§16 (LuftVO)
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
....
Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf, ist in
Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße
Lichter so kenntlich zu machen, daß es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus
erkennbar ist.
....