Da Dein Bekannter Dir den Drachen überlassen hat, ist es sein Risiko. Traurig aber leider wahr.
Anders ist es, wenn der Drachen flugbereit auf der Erde lag und Du ohne ausdrückliche Zustimmung den Drachen gestartet hast. Das ganze nennt sich dann "verbotene Eigenmacht". In diesem Fall würde Deine Haftpflicht aufkommen.
Bei uns gilt aber immer - wer etwas ausprobiert und beschädigt, ersetzt es auch.
Solltest Du einen neuen Drachen erwerben und den Deinem Bekannten geben, würde er sicher tauschen.
Dann kannst Du mit dem defekten nach Reparatur erstmal üben.
Zahlt die Versicherung einen neuen als Ersatz - gehört der alte Drachen faktisch der Versicherung.
Da diese aber meist kein Interesse haben, wäre es dann fair, wenn Dein Bekannter Dir den Drachen überlässt.
Somit liegt es an Dir, wie Du damit umgehst.
- Editiert von Schmendrick am 25.04.2014, 06:30 -