Beiträge von Schmendrick
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Zitat von Andre_Eibel
Es gibt was neues, 201.3km/h bei 5bft gemessen in Schillig.
Geht wie hoelle das Teil.Die Waage allein hätte schon den Inovationspreis im Wettbewerb gewonnen.
Ich behaupte da war ein Soundengenier (mit) dran
- einfach nur sowas von saugeil!!!!!
Optisch und Akustisch für mich das Highlight am Himmel!!
Selbst wenn er bei geringerem Wind mal 100 km/h fliegt, wirkt das wie optische 160...Vor allem von der Windfenstergröße für so einen Speedie war ich beeindruckt.
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Zitat von Wombat
Sehr interessant.... wie die OQS da sich ... zeigt..... rum eiert...
Kannst Du bitte mal Deine Wertungen aus den Kommentaren weglassen?
Von einem Foto auf "rumeiern" zu schließen hat was ziemlich anmaßendes.Du wärst nicht der erste, der ein falsch zusammengebautes Kite nach einem Foto ver- oder beurteilt.
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Zitat
So grob geschaetz 30km/h rueckwaertz, der wollte nicht
DAS haben wir gestern Morgen (leider zu Spät) geändert....
War nur ne Kleinigkeit an der WaageNe faire Messung hätte es aber aufgrund des Windes dann nicht mehr gegeben.
Mein Eindruck war jedoch - Potenzial für vordere Ränge...
Sehr feinfühlig geflogen hat er echt nen hohen Spaßfaktor. -
... hab ich gesagt welchen Andre ich meine?

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Zitat
Ich hoffe, es klärt sich Alles zum Guten und das Event wird fortgesetzt
Das muss es schon, damit André endlich den Rekord einstellen kann...

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Wenn ich dann heute erfahren durfte das eine Vielzahl von Leuten welche sich eingetragen haben nicht da waren und dafür aber in Dornumersiel, so muß ich ehrlich sagen das ich enttäuscht bin.
Wir versuchen hier bei der Kurverwaltung ein positives Bild zu hinterlassen und das Event Speedkiting weiter am Leben zu erhalten.
Da hätte ich mir einfach mal mehr Unterstüzung und Interesse gewünscht.
Wenn ein Wettbewerb uninteressant geworden ist habe ich damit keine Prolbeme und deutlich weniger Arbeit - aber dann sollte man so ehrlich sein, und mich wenigstens per PM über die Absicht zu informieren.Wenn aus der Speedgemeinde so wenig Unterstüzung kommt und 30 km Fahrt zuviel sind - muß die Frage erlaubt sein, ob wir uns den ganzen Aufwand von der Planung bis zur Durchführung noch antun sollen.
Gerade hier in Schillig war der Urgedanke von Speedkiting.eu wieder sehr lebendig - gegenseitige Hilfe, Beratung, Tüfteleien und all das, was wir mal mit unserem Wettbewerb unterstüzen wollten.
Schade!PS: Ich brauch hier keine öffentliche Diskussion oder Rechtfertigungen - Jeder wird gute Gründe haben sich so und nicht anders entschieden zu haben. Damit kann ich gut leben. Aber ich werde mein Rückschlüsse daraus ziehen.
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Es gibt einen neuen Piloten im Club 200!
Andre Eibel hat heute mit seinem N .N. 201,3 Km/h erreicht - und das war sicher nicht das Ende!!
Gratulation!
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...immer fleissig lange Gerade üben...
Samstag 10.00 Uhr machen wir ernst

Wie ist die Wettertendenz?
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Ja -muß heute noch arbeiten - Sorry.
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Schon wer vor Ort?

Ich werde morgen in den Vormittagsstunden eintreffen.
1. Meeting daher um 14.00 Uhr!!
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Zitat
- Wenn bei dem Drachen mitten im Flug und in dem für ihn vorgesehenen Windbereich plötzlich die Leine reißt - zum Beispiel wegen Alterung oder wegen einer Vorschädigung - handelt es sich um eine vertragsgemäße Nutzung und ich müsste die geliehenen Leinen nicht ersetzen.
Genau davon rede ich doch auch

Also - ist es letztlich immer eine Sache von Freundschaft ob ich mich bei einem Schaden fair verhalte oder auf "Vorschädigung" plädiere...Auf Drachen bezogen gibt es (noch) keine einschlägigen Urteile, aber wenn man vorhandene analog auslegen würde bedeutet dies: Haut mir eine Böe rein und den Drachen zerbröselt es im Flug so sind das Dinge, welche dem Eigentümer hätten unter gleichen Umständen auch passieren können und ich bin aus der Haftung raus.
Selbst bei einer Spatenlandung wird es somit schwer ne Haftung zu begründen...
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Zitat
Beispiel: Ich leihe mir von einem Freund für einen Tag eine Bohrmaschine. Diese fällt mir runter und geht kaputt. Selbstverständlich muss ich als Leiher dem Verleiher den Schaden ersetzen. Ist doch auch völlig logisch und ergibt sich aus den Paragraphen 598 bis 606 BGB!
Genau die von Dir zitierten §§ sprechen den Leiher bei bestimmungsgemäßen Gebrauch von der Haftung frei.
Du wirst mit dem Drachen wohl keinen Grill anzünden....Runterfallen, Auf den Drachen treten usw... sind hiermit ja auch nicht gemeint.
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Zitat
für die gesetzliche Haftung uninteressant, für den Versicherer eventuell ein Grund abzulehnen.
Ehem...wonach?
Soweit ich das noch in Erinnerung habe gilt: Ohne Gesetz keine Haftung.
Und Dein Einverständnis vorausgesetzt, schließt gesetzliche Haftung aus...
Das BGB spricht bei der Haftung von verbotener Eigenmacht... (glaube §§ 853 ff...)ZitatNein.
Mittlerweile versichern die meisten Gesellschaften sogar Hilfeleistungen.Das ist aber - wie du schon sagst- Gegenstand meines Versicherungsvertrages. Wenn ich mich auf Stur stelle glaube ich nicht, daß Du den Anspruch gesetzlich durchsetzen kannst...
Ok - vom Ursprungsthread sind wir wieder mal weit weg -....
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Zitat
Haftpflichtig bin ich gegenüber dem Geschädigtem trotzdem
Zitatgrundsätzlich gilt, wer etwas kaputt macht, ist Schadenersatzpflichtig
Leider falsch - da Dein Einverständnis vorliegt. Kinder unter 6 haften überhaupt nicht- und auch nicht die Eltern. Das Risiko muss zusätzlich abgesichert werden und ist nicht generell in einer (Familien-)Haftplicht mit drin - da diese Kids schuldunfähig sind.
Wenn ich Dir meine Bohrmaschine leihe und die geht dabei drauf ist es mein Problem. Wie fair man dann ist, ist eine ganz andere Sache. Ebenso wenn ich Dir bei Deinem Umzug helfe und lass die Ming-Vase fallen....DEIN Pech!
Ebenso beim Drachen. Erlaube ich Dir meinen Vogel zu fliegen und Du schrottest den, werde ich dann sehen ob wir Freunde sind...
Darum wurde z.B. in Renesse vorher vereinbart, dass jeder haftet, wenn er etwas beschädigt. Auch wenn es dann -eben wegen vorliegendem Einverständnis- nicht von der Haftpflicht übernommen wird.
Wenn ich das nicht will fliege ich keine fremden Vögel.
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Da Dein Bekannter Dir den Drachen überlassen hat, ist es sein Risiko. Traurig aber leider wahr.
Anders ist es, wenn der Drachen flugbereit auf der Erde lag und Du ohne ausdrückliche Zustimmung den Drachen gestartet hast. Das ganze nennt sich dann "verbotene Eigenmacht". In diesem Fall würde Deine Haftpflicht aufkommen.Bei uns gilt aber immer - wer etwas ausprobiert und beschädigt, ersetzt es auch.
Solltest Du einen neuen Drachen erwerben und den Deinem Bekannten geben, würde er sicher tauschen.
Dann kannst Du mit dem defekten nach Reparatur erstmal üben.
Zahlt die Versicherung einen neuen als Ersatz - gehört der alte Drachen faktisch der Versicherung.
Da diese aber meist kein Interesse haben, wäre es dann fair, wenn Dein Bekannter Dir den Drachen überlässt.Somit liegt es an Dir, wie Du damit umgehst.
- Editiert von Schmendrick am 25.04.2014, 06:30 -
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Zitat
Jetzt mal ganz ehrlich neue Ideen sind immer gut, allerdings sollte man dann auch in der Lage sein ob die Idee auch Umsetzbar ist und gegeben falls sollte man sich auch mit den entsprechenden Physikalischen Gesetzen auskennen.
Also - Frau muß viele Frösche küssen, bis sie einen Prinzen findet...
Versuch macht klug - aber nicht reich. Warum also nicht etwas komplett "verrücktes" probieren - Genie und Wahnsinn liegen oft sehr eng beieinander. Und mancher Geistesblitz kommt nur zustande, weil man vorher schier unmögliches versucht hat.
Für sowas und auch ne Messung sind wir immer zu haben - nur eben nicht im offiziellen Wettbewerb, wenn offensichtlich der Rahmen gesprengt wird.
Und schon gar nicht, wenn hier einer die Juristenkeule rausholen möchte... -
Wenn du den URO für 75 nimmst bleibt genug für leinen....
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Eigentlich kannst du dir jeden Drachen kaufen, der halbwegs Qualität verspricht. Schau Dich unter den Marken um, die dir zusagen. Oder einfach hier im Gebrauchtboard - das ist die vernünftigste Alternative.
So wie ich es lese ist es garantiert kein "Trickser" - und dann wird die Auswahl der "üblichen Verdächtigen" ellenlang....
Also: wieviel Geld solls sein?

PS: Der Topas 3.0 im Board ist schon was - oder der Uro für weniger Geld aus dem Board.
