Schon wer vor Ort? ![]()
Ich werde morgen in den Vormittagsstunden eintreffen.
1. Meeting daher um 14.00 Uhr!!
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Zitat- Wenn bei dem Drachen mitten im Flug und in dem für ihn vorgesehenen Windbereich plötzlich die Leine reißt - zum Beispiel wegen Alterung oder wegen einer Vorschädigung - handelt es sich um eine vertragsgemäße Nutzung und ich müsste die geliehenen Leinen nicht ersetzen.
Genau davon rede ich doch auch ![]()
Also - ist es letztlich immer eine Sache von Freundschaft ob ich mich bei einem Schaden fair verhalte oder auf "Vorschädigung" plädiere...
Auf Drachen bezogen gibt es (noch) keine einschlägigen Urteile, aber wenn man vorhandene analog auslegen würde bedeutet dies: Haut mir eine Böe rein und den Drachen zerbröselt es im Flug so sind das Dinge, welche dem Eigentümer hätten unter gleichen Umständen auch passieren können und ich bin aus der Haftung raus.
Selbst bei einer Spatenlandung wird es somit schwer ne Haftung zu begründen...
ZitatBeispiel: Ich leihe mir von einem Freund für einen Tag eine Bohrmaschine. Diese fällt mir runter und geht kaputt. Selbstverständlich muss ich als Leiher dem Verleiher den Schaden ersetzen. Ist doch auch völlig logisch und ergibt sich aus den Paragraphen 598 bis 606 BGB!
Genau die von Dir zitierten §§ sprechen den Leiher bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von der Haftung frei.
Du wirst mit dem Drachen wohl keinen Grill anzünden....
Runterfallen, Auf den Drachen treten usw... sind hiermit ja auch nicht gemeint.
Zitatfür die gesetzliche Haftung uninteressant, für den Versicherer eventuell ein Grund abzulehnen.
Ehem...wonach?
Soweit ich das noch in Erinnerung habe gilt: Ohne Gesetz keine Haftung.
Und Dein Einverständnis vorausgesetzt, schließt gesetzliche Haftung aus...
Das BGB spricht bei der Haftung von verbotener Eigenmacht... (glaube §§ 853 ff...)
ZitatNein.
Mittlerweile versichern die meisten Gesellschaften sogar Hilfeleistungen.
Das ist aber - wie du schon sagst- Gegenstand meines Versicherungsvertrages. Wenn ich mich auf Stur stelle glaube ich nicht, daß Du den Anspruch gesetzlich durchsetzen kannst...
Ok - vom Ursprungsthread sind wir wieder mal weit weg -....
ZitatHaftpflichtig bin ich gegenüber dem Geschädigtem trotzdem
Zitatgrundsätzlich gilt, wer etwas kaputt macht, ist Schadenersatzpflichtig
Leider falsch - da Dein Einverständnis vorliegt. Kinder unter 6 haften überhaupt nicht- und auch nicht die Eltern. Das Risiko muss zusätzlich abgesichert werden und ist nicht generell in einer (Familien-)Haftplicht mit drin - da diese Kids schuldunfähig sind.
Wenn ich Dir meine Bohrmaschine leihe und die geht dabei drauf ist es mein Problem. Wie fair man dann ist, ist eine ganz andere Sache. Ebenso wenn ich Dir bei Deinem Umzug helfe und lass die Ming-Vase fallen....DEIN Pech!
Ebenso beim Drachen. Erlaube ich Dir meinen Vogel zu fliegen und Du schrottest den, werde ich dann sehen ob wir Freunde sind...
Darum wurde z.B. in Renesse vorher vereinbart, dass jeder haftet, wenn er etwas beschädigt. Auch wenn es dann -eben wegen vorliegendem Einverständnis- nicht von der Haftpflicht übernommen wird.
Wenn ich das nicht will fliege ich keine fremden Vögel.
Da Dein Bekannter Dir den Drachen überlassen hat, ist es sein Risiko. Traurig aber leider wahr.
Anders ist es, wenn der Drachen flugbereit auf der Erde lag und Du ohne ausdrückliche Zustimmung den Drachen gestartet hast. Das ganze nennt sich dann "verbotene Eigenmacht". In diesem Fall würde Deine Haftpflicht aufkommen.
Bei uns gilt aber immer - wer etwas ausprobiert und beschädigt, ersetzt es auch.
Solltest Du einen neuen Drachen erwerben und den Deinem Bekannten geben, würde er sicher tauschen.
Dann kannst Du mit dem defekten nach Reparatur erstmal üben.
Zahlt die Versicherung einen neuen als Ersatz - gehört der alte Drachen faktisch der Versicherung.
Da diese aber meist kein Interesse haben, wäre es dann fair, wenn Dein Bekannter Dir den Drachen überlässt.
Somit liegt es an Dir, wie Du damit umgehst.
- Editiert von Schmendrick am 25.04.2014, 06:30 -
ZitatJetzt mal ganz ehrlich neue Ideen sind immer gut, allerdings sollte man dann auch in der Lage sein ob die Idee auch Umsetzbar ist und gegeben falls sollte man sich auch mit den entsprechenden Physikalischen Gesetzen auskennen.
Also - Frau muß viele Frösche küssen, bis sie einen Prinzen findet...
Versuch macht klug - aber nicht reich. Warum also nicht etwas komplett "verrücktes" probieren - Genie und Wahnsinn liegen oft sehr eng beieinander. Und mancher Geistesblitz kommt nur zustande, weil man vorher schier unmögliches versucht hat.
Für sowas und auch ne Messung sind wir immer zu haben - nur eben nicht im offiziellen Wettbewerb, wenn offensichtlich der Rahmen gesprengt wird.
Und schon gar nicht, wenn hier einer die Juristenkeule rausholen möchte...
Wenn du den URO für 75 nimmst bleibt genug für leinen....
Eigentlich kannst du dir jeden Drachen kaufen, der halbwegs Qualität verspricht. Schau Dich unter den Marken um, die dir zusagen. Oder einfach hier im Gebrauchtboard - das ist die vernünftigste Alternative.
So wie ich es lese ist es garantiert kein "Trickser" - und dann wird die Auswahl der "üblichen Verdächtigen" ellenlang....
Also: wieviel Geld solls sein? ![]()
PS: Der Topas 3.0 im Board ist schon was - oder der Uro für weniger Geld aus dem Board.
ZitatIch als langjähriger Wettbewerber im Bereich Flugmodelle habe eben nur laut nachgedacht.......
Tue mir und allen anderen einen großen Gefallen - denk einfach leise.
Falls es noch keiner gemerkt hat - Speedkite steht gefährlich auf der Kippe. Und solche super Statements und andere Regelverfechter die die Grundidee torpedieren, unmengen an falschem Ehrgeiz einbringen, keinen Sinn für das Gemeinsame, ein MITEINANDER und die wirkliche Idee hinter der Sache haben, haben schon genug Schaden angerichtet.
Desweiteren gibt es eine einfache Regel: Der Drachen muß vom Veranstalter abgenommen werden. Alles was mir oder anderen am Radar zu gefährlich ist, wird ohnehin ausgeschlossen. Starrflügel, Stahlseile, Fernsteuerungen und so weiter gehören dazu. Habe ich einfach Angst vor....
Und auf die einstweiligen Verfügungen bin ich jetzt sehr gespannt....
ZitatDieses Statement ist leider off-topic, denn es zählt nur, was im veröffentlichtem Reglement steht und somit juristisch verwertbar ist
Was zählt ist auch der gesunde Menschenverstand - und nur für Dich - wir legen die Regeln teleologisch aus...
- Editiert von Schmendrick am 21.04.2014, 13:46 -
Ich hoffe noch, dass unser Kiter bis zum Termin fit ist - dann werden wir ein umfangreiche Datensammlung erstellen können. Die Auswertung des gesamten Anfluges ist zwar aufwendig, dürfte aber bei so einem zwanglosen Treffen machbar sein.
Also virenfrei USB-Sticks mitbringen ![]()
Hey...wäre schön wenn der in Schillig dabei ist....
Man muss eben viele Frösche küssen bis ein Prinz dabei ist...;-)
Und ausprobieren ist doch auch OK - Wenn's nicht passt soll der Vogel jemand anderen glücklich machen.
Nur Sammeln oder "haben wollen" macht nicht wirklich Sinn.
Ich hoffe, dass im Mai in Schillig wenigsten einer zum Messen dabei ist.....
Zitat von DominiknzUnd da gibt es noch einige andere die außerhalb des Wettbewerbs die 200 geknackt haben
Es war immer Frage - machen wir einen Wettbewerb oder gehen wir auf bloße Rekordjagt und suchen den Wind...
Letzteres ist sicher einfacher für Leute mit einem Radar- ähnlich wie Messungen beim Renessetreff.
Es gibt hier keine wirklichen Regeln und keine festgelegten Bedingungen.
Aber um wenigstens vergleichbare Bedingungen zu haben, treffen wir uns ja in Schillig.
Der Tiger TS geht auch schneller als 189kmh ....Das ist nicht seine Endgeschwindigkeit.
Ausserhalb eines Wettbewerbs hat er die 200 auch geknackt...
