Hallo Kammerbruch,
ich habe keinerlei Probleme etwas dazu zu schreiben, ich verkaufe meine Produkte sauber und mit gutem Gewissen.
Oben wurde ja schon geschrieben, dass die betroffene Hausratgefahr, der Einbruch-diebstahl (in ein(em) Gebäude) bei einem Aufbruch des KFZ nicht vorliegt. Das ist korrekt. Die Außenversicherung greift hier aus diesem Grund leider nicht.
Den normalen Diebstahl von Drachen...(im weiteren Drachen= Hausrat) ohne Raub kriegt Ihr wahrscheinlich auch nur schwer bis gar nicht versichert.
(btw. diese ganzen Handy-, Elektronik- Fotoapparat- und Was weiss-ich-noch-Versicherungen sollte man sowieso ganz genau prüfen. Fast alle, die ich bisher gesehen habe, erstatten nur einen Zweitwert - teilweise sogar noch abzüglich eines Restwertes - und lohnen sich somit oft nur in der ganz kurzen Anfangszeit....gerade bei Elektronik, die einen schnellen Wertverfall hat.) Oft geben Sie maßgeblich ein gutes Gefühl, aber nicht mehr.
Zurück zum Thema:
Da ich selber Drachenflieger bin, ist das Thema der Haftpflicht für mich selber interessant.
Ich wollte nicht verstehen/ akzeptieren, dass ein Risiko, dass bisher immer im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung immer versichert war, nur durch eine EU-Rechtsänderung herausfällt. Also habe ich meine Fachabteilung Haftpflicht-Schaden angeschrieben, die mich nach eigenen engagierten Klärungsversuchen an die Hauptverwaltung weitervermittelt haben. (Dieses Thema ist ja schon etwas umfangreicher: über oder unter 5 kg Fluggewicht, was ist mit diesen ominösen 30 Metern Leinenlänge, oder dieser Formulierung "nur gelegentlich oder als Sport/ Hobby betrieben", was ist bei grober Fahrlässigkeit, etc.)
Naja, ich habe mit der Hauptverwaltung einen umfassenden und detailierten Schriftverkehr (gespeichert), in dem ich die Haftpflichtdeckungszusage für Drachen unter 5 kg Fluggewicht als Ein- oder Mehrleiner[/] bis zur [b]Leinenlänge von 100 Metern (gesetzl Regelung, bei Drachenfesten mit Höhenfreigabe über 100 Meter dürfte der Veranstalter haften) bekommen habe.
Dies mag natürlich wie ein Insidergeschäft aussehen. Ist es aber nicht, denn neben mir haben auch immer wieder User hier im Forum diese Fragen gestellt.
...Vielleicht habe ich als Mitarbeiter des Unternehmens einfach eines besseren Draht in den Himmel
Ich habe in dem Schriftverkehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nicht nur für mich die Frage geklärt haben möchte, sondern eine Deckungszusage auch hier im Forum kommunizieren würde, weil hier große ??? zu diesem Thema im Raum stehen.
Erfreulicherweise ist dieses Risiko (siehe oben) im Rahmen von zwei unserer Privathaftpflichttarife versichert...denn das was meine Hauptverwaltung mir schriftlich zusagt gilt...und das habe ich mir ausgedruckt und laminiert und als PDF gespeichert;-) :-D.....sogar Kitesurfing ist versichert (mit kleinen Begrenzungen).
Hier geht es aber um die Haftung gegenüber anderen Geschädigten.
Neben der Haftung ist aber der Diebstahl unserer Drachen aus dem Auto oder dem Hotelzimmer ein heikles Thema, was ich natürlich auch in Angriff genommen habe.
Es stimmt übrigens (siehe oben), dass über die Kaskoversicherung nur Fahrzeugzubehör und - Teile gegen Diebstahl versichert sind...und über die Hausrat halt nur der Einbruchdiebstahl aus einem Gebäude oder innerhalb eines Gebäudes.
Allerdings ist der einfache Diebstahl von Hausrat aus dem Hotelzimmer oder dem KFZ bei AXA versicherbar (ist ähnlich wie mit dem Fahrraddiebstahl)
Dies ist überhaupt nicht so teuer, wie der ein oder andere jetzt vermuten wird. Je nach Tarif haben wir hierbei einen Selbstbehalt von 0-200,- Euro im Schadenfall...aber es wird gleitender Neuwert erstattet, kein Zeitwert...wie das in der Hausratversicherung halt ist.
Deckungssummen hängen vom Tarif ab. Versichert ist zwischen 1% der Versicherungssumme (qm der Wohnungx 650 EUR x 1%) bis hin zu 5.000 Euro.
Ein Gespräch, gerne auch telefonisch, klärt schnell den konkreten Bedarf und somit die Wahl des Tarifs.
Wer von Euch Interesse hat kann mich gerne kontaktieren.
Aufgrund einiger gesetzlicher Pflichten, die uns in letzter Zeit auferlegt wurden, darf ich jedoch keinen von Euch ohne ausdrückliche Aufforderung anrufen und muss die bedarfsgerechte Angebotserstellung schriftlich nachweisen können, darum Folgendes:
Was ich hier nicht öffentlich posten möchte ist meine geschäftliche email-Adresse (habe keinen Boch auf Spam ohne Ende) darum bitte ich um eine PM. Ich werde euch dann meine Kontaktdaten zusenden, oder wenn Ihr ein persönliches Telefonat vorzieht, sendet mir Eure Tel.-Nr. mit Zeitangaben, wann ich euch gut erreichen kann. Dann melde ich mich bei euch.
Greetz
Kay Rene Peter