Hi,
laut deutschem Urheberrecht (international z.B. Berner Konvention) und ist jedes "Werk" (!!!!) urheberechtlich geschützt - und zwar bis mind. 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dazu gehören selbstverständlich auch Drachen.
Das witzige dabei ist, dass das Urheberrecht besagt, dass einzig und allein der Urheber bestimmen darf, was mit seinem Werk geschieht. Damit ist z.B. auch die Modifikation eines bestimmten Designs nur dann erlaubt, wenn der Urheber dem ausdrücklich zustimmt!
Aber generell ist das so, wie bei Bildern im Internet: auch wenn man sie nur auf die eigene private Homepage oder hier in die DraDaBa packen will, braucht man dazu die Erlaubnis des Urhebers!
Bei Drachendesigns dürfte das gleiche gelten - zumindest ist da rechtlicht kein nennswerter Unterschied zu erkennen.
Anders sieht es aus, wenn z.B. ein Plan veröffentlicht wurde. Dabei kann man dann davon ausgehen, dass der Urheber seine Zustimmung pauschal für das im Plan Dokumentierte gegeben hat.
Daher rate ich jedem, der einen Plan veröffentlich, die Nutzungsbedingungen darauf klar zu vermerken! Steht nichts drauf, darf man als Nutzer zwar nicht annehmen, dass alles erlaubt ist, aber als Urheber kann man im Zweifelsfall auch schlecht das Gegenteil nachweisen...
Ach - und "leicht abgewandelt" stellt im Sinne des Urheberrechts kein eigenständiges Werk dar. Wenn das so wäre, würd ich mir jeden Charbreaker holen, den ersten und den letzten Ton ändern und selbst rausbringen. :-O
Gruss,
Dietmar
- Editiert von Dehkah am 18.01.2007, 23:36 -