Beiträge von Anonymous

    @ Parity


    .. zickig .. jetzt möchte ich aber doch noch was dazu schreiben .. zickig ist hier niemand .. ich habe die Postings objektiv und unbefangen durchgelesen .. du empfindest das evtl. .... ist aber wirklich nicht so .. du merkst .. ich möchte schlichten .. also bitte sei so gut und schreib nicht von ZICKIG! ... OK


    DANKE ;)


    .. viel Spaß beim Fliegen ... egal mit welchen Leinen .. :-O

    Wie ich in einen der oberen Postings gelesen habe, beschrieb jemand die Geschwindigkeitsmessung per Foto. Da ich auch so ein altes Buch besitze, wo das beschrieben ist, fiel mir heute Nachmittag dazu ein, daß auch der entsprechende Drachen als Bauplan dazu vorhanden ist: der TURBO TAIFUN - entwickelt Peter Rieleit. Ein langestreckter Delta mit 2,64m Spannweite, mit dem er 1988 den bisherigen Rekord von 172km/h auf 222,44km/h erhöhte (bei 6bft). Da der Drachen noch mit alter Verbindungstechnik und alten Materialien gebaut wurde, und der heutige Stad der Technik weiter ist, könnte man bestimmt den "Porsche-Killer" unter den Drachen bauen!!!
    Das Buch heißt im übrigen sinniger Weise "Leistungsstarke Lenkdrachen zum Nachbauen" und hat die isbn-Nr. 3-473-42286-x
    Mit freundlichen Grüßen und have more fun,
    Sebastian

    Aber wenn das wirklich so ist, dann hängt doch die Leinenstärke, die man verwenden sollte, ab einer gewissen Größe des Drachens nur noch von dem Gewicht des Piloten ab, und nicht mehr vom verwendeten Drachen.
    Also z.B. bei 4-5 Bft:
    2 qm mit 140er Leinen gehen, weil der Pilot nicht so schwer ist und gezogen wird, und 7 qm mit 140er Leinen müssten auch gehen, obwohl der Drache viel stärker zieht, aber 140kg halten den Piloten auf jeden Fall.


    Aber irgendwie isses so ja nicht, oder?
    Klärt mich mal bitte auf. :(

    Hallo,
    ich werde im moment mit Mail geradezu bombadiert. Ich möchte euch die antworten nich vorendhalten. Oder habt ihr das interesse schon verloren??


    Also hier die antworten auf meine fragen die ich im forum luftrecht gestellt habe:


    Hallo Frank,


    Zitat:
    \\\"exakt so steht das in der LuftVO.
    Diese aber gilt nur für zulassungspflichtige Drachen ( steht in der selben VO\\\"


    Interessant! Wo steht denn das genau in der LuftVO? Zulassungspflichtige Drachen oder genauer gesagt, Hängegleiter, sind Luftsportgeräte und deren Zulassung regelt die LuftVZO, nicht die LuftVO!
    Alle anderen UNBEMANNTEN Geräte wie Luftballone, Flugmodelle oder auch Lenkdrachen sind im §1 LuftVZO \\\"Zulassungspflicht und Umfang\\\" sind nicht zulassungspflichtig.


    Nach Rücksprache mit meinem Luftamt erhielt ich die Auskunft, daß der §16 LuftVO die alleinige Regelung für Lenkdrachen etc. darstellt, so wie ich es oben geschrieben habe.


    Zulassungspflichtige Drachen sind Drachen, an denen salopp gesagt ein Mensch unten dranhängt. Also die klassischen Drachenflieger (Hängegleiter).


    Was also den Bereich der kleinen Lenkdrachen betrifft, so ist der §16 eindeutig.
    Es spielt auch keine Rolle ob Tag oder Nacht, solange die dort beschriebenen Vorgaben eingehalten werden.


    Alles andere dürfte sich auf das Luftsportgerät \\\"Drachen\\\" (=Hänggleiter) beziehen, daß von einem Piloten oder genauer gesagt Luftsportgeräteführer betrieben wird.



    Im übrigen sind die zulassungspflichtigen Luftfahrzeuge und ihre Kennzeichnung in der Anlage 1 (zu §14 Abs. 1 und §19 Abs. 1 LuftVZO)
    genau beschrieben, sogar mit Bildmustern.
    Und dort findet man nur Hängegleiter etc. aber KEINE Lenkdrachen am Seil.


    Es gibt nur eine Ausnahme:
    Unter \\\"IV. Gemeinsame Vorschriften\\\" Abs. 3 steht, daß UNBEMANNTE Ballon, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 5kg und mehr ..., müssen an sichtbarer Stelle den Namen des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen!



    Zitat:
    \\\"Halteseil längen von mehr als 100 meter sind in diesem bereich des Drachensports sowie allgemein unzulässig weil diese Drachen eben keine zulassung haben.\\\"
    Falsch! Der §16 LuftVO sagt klar, daß bei Längen über 100m die Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörte erforderlich ist. Mehr nicht!
    Das hat mit einer Zulassung nichts zu tun!


    Zitat:
    \\\"In der VO steht auch das das Aufsteigen von Drachen vor sonnenaufgang und nach sonnenuntergang grundsätzlich verboten ist und genau diesen satz nehmen örtliche behörden zum anlass feste zu sprengen.\\\"


    Interessant! Wo steht denn das??? Im §16 LuftVO, der dafür zuständig ist, steht es jedenfalls nicht! Sonst wäre der Hinweis auf die entsprechende Nachtkennzeichnung ja völlig überflüssig, wenn es sowieso generell nicht erlaubt wäre!


    Übrigens, die Beschränkung der Ausübung der lizenzpflichtigen Tätigkeit für Luftsportgeräteführer, also Drachenflieger (=Gleitsegel, Hängegleiter), ist auf den Tag beschränkt also NICHT nachts!!!


    Nachdem aber der normale Lenkdrachen keine Lizenzpflichtige Tätigekit erfodert, gibt es auch keine nächtliche Beschränkung!


    Das dies offenbar auch Deine Luftfahrtbehörde so problemlos sieht, zeigt ja auch, daß die anderen NICHT luftfahrtsachverständigen Behörden mal die Vorschriften besser lesen sollten...


    Zitat ende........................................................................................................................


    Ich steige langsam selber nicht mehr durch die vielen hinweise.
    Aber die meinungen der leute die sich mit luftrecht befassen sind alle gleich!!!!
    Nach deren meinung ist das nachtfliegen durch behörden nicht zu verbieten.
    Die betroffenen regierungsbezirke sollten sich schnellstens bemühen und den verantwortlichen behörden auf die füsse treten.


    Sollte ich neue antworten bekommen werde ich sie euch hier posten.


    Gruß Frank

    Also irgendwie hab ich das Gefühl das man bei Euch im Forum wegen jeder doofen Frage angzickt wird. Ich hab doch nur ernsthaft gefragt.


    Zitat

    Wenn du wirklich allen Blödsinn machen willst der dir so in den Sinn kommt dann nimm Kitesurfleinen mit 220kg. Häng dich mit 3 Leuten an den Schirm und schau zu wie die Waage rausgerissen wird.


    Sandyman: Hast mich überzeugt. Bei denen Kräften die Auftreten geht irgendwann irgendetwas kauptt. Und wenn ich mir Leinen zulege die mehr aus halten als alles andere, dann reist eben etwas anderes, und das ist in der Regel dann entweder teurer, oder tut weh. (!)


    Dann werd ich mich eben mit den original 140er Leinen ziehen lassen, und muss eben aufpassen, dass niemand versucht mich aufzuhalten. :=(

    snooze: Aber das ist doch doof, wenn nicht mal 175er sowas halten.
    Heißt das ich müsste mit der Buster dann vorsichtig sein was ich mache, weil ich "nur" 140er Leinen dabeihab?
    Man wird sich doch mal dagegen wehren dürfen, dass man gezogen wird, ohne dass so plötzlich die Leinen sich verabschieden.
    Gerade beisowas wie Snooze ansprach: Erst Zug erzeugen, dann losfetzen, da ist die Beschleunigung doch viel aufregender.


    Bin schon etwas ratlos, wenn ich höre, dass die Leinen, die ja auch nicht billig sind, so schnell kaputt gehen können.

    Danke schonmal, dasss ihr Euch dem Problem angenommen habt.
    Natürlich habe ich nicht vor, die Hersteller angaben zu unterschreiten. Die frage ist vielmehr ob die ausreichen. Eine Buster 4.0 z.B. wird mit 140er Leinen geliefert. Ich war aber dabei als ein Pilot diese Matte flog, und über Wiese gezogen wurde. Das müssen die Leinen ja abkönnen. Als aber ein Freund den Piloten versuchte festzuhalten rissen die 140daN Leinen, und der Wind war net super stark. Vielleicht gerade mal so 4 Bft. Mehr auf keinen Fall.
    Und da ich mir ne Buster zulegen werde, stelle ich mir die Frage ob ich statt der 140er, die dabei sind mir lieber wesentlich stärkere (wie weit geht das eigentlich(?)) zulege, damit ich risikofrei fliege, denn schließlich kann es ja schon einmal vorkommen, dass man "festen Halt" mit den Füssen findet oder was auch immer. Leinen sind teuer...


    Bitte weiter posten. Thx!

    Also..........


    Nachdem ich nun mehrere Fachanwälte zum Thema Luftrecht befragt habe und immer dieselbe antwort bekommen habe, denke ich einfach das Veranstalter von Drachenfesten sich einen Rechtsanwalt bersorgen sollten. Diese antwort bekam ich aus dem Forum Luftrecht von dem betreuenden Fachanwalt:


    sehr geehrter herr .........


    ich bin mit ihnen der meinung, dass die luftvo nicht anwendbar ist. hier
    dürfte es sich aber unbedingt empfehlen, einen fachanwalt für
    verwaltungsrecht, der aus ihrer region kommt, zu beauftragen, da hier auch
    landesrechtliche aspekte in betracht kommen.


    freundliche gruesse und viel erfolgt


    norbert l........


    So sehen alle meine atworten auf die frage ob die LuftVO überhaupt anwendbar ist aus.


    Ich kann nur allen die Probleme bei ihrem Drachenfest bekommen empfehlen sich im vorfeld um Rechtsbeistand zu bemühen und den zuständigen behörden das Handwerk zu legen.


    Ich hoffe das diese antwort wenigstens etwas licht ins dunkel bringt.


    Gruß Frank

    @ Parity


    Zitat

    Ich setzte natürlich schon vorraus, dass man die 4qm Matte nicht gerade bei 7 Bft benutzt, sondern im ganz normalen empfolenem Windbereich.


    Eigentlich verstehe ich deine Frage nicht so wiklich .. was willst du denn überhaupt wissen??? Nur ein kurzer Hinweis .. ich fliege all meine Matten ausser die ganz Grossen über 7m² mit 130daN .. ich hatte noch nie einen Leinenriss!!!! Ware erst gerade im Urlaub und bin an der Adria bei 5-6bft. mit meiner Concept 4m² geflogen (reines Powerkiting ohne Buggy).. die Schnüre sind noch dran ... und sind OK .. keine Schäden!!
    Klar solltest du die Angaben der Hersteller beachten .. sie sind ja nicht umsonst ... aber mit ein bischen Verstand würdest du ja auch sicherlich keine Matte mit 5m² bei 5 bft. mit 70 daN fliegen .. das klappt halt einfach nur eine gewisse Zeit bis die Kräfte zu gross werden und dann die Schnüre reissen.


    Fazit: Halte dich an die vorgegebene Zahl (daN) des Herstellers .. und du wirst keine Probleme bekommen! ;)

    @ Oliver
    Steigst du jetzt in Aldi High End Klasse auf,und verkauft deine TT´s(?) :O


    @ All
    Wenn jemand die Masse hat,bitte veröffentlichen.
    Vieleicht wird ja mal ein fettes Aldi-4 Liner Matten Treffen draus:=(


    Allen viel Spass und den richtigen Wind auf den DF am Wochenende


    Gruss Andy

    Hi Achim,


    bevor, jetzt hier alle fragen, "hä, worauf antwortet der da?". Ich hab mein Posting gelöscht, weil ich fürchtete damit einen Flamewar zu provozieren.
    Ich werde auch keinen derartigen Versuch machen, da ich zuletzt vor ca. 18 Jahren auf dem Bau gearbeitet hab und seitdem auch keinen intensiven Kraftsport mehr betrieben hab. Die Verletzungsgefahr ist mir dabei zu groß, zumal meine Leiste ohnehin durch eine Kunststoffprothese zusammengehalten wird, nachdem ich 1999 einen 54kg-Datenbankserver ohne fremde Hilfe in ein Rack eingebaut hab.
    Aber egal, da Du das gelöschte Posting offensichtlich gelesen hast, sag ich jetzt doch mal, daß ich die Kräfteangaben hier in diesem Thread für drastisch übertrieben halte. Wenn eure Powerkites auf allen Leinen 50kg reale Kraft und in den Spitzen sagen wir mal 75kg entfalten, ziehe ich bereits den Hut. Damit seid Ihr schon wahre Kraftsportler und das meine ich nicht ironisch.


    Sollten da höhere Kräfte im Spiel sein, sprengt das einfach mein Vorstellungsvermögen.


    Bis dann


    Oliver