfachen Buchtknoten in den Karabiner einhänge - ab dann habe ich die Hände frei.


    Will ich den Drachen wieder übernehmen,
    dann ziehe ich den Buchtknoten einfach wieder vom geöffneten Karabiner wieder ab,
    und der Buchtknoten löst sich von alleine wieder auf.


    Habe ich selber gestern mal im Garten ausprobiert, geht ganz einfach - wo Bitte soll das Problem sein ?


    Vom System sich schnell trennen können Frage: warum ?


    Um Pipi zu machen... :-O

    Zitat

    Original von digideep.de
    ... wenn man eine Lizenz hat ist die meiner Meinung nicht nur für die Wand sondern auch bei einem Unfall mit gerichtlichen Folgen, das was "als der übliche Standard" gilt. Ich selber fühle mich da einfach wohler beim Kiten, wenn es Rechtssicherheit und gute Ausbildung gibt. Klar möchte ich keinen Unfall, aber schuld ist dann ja manchmal doch eben der Wind,...


    Jede Versicherung und jedes Gericht hat zur Zeit noch gute Chancen es so darzustellen, als ob jeder der diesen Sport betreibt grob Fahrlässig handelt und damit automatisch schuld ist.


    Ich frage mich, worauf diese fundierte, juristische Behauptung fußt. Ich habe mal gelernt, dass es bei deutschen Gerichten noch die Einzelfallentscheidung gibt, bei der alle Umstände des konkreten Falles in die Beurteilung einfließen. Zudem war es bis jetzt immer so, dass die Abgrenzung der unterschiedlichen Fahrlässigkeitseinstufungen, bis hin zum bedingtem Vorsatz ziemlich umstritten ist.


    Ein Schein wird diese Diskussion ganz sicher nicht beheben. Im Gegenteil, ich befürchte mit einem Schein würden sich die Sorgfaltspflichten des jeweiligen Besitzers erhöhen.
    Einen automatischen Ausschluss hinsichtlich der Verschuldensfrage wird es nicht geben! Dieses zeigt sich doch auch in der vergleichbaren Gesetzgebung im Verkehrsrecht. Gab es früher noch den "automatischen" Ausschlussgrund des unabwendbaren Ereignisses für die Haftung des Kfz-Halters, so ist dieser komplett zugunsten der Einzelfallentscheidung gekippt worden.


    Die Tatsache, dass die Verischerer behaupten man habe grob fahrlässig gehandelt liegt in ihrer Natur. Im Konkreten Fall begründete es jeweils die Leistungsfreiheit.


    Fazit: Eine Rechtssicherheit für alle Lebenslagen gibt es nicht auf Schein. ;)