Nach Auskunft von Jens Ball bist Du auch an Deinem Homespot versichert, unter folgenden Voraussetzungen:
Fahren ist dort erlaubt, das gilt auch, wenn du mit dem Landwirt eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast.
Potentielle Gefahren (z.B. Gelände liegt an Strassen, Windrädern, Hochspannungsmasten etc.) sind auszuschliessen.
Generell gilt NICHT, daß Fahren erlaubt ist, wenn es nicht verboten wurde. Umgekehrt reicht eben eine Bestätigung des Eigentümers, dass das Fahren dort geduldet/erlaubt ist.
Das Ganze hat nix mit den offiziellen GPA-Fahrgebieten zu tun, sondern bezieht sich tatsächlich auf GEEIGNETE Homespots.
Nochmals. Die GPA-Versicherung ersetzt NICHT die Privathaftpflicht, sondern ist eine subsidiäre Versicherung, die bei Personenschäden greift.
Beispiel: Du fährst an Deinem prinzipiell geeigneten und erlaubten Homespot. Kites ziehen Passanten an. die Passanten stehen aus Unwissenheit im Lee, aber eigentlich weit genug weg, dass nix passieren kann. Dann kommt ne unverhergesehen Situation, Du stürzt, warum auch immer, löst aus und der Schnappi fliegt dem Passanten an die Birne. Der Typ hat ne Gehirnerschütterung und will von Dir Schmerzensgeld. Das zahlt in der Regel Deine Haftpflichtversicherung nicht, die GPA-Versicherung schon, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit Deinerseits vorliegt, was in dem Beispiel ja zutrifft.
creeds
Guntram