Beiträge von DK

    Hi,
    der Drachen hat eine gewisse Ähnlichkeit mit einem japanischen Suruga. Auf den Bildern kann man leider nicht sehen ob er noch einen oberen Querstab hat oder nicht. Ansonsten ist die Gestängeanordnung jedenfalls dem des Surugas recht ähnlich. Allerdings hat der Suruga statt der abgewinkelten Aussenseiten eine gleichmässige Wölbung im Segel.
    Die Form des Segels ist ebenfalls etwas anders und weist nicht den Suruga-typischen Ecken an den Seiten auf.


    Wesentlicher Unterscheid scheint aber die Wölbung des Segels zu sein. Beim Suruga, der typischerweise mit einem einfachen Bänderschwanz geflogen wird, wird das Segel durch Spannschnüre an den Quer- und/oder Diagonalstäben gleichmäßig gewölbt. Dadurch entsteht eine sehr gute Flugstabilität, wie hier im ersten Video gut zu sehen ist: http://www.drachenwiki.de/index.php?title=Suruga


    Vermutlich sind es die beiden diagonal verlaufenden Knicke im Segel, die sich hier negativ auswirken. Vieleicht kann man die Eddykreuze durch gerade Verbinder ersetzen und das Segel mit Spannschnüren gleichmässig wölben. Dann könnte der Drachen vieleicht auch mit dem Schleierschwanz stabil fliegen.


    Was mich allerdings etwas wundert ist, dass HQ einen derart instabil fliegenden Drachen verkauft, wobei manche Händler ihn auch noch als "Hebedrachen" bezeichnen. Ein unruhiger Flug mit gleichzeitiger Neigung zum Absturz ist ja wohl genau das Gegenteil, von dem, was man von einem Hebedrachen erwartet...


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 02.01.2011, 14:19 -

    Hi,
    es gibt einige interessante Ausführungen im "Ashley-Buch der Knoten" (eine DER Knotenbibeln, in der über 3800 Knoten dokumentiert sind) über die bruchgefährdende Wirkung von Knoten. Der Autor betreibt dazu selber seit Jahren eigene Versuche mit verschiedenen Rahmenbedingungen.


    So konnte er bei vielen Knoten eine Bruchgefährdung feststellen. Allerdings gibt es wohl auch Knoten bei denen die Bruchgefährdung recht gering ausfällt. So gibt es sogar einige Knoten, die es in verschiedenen Varianten gibt, die teils erhebliche Unterschiede in der Bruchgefährdung zeigen. Gutes Beispiel ist der Palstek: Als doppelter oder "spanischer Palstek" geknotet scheint er die Bruchgefährdung des Seils nur noch unwesentlich zu erhöhen.
    Ählich ist es mit dem Überhandknoten, der als doppelt gelegter Überhandknoten bei äusserer Last (z.B. als Stopperknoten) sogar nicht mehr dazu neigt zu kippen/wandern.


    Auf der anderen Seite gibt es wohl auch Knoten, die die Bruchgefährdung nicht sehr erhöhen aber ganz andere fiese Eigenschaften zeigen, wie z.B. der Kreutzknoten. Er wird von Ashley zum reinen Zierknoten degradiert weil er unter bestimmten Lasteinwirkungen kippen und sich dadurch sogar in einen echten Rauschknoten verwandeln kann. (ich hab das mal ausprobiert - es stimmt! :O )


    -


    Eine zweite Leine an der Schleppkante ist ne gute Idee, allerdings muss man immer dafür sorgen, dass sie sich nicht an der Hauptleine verheddern kann - sonst ist nämlich ihr Nutzen weg. Hinzu kommt, dass ich mir vorstelle, dass so eine Leine etwas umständlich in der Handhabung ist.


    Will man ohne so eine Leine auskommen, könnte man in den vorderen Waageschenkel eine Sollbruchstelle (SBS) einbauen. Diese Sollbruchstelle ist drachenspezifisch und könnte somit dauerhaft in der Waage verbleiben.
    Man benötigt nur für den Bruchfall ein paar Ersatz-SBS. Da das aber einfache Blechteile sind, sollte das kein Problem sein.
    Alternativ könnte man auch eine wiederverschliessbare SBS verwenden (ein Haken, der unter vorgegebener Last öffnet).


    Öffnet die SBS, hängt der Drachen nur noch am hinteren Waageschenkel und verhält sich dann wie mit der Schleppkantenleine.


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 29.12.2010, 19:47 -

    Hi,
    bei der ganzen Frage um Sicherheit, Knoten usw. sollte man eins nicht ausser Acht lassen: die Drachenleinen sollten natürlich immer mehr als ausreichend dimensioniert sein, damit sie im Idealfall niemals reissen.
    Doch sollte man sich auch Gedanken machen, was im Falle des Falles passiert, bzw. was psssieren sollte:


    Reisst die Leine unten am Piloten, fegt der Drachen mit der langen Leine über ein weites Gebiet - mit entsprechender Gefährdung anderer. Reisst dagegen die Leine direkt am Waageknoten fällt Leine und Drachen je für sich zuglos zu Boden - die Gefährdung anderer ist dabei sicher geringer als im ersten Fall, jedoch fliegt der Drachen dabei unkontrolliert davon und kann dadurch immer noch andere erheblich gefährden.
    Die geringste Gefährdung anderer erscheint mir von einer gerissenen Waage auszugehen, da dann der Drachen nicht unkontrolliert davon fliegen kann, aber garantiert kraftlos zu Boden fällt (natürlich nur bei einer Mehrpunktwaage).


    Was meint Ihr?


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 28.12.2010, 11:24 -

    Hi,
    "Eddy" wird heutzutage oft als Oberbegriff für alle Arten von diamantenförmigen Drachen verwendet. Doch umgekehrt ist es eigentlich richtig.


    Sowohl der "Eddy" als auch der "Malaye" sind diamantförmige Drachen, die wiederum eine Untergattung der rautenfrömigen Drachen darstellen.


    Der als "Diamantdrachen" bezeichnete Drachentyp ist im Grunde genommen eine Eddy-Variante. Meistens unterscheiden sich die Varianten im Längenverhältnis der Längs- und Querstäbe und der Lage des Kreuzungspunktes. Konstruktiv sind sich aber "Eddy" und "Diamantdrachen" sehr ähnlich.


    Es gibt auch historische Quellen, in denen der Eddy-Drachen auch als "Eddy-Diamant" bezeichnet wird. William A. Eddy bezeichnete seinen Drachen selbst als "The Eddykite".


    Heutzutage gibt es auch kommerziell angebotene Drachen, die als "Eddy" bezeichnet werden, obwohl sie konstruktiv keine solchen sind, sondern eher dem Malaye ähneln (gebogener Querstab, gespanntes Segel). Das trägt natürlich zur allgemeinen Verwirrung bei...


    Sätze wie "die Amerikaner haben's kopiert" möchte ich so auch nicht stehen lassen. Es ist richtig, dass sich William Eddy am malayischen Rautendrachen orientierte, allerdings hat er wichtige Konstruktive Details entwickelt, die seinen Drachen zu einer eigenständigen Erfindung machen.


    Auch würde ich den Eddy nicht als "die klassischste aller [Drachen-]Formen" bezeichnen. Der Bogenspitz- oder auch Birnenspitzdrachen ist da sicher die klassischere Drachenform in Europa - wenn man die Verbreitung im allgemeinen Kulturraum zu grunde legt. Allerdings finden die rautenförmigen Drachen in den letzten 100 Jahren eine zunehmende Verbreitung, während die Bogenspitzdrachen im gleichen Zeitraum immer seltener anzutreffen sind. Dadurch hat sich natürlich auch die Wahrnehmung verschoben, was eine klassische Drachenform ist. Dadurch denkt man heutzutage bei einer klassichen Draenform eher an den Eddy als an den Bogenspitzdrachen.
    Allerdings sind beides definitiv klassische Drachenformen. :D


    Empfehlenswert ist in den meisten Fällen ein Besuch des DrachenWikis:
    http://www.drachenwiki.de/index.php?title=Eddy
    http://www.drachenwiki.de/index.php?title=Bogenspitzdrachen


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 27.12.2010, 14:46 -

    Hi Christian,
    selbstverständlich habe ich das in Betracht gezogen, nur: bei PKW sagt man, liegt die maximale Bremsbeschleuningung im Allgemeinen bei ca. 1 G.
    Mit Anhänger werden solche Werte aber sicherlich nicht erreicht. Da kannste erher mit maximal 0,6 G rechnen.
    D.h. nur in diesem Extremfall hast du an der Kupplung ca. 450 kg Beschleunigungslast + Stützlast - beim ungebremsten 750kg-Anhänger (in D. maximal ungebremst). Also ganz grob eine halbe Tonne. Die muss natürlich von der gesamten Konstruktion ausgehalten werden.


    Bleibt die Frage: wie gross ist der Sicherheitsfaktor? ;)


    Gruss,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 23.12.2010, 20:47 -

    Hi,
    ich bin immer wieder erstaunt, was manche Leute Ihren Anhängekupplungen am Auto zutrauen.
    Man beachte, dass die Kupplung nicht das Gewicht des Anhängers trägt - das machen ja bereits seine Räder - sondern nur die Laufwiederstands- und Bremskräfte, die in der Regel deutlich unter dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers liegen.


    Natürlich hat die Konstruktion einen gewissen Sicherheitsfaktor, doch sollte man immer bedenken: verbiegt sich die Kupplung ist auch der Querholm (an dem sie befestigt ist) hin. Und damit wird's dann sehr teuer!


    Man sollte sich immer fragen, aus welchem Grund ein PKW-Hersteller die Kupplung und deren Aufnahme am Chassis wesentlich stabiler auslegen sollte als es für den bestimmungsgemässen Gebrauch notwendig ist.
    Nur soviel: es gibt nur sehr wenige PKW-Hersteller, die da mehr als nur das Nötigste drauf legen...


    Gruß,
    Dietmar

    Hi,
    Ramin ist hat eine ziemlich gleichmässige Struktur und ist äusserlich kaum von Buchenholz zu unterscheiden.


    Bambus dagegen ist segmentweise aufgebaut, hat also in regelmäßigen Abständen Knoten (auch wenn es glatt geschliffen ist) und ist daher sehr leicht von Ramin oder anderen Hölzern zu unterscheiden.


    Im Vergleich der Materialeigenschaften ist Bambus Ramin überlegen: Bambus ist fester aber gleichzeitig auch elastischer. Allerdings splittert und fasert es sehr stark wenn es bricht.


    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Ramin hier und da bei Drachen gerne verwendet wird weil es im Falle eines Bruches mit seinen stumpfen und kurzen Splittern das Segel nicht so beschädigt wie es bei Bambus oder Buchenholz passieren kann. Aber das halte ich aus eigenen Erfahrungen für ein Gerücht.


    Grundsätzlich würde ich Bambus im Vergleich zu Ramin immer den Vorzug geben - einfach weil Bambus deutlich stabiler ist.


    Ramin hat wiederum gegenüber Bambus den großen Vorteil, daß es in vorgefertigter Form verfügbar ist (z.B. Rundstäbe unterschiedlichster Abmessungen). Bambus dagegen muss man meistens selber auf Mass bringen, was einige Übung erfordert.


    Allerdings sollte man immer beachten, dass man in Europa so gut wie kein legal geschlagenes Ramin bekommt. Daher stellt sich meiner Meinung nach eigentlich garnicht mehr die Frage ob Ramin oder Bambus.
    Bambus ist dagegen ein schnell wachsendes Gras, das weiltweit aus legalem Abbau in großen Mengen verfügbar ist.


    Gruß,
    Dietmar

    Hi Martin,


    In §15a LuftVO (Verbotene Nutzung des Luftraumes) steht:

    Zitat


    (1) In einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen sind folgende Arten der Nutzung des Luftraums verboten:


    1.
    das Steigenlassen von Drachen und Kinderballonen oder das Betreiben von Schirmdrachen
    [...]


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__15a.html


    Das bedeutet im Klartext: dein Kleiner muß tatsächlich 1,5 km Abstand halten!


    Ansonsten brauchen laut §16 LuftVO aber nur Fesselballone an Leinen von mehr als 30 Meter eine Erlaubnis zur Luftraumnutzung.
    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html


    Sprich: bei kürzeren Leinen brauchen sie - mit Ausnahme der Verbote von §15a - keine Erlaubnis zur Luftraumnutzung.
    Diese Regelung gilt aber nicht für Drachen!!!



    Und zu deiner eigentlichen Frage: eine Bagatellgrenze habe ich nirgends gefunden. Kannst ja mal selber schauen:
    LuftVG: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/BJNR006810922.html
    LuftVO: http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/BJNR006520963.html



    Interessant ist auch ein Blick in die Liste der Ordnungswidrigkeiten (§43 LuftVO): Besoffen Drachen steigen lassen kann teuer werden! ;)


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 18.11.2010, 23:18 -

    Hi,


    die angebliche rechlichte Bewertung durch den VDWS würde mich auch interessieren. Die LuftVO sagt nichts über eine andere Klassifizierung von Drachen bei weniger als 30m Leinenlänge.


    Ich halte die Aussage, dass Drachen mit Leinenlängen unter 30m als Stand- bzw. Fahrsportgeräte klassifiziert sein sollen, zunächst einmal für fraglich denn in der LuftVO sind diese Fahrzeugklassen jedenfalls nicht aufgeführt und auch keinerlei Hinweise auf Ausnahmen bei Leinenlängen von weniger als 30m gegeben.


    Im Gegenteil: die LuftVO klassifiziert eindeutig (eindeutiger geht's kaum) Fesseldrachen - jeglicher Art - als Luftfahrzeug. Die Leinenlänge spielt dabei keine Rolle! Sie kommt dagegen erst ins Spiel, wenn es um die Regelungen zum Betrieb des Drachen geht - ein riesen Unterschied zur angeblichen VDWS Sichtweise...


    Also: wenn es irgendwo einen Link zum VDWS Text gibt, bitte hier mal posten oder als PN an mich.



    @ Sven,

    Zitat

    Beachtet, dass in Dänemark nicht die Länger der abgelassenen Leine zählt, sondern die Länge der Leine, die man auf der Trommel hat...


    Hast du da eine Quelle?


    Gruß,
    Dietmar


    - Editiert von DK am 14.11.2010, 23:19 -

    Hi,
    Drachen einmal ganz anders: im Weltraum kann man auch Drachen fliegen lassen: Ein grosses Segel wuerde durch den Strahlungsdruck der Sonne beschleunigt werden - zumindest theoretisch.


    Dies wollen jetzt Wissenschaftler der japanischen Weltraumbehoerde praktisch ausprobieren. Am 17. Mai ist es soweit. Dann startet die experimentelle Raumsonde IKAROS. Sie ist sozusagen ein Weltraum-Drachen:


    http://www.raumfahrer.net/news…ahrt/01052010120257.shtml


    Gruss,
    Dietmar

    Hi,
    die LuftVO verbietet den Nachtflug nicht. Solange die Regelungen der LuftVO eingehalten werden (z.B. daß von dem Drachen keine Gefärdung ausgehen darf und er an einer Leine von maximal 100 Meter Länge geflogen wird) ist dagegen auch nichts einzuwenden.
    Drachen müssen auch nicht nach Sonnenuntergang eingeholt werden.


    Letztlich steckt hinter den Regelungen der LuftVO bezüglich Drachen ja die Idee daß der Luftraum so getrennt wird, daß sich Drachen und die anderen Luftfahrzeuge niemals begegnen: Drachen bleiben schön brav unter 100m, die anderen Luftfahrzeuge bleiben schön oberhalb von 150m...
    Und da, wo die Anderen zwangsläufig unter die 150m Mindestflughöhe müssen - nämlich in der Nähe von Flugplätzen - hat man ein Abstandsgebot für Drachen.
    Ist eigentlich ganz einfach und logisch die LuftVO....


    Will ein Drachen höher als die 100m, ist der Aufstieg genehmigungspflichtig. Und da ein Drachen sich nicht wie andere Luftfahrzeuge verhalten kann (er kann z.B. nicht die Vorflugregeln/Ausweichregeln beachten), muß er dann für andere Luftfahrzeuge besser sichtbar gemacht werden.



    Was übrigens in diesem Zusammenhang oft verwechselt wird, ist die Flugerlaubnis und die Aufstiegserlaubnis.
    Drachen (egal wie klein) sind ja laut LuftVO auch offizielle Luftfahrzeuge - allerdings mit dem kleinen Unterschied, daß man unter den Bedingungen der LuftVO eben keine Flugerlaubnis, Zulassung, usw. benötigt.
    Das ist aber völlig unabhängig von der Aufstiegserlaubnis, die vom Besitzer des jeweiligen Grundstücks erteilt wird (oder eben nicht).
    So kann z.B. in öffentlichen Parks eine allgemeine Aufstiegserlaubnis seitens der Stadt/Gemeinde verneint worden sein. In diesen Fällen darf man trotz pauschaler Flugerlaubnis den Drachen nicht starten (wohl aber z.B. von einem Nachbargrundstück aus überfliegen!). Ähnliches gilt auch für Modellflugzeuge.


    Wenn also die Polizei vorbei schaut, kann es durchaus sein, daß die checken wollen um welche Art Luftfahrzeug es sich handelt. Und wenn die dann feststellen, dass z.B. Drachen keine Aufstiegserlaubnis für das Gelände haben, sollte man sehr freundlich bleiben und schnellstens seinen Krempel einpacken, denn die Bußgelder der LuftVO sind SAFTIG. ;)


    Gruß,
    Dietmar


    PS: der Begriff "Drachenpilot" ist durchaus auch im Sinne der LuftVO zu verstehen. Wir sind tatsächlich Luftfahrzeugführer!


    - Editiert von DK am 16.04.2010, 23:50 -

    Hi Wüstenfuchs,
    im Binnenland kannste als Faustregel bei der Untergrenze des Windbereichs immer eine Windstärke hinzuaddieren - es sei denn es handelt sich um einen expliziten Nullwinddrachen. Ist also ein Drachen mit 3-5 Bft. angegeben, brauchst du im Binnenland mindestens 4 Bft. damit er zuverlässig fliegt.


    Der Grund dafür ist die deutlich größere Windscherung in Bodennähe im Binnenland gegenüber dem Küstenland. Die Meteorologen (in Wetterberichten usw.) geben die Windstärke meist für 10 Meter überm Boden an. Im Binnenland kann die bodennahe Windstärke (z.B. in 2 Meter Höhe) deutlich darunter leigen. An der Küste liegt sie nicht ganz so weit darunter.


    Auf meiner Webseite habe ich dazu mal ein bischen was geschrieben. Der Unterschied in der Windscherung zwischen Küsten- und Binnenland reicht bis in über 100 Meter Höhe und beträgt in Bodennähe ca. die oben genannten 1 Bft. Aus der Grafik kann man auch erkennen, daß Drachen in ihrer typischen Flughöhe meist mehr Wind abbekommen als man es selbst auf der Wiese stehend wahrnimmt.


    Das irritierende an der Windscherung - vor allem im Binnenland - ist, daß wenn du einen Drachen, der mit 3-5 Bft. angeben ist, bei 4 Bft. (laut Wetterbericht) dann endlich in der Luft hast, es passieren kann, daß er dann auch bereits am oberen Rand seines Windbereichs angekommen ist, da in der typischen Flughöhe dann bereits schon 5 Bft. herrschen können.


    Mein Tip fürs Binnenland: kaufe nur Drachen mit einem Windbereich der mehr als 3 Bft. umfasst. ;) :-O


    Gruß,
    Dietmar

    Hi,
    wenn der Günther Drachen dieses Jahr 50 wird, kauf ich mir auf jeden Fall einen. Ich hatte früher nacheinander mehrere Mäusebussards. Die sind mir damals gerne durch Leinenriß abgehauen weil ich mich natürlich nicht an den Windbereich gehalten habe. :-O


    Danke daß ihr auf dieses (wahrscheinliche) Jubiläum aufmerksam macht! Wäre ansonsten an mir glatt vorbei gegangen - obwohl ich vor ca. einem 3/4 Jahr schon mal dran gedacht hatte, mir aus Nostalgiegründen wieder einen zu kaufen. Ich hätte aber nie gedacht, daß er schon seit so langer Zeit produziert wird. Jetzt werde ich es ganz sicher machen. Mal sehen, wie es sich dann anfühlt, 50 Jahre Drachengeschichte an der Leine zu haben! :D :D :D


    Reichen eigentlich 50 Jahre, um in die Reihe der Historischen Drachen aufgenommen zu werden? Gefühlsmäßig würde ich sagen: ja!


    Gruß und alles Gute zum Neuen Jahr,
    Dietmar