Zitat
Oder gibt es im Ausland die Lizenz ohne Nachweis einer Versicherungshaftung?
Genau das ist der Punkt. So war es mit der GPA-Lizenz bis vor einem Jahr ja auch: Versicherungsnachweis war Sache jedes einzelnen Lizenzinhabers und somit sehr schwer nachzukontrollieren, ob auch tatsächlich Versicherungsschutz besteht, weil z.B. ein Nachweis aus 2003 nix über den aktuellen Status aussagt.
Deshalb hat die GPA das Versicherungsproblem für ihre Mitglieder / Lizenzinhaber mit einer inkludierten Versicherung sehr elegant gelöst.
Hier noch ein paar Infos:
Die Vertragverhandlungen liefen über 2 Jahre, da kann man sich erstmal bei den Verantwortlichen für das sehr zeitaufwändige Engagement bedanken.
Ursprünglich waren im Vertrag als Nutzer des Fahrgebietes ausschließlich Mitglieder von GPA und YCSPO erlaubt.
Ausländische Fahrer wären dann prinzipiell von einer Nutzung ausgeschlossen gewesen.
Die jetzige Regelung ist Ergebnis zäher Verhandlungen, denn weder die GPA noch die Gemeinde SPO sind an einem Ausschluss von ausländischen Fahrern und letztendlich Gästen interessiert.
Das Genehmigungsprocedere geht von der Naturschutzbehörde (Landesbehörde) aus, d.h. Gemeinde SPO sind an deren Vorgaben gebunden. > Naturschutzzone Wattenmeer.
Um den ausländischen Buggyisten das Fahren trotzdem zu ermöglichen, wurde folgender Paragraph im Vertrag festgeschrieben:
Auszug aus dem Vertrag:
Zitat
Ausländische Gastfahrer erhalten durch die GPA einen Ausweis in deutscher Sprache, der mindestens fogende Angaben enthält: Vorname, Name, Geburtsdatum Wohnanschrift, Lizenznummer sowie Name des Gastverbandes. Die GPA prüft vor Ausstellung des Ausweises den Besitz einer Fahrerlizenz sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (...)
Das heißt, die GPA ist verantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Gastfahrer. Deshalb dieses Procedere mit Anmeldung. Stellt Euch vor, es passiert was und der Fahrer hat eben keinen ausreichenden Versicherungsschutz…Fahrgebiet weg ist da noch das kleinste Übel, da geht’s dann ans Eingemachte, siehe Strandsegelunfall mit entsprechenden Konsequenzen für die Verantwortlichen (Vorstand, Gemeinde).
Es gibt schon länger auch andere Fahrgebiete, die haftungsrechtlich an einen Verein gebunden sind und demenstprechend auch eine Gastlizenz erforderlich ist, z.B. Hoylake.
Zum Anmelden:
Der Verein ist sehr froh, mit Hossi und Hape zwei Anlaufstellen vor Ort zu haben, die bereit sind, den Papierkram zu übernehmen, damit unsere ausländischen Gastfahrer auch weiterhin in SPO fahren können.
Eine Genehmigung wird sicher auch in einem kürzeren Zeitraum als die genannten zwei Wochen zu bekommen sein.
Nur sollten die Gastfahrer im Vorfeld ihre Unterlagen prüfen, damit sie nicht wieder heimgeschickt werden, denn das wäre wirklich ärgerlich und mit den veröffentlichten Infos auch absolut unnötig.
Gerade für unsere holländischen Freunde wird es einfach sein, da deren Lizenzsystem genauso wasserdicht ist wie das Deutsche.
Für ausländische Regattateilnehmer ändert sich eh nix, die melden sich wie bisher vorher an und gut ist.
Btw: Der Vorstand des BCH ist bereits seit längerer Zeit informiert und es wird auch eine englische Übersetzung des Anmeldeprocederes geben.
Noch was zur Genehmigung von Veranstaltungen (z.B. 24h-Rennen 2011):
Die GPA reicht den Antrag bei der Gemeinde ein, die reicht das weiter an die Naturschutzbehörde und dann geht’s den ganzen Weg wieder zurück.
Das Gleiche gilt für Regatten.
Ich hoffe, damit einige entstandene Fragen erläutert zu haben.
Es wird auch noch eine ausführliche Pressmitteilung des Vorstandes zu diesem Thema veröffentlicht werden.
Abschließend: Danke an die bisherigen Beitragsersteller, offensichtlich gibt es mittlerweile das Bewusstsein, dass nicht alles der GPA angelastet werden kann, sondern der Verein als Lobby bemüht ist, das bestmögliche im Interesse des Sports herauszuholen. DAS finde ich eine sehr positive Entwicklung! :H:
creeds
Guntram
- Editiert von Windwolves am 12.01.2012, 11:21 -
- Editiert von Windwolves am 12.01.2012, 11:22 -