Habgesagt, das sieht von weitem so ein bischen wie ein Wolsing-W aus und gefragt, ob es den auch in Flickwark gibt.
Da musste ich ganz schnell kurzzeitig die Wiese verlassen....
Beiträge von Blaubär
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Weil das eine erste, spontane Konstruktion ist. Ich habe noch nicht wirklich über Alternativen nachgedacht.Die 'Statik' könnte noch überdacht werden... evtl. mit mehr und schmaleren Bahnen die Seiten-Leinen stabilisieren
.
Mal sehen...
Stephan@Heinrich H: sieht ermutigend aus!
Ich würd den so bauen, wie du ihn gezeigt hast.
Kannst als Schleppkannte eine Waageleine nehmen und jeweils in den Sam mit einnähen (an den Enden Schlaufenbogen in den Saum legen und vernähen oder du nimmst einfach einen normalen doppelt gefalteten Saum als Schleppkante. -
Son Stringrev hab ich auch, aber den Skyknife 2m String hab ich über
mehrere Entwicklungsstufen mal selbst entworfen und beim Korvo dann
gebaut.Fällt ab 4 Bft nicht mehr vom Himmel und ab 5 BFT macht der Vogel richtig Spass. Bis 8 haben wir ihn getestet und da ist noch Luft nach oben zumindest für den Drachen...
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Schickess Design!
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Sieht cool aus...einfach machen...
Da sich der Materialaufwand in Grenzen hält, ist bei einem eventuell möglichen "Fail" ja so gut wie nix verloren.Wir haben schon so einiges probiert und uns gewundert, was so alles fliegen kann...
Frage : Warum sind die Panels nicht ausgereift?
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Die Optik hat schon die Augen gereizt, aber bei dem Sound sind mir die Ohren weggeglüht.
Böse lecker, das Teil! -
Aufgrund des Gewichts braucht das Gerät doch etwas mehr Wind - der mir zum ausgiebigen Testen bisher gefehlt hat. Daher ist die Frage noch offen, ob das Konzept irgendwas besser kann, als die bekannten Vierleiner.
Hallo Stephan,
superinteressante Idee und schicke Ausführung, Hut ab!
Ich glaube, es hat weniger mit dem Gewicht, als mit der Art der Profilierung durch die sehr schrägen Vertikalen zu tun. Mit dieser zwingst du die Strömung in eine nicht dem Vortrieb dienliche Richtung, nämlich nach aussen, was eher bremst.
Spannend ist wirklich, zu sehen, was das übrige Vierleinerverhalten so treibt.
Dran bleiben! -
@g#fligher Bei allem Respekt, aber...
Pflegeheime im gleichen Atemzug mit Massentierhaltung als Altenverwahranstalten zu bezeichnen empfinde ich als niederste Polemik.
Ich erlaube mir diese Aussage , da ich beide Seiten dieser Einrichtungen kenne, sowohl aus direkter persönlicher Erfahrung sowie auch die Pflege zuhause und nicht jeder pflegebedürftiger Heimbewohner ein alter Mensch sein muss.Beruflich habe ich für mich und meine Mitarbeiter bereits im Vorfeld für psychologische Begleitung gesorgt, da diese Einsätze unvorbereitet wirklich extrem bedrückend sein können, doch habe ich solch ein Pflegeheim wenig später bei der Pflege meines demenzkranken Schwiegervaters völlig anders erlebt. Ein anderes habe ich bei der Pflege meiner Großeltern (körperliche Einschränkungen, geistig Fit) erleben dürfen, was aufgrund seiner geringen Größe die letzten 8-11 Monate extrem lebenswert gestaltet hat.
Desgleichen kenne ich auch die Heimpflege. Mein Patenonkel wurde mit MS von seiner Frau zu Hause gepflegt und ich habe beide bis zu seinem Tod begleiten dürfen.
Und ich habe erlebt, wie bei der anfänglich noch möglichen Heimpflege mein demezkranker Schwiegervatermit einem Messer auf seine ihn pflegende Fraur losgegangen ist, weil er sie nicht mehr erkannt und für einen Einbrecher gehalten hat.Pflege zu Hause ist immer wünschenswert und oft auch machbar, hat aber ihre Grenzen und ich möchte nicht wissen, wie viele pflegebedürftige Menschen ausserhalb der Pflegeheime vor sich hinvegetieren, weil sich keiner kümmert...
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Erweitertes persönliches Umfeld Bremen und Niedersachsen im Herbst 2020, Einspruch wurde abgelehnt und Bescheide sind rechtskräftig.
Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021
Verkündet am 12. Januar 2021 Nr. 15
Vierundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Vierundzwanzigste Coronaverordnung)
Vom 11. Februar 2021Teil 1 § 2a
Private Zusammenkünfte
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind
abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 auch in Wohnungen nebst dem befriedeten
Besitztum nur mit Angehörigen eines Hausstandes und einer weiteren Person aus
einem anderen Hausstand erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren
und Begleitpersonen von Menschen, die diese aufgrund von Alter, Krankheit,
Pflegebedürftigkeit oder Behinderung benötigen, nicht einzurechnen sind. Satz 1 gilt
nicht für Zusammenkünfte von Kindern nach § 1 Absatz 2 Nummer 4. -
Nur zur Erläuterung:
Richtig: da steht Private Zusammenkünfte:
Privater Bereich bedeutet, dass ich nicht in meinem Garten machen kann was ich will und auch nicht in der Garage.
Bierzelte aufbauen und Feten feiern ist nicht.... sorry, wenn das jemand so verstanden haben will.Ich darf auch keine Turnhalle oder einen Kneipensaal mieten und sagen "geschlossene Gesellschaft" ätsch... PRIVAT.
Nur der Schutzbereich des Art. 13 ist und bleibt ausgenommen. Da kann jedes Land verfügen was es will...
Denn laut unsere Verfassung bricht Bundesrecht das Landesrecht.
Sonst hätten unsere freundlichen Hessen bis vor nicht allzu langer Zeit noch die Todesstrafe gehabt...Aber Juristerei ist halt erst einmal Auslegung - bis ein Gericht entscheidet.
PS: Wir Reden dabei nicht über Vernunft...
Ich will ja nicht kleinlich sein, aber...
1. Du wiedersprichst dir hier selber :
Aus dem Geltungsbereich der Coronaschutzverordnung:
(5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs. In vollstationären Pflegeeinrichtungen gelten die Innenbereiche und die abgegrenzten Außenbereiche für die Bewohnerinnen und Bewohner, einschließlich der Kontakte mit den Beschäftigten, ebenfalls nicht als öffentlicher Bereich.
Der Gesetzgeber k a n n Kontakte auch im privaten Bereich und somit auch in der Wohnung einschränken - hat es aber (bisher) nicht gemacht.
2. Wieso sind dann bereits mehrfach rechtskräftig Bussgelder verhängt worden, weil sich bei der Durchsuchung von privaten Wohnräumen aufgrund von Meldungen aus der Nachbarchaft mehr Personen aufgehalten haben, als für private Zusammenkünfte zulässig gewesen wären?3. Die Erklärung der Bundesregierung hat mit Landesrecht nix am Hut.
4. Und in meiner Wohnung kann ich noch lange nicht machen, was ich will, auch wenn es besondere Schutzrechte gibt.
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Aus dem Geltungsbereich der Coronaschutzverordnung:
(5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sind alle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs. In vollstationären Pflegeeinrichtungen gelten die Innenbereiche und die abgegrenzten Außenbereiche für die Bewohnerinnen und Bewohner, einschließlich der Kontakte mit den Beschäftigten, ebenfalls nicht als öffentlicher Bereich.
Der Gesetzgeber k a n n Kontakte auch im privaten Bereich und somit auch in der Wohnung einschränken - hat es aber (bisher) nicht gemacht.
Zitat der Bundesregierung (Stand heute):
Bereits seit dem 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Hausshalts mit einem weiteren Haushalt möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.
Die beschlossene Notbremse bei steigenden Infektionszahlen gilt weiter und soll konsequent umgesetzt werden: Steigt an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region die 7-Tage-Inzidenz auf über 100, treten ab dem zweiten Werktag erneut die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben. Private Treffen werden dann auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Dabei zählen auch Kinder unter 14 Jahren dazu und dies gilt ebenfalls für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. -
Klingt spannend, wünsch dir alles Gute!
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Hab ich inzwischen auch gesehen...
nimmt der Ulzburger auch...
Ich benutze Milchkarton, ist günstig (2 Rollen a 20m² für 45,-€) und deutlich widerstandsfähiger als die Graupappe.Hab jetzt mal deinen Uhu geordert...werde berichten....
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Ist dein Buchbinderkarton beschichtet oder offenporig?
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Moin Gemeinde,
ich habe für Schablonen einen Milchkarton 390g/m² beidseitig beschichtet (1x PE, 1x Alu).
Habe bis jetzt 2 Sprühkleber benutzt und bin immer noch unzufrieden:1. Würth : zieht dicke Fäden, lässt sich schwer zielgerichtet sprühen, haftet sofort wie die Sau und die Papierschablone lässt sich schwierig ausrichten
2. Boldt Turbocoll 2000 : feiner Sprühnebel, lässt sich zielgerichtet sprühen, Papierschablone lässt sich prima ausrichten, wirft aber nach kurzer Zeit Falten ins Papier und verliert Klebekraft
Beide reichen bei 400ml für ca. 4m² (das ist OK) und beide stinken wie die Sau...
Weiss jemand von euch einen vernünftigen Kleber, der Papier und Alu bzw. PE sauber und stressfrei verklebt?
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Der Ur-Topas von mir braucht wohl 1-2 km/h mehr, dafür ist sein Einsatzbereich aber bis 8 bft angegeben.
Das Geniale an genau diesem Topas ist sein extrem großer Windbereich.
Der neuere Topas ist nicht mehr ganz so weit in seinem Windbereich, aber gefühlt geht auch das immer noch von "ich führe meinen Chihuahua spazieren" bis "Oh..Traktorpulling..."Fliege ihn selber am liebsten bei 1-3bft an 80er Leinen mit 60m Länge
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Ruhig Brauner....
Bernd und ich machen das schon...
Wenn Tobi mal fertich wird... -
.... hmmm .... ich kenne zumindest einen, der unwahrscheinlich gerne einen 140er Curve bauen möchte und sichüber digitale Pläne nicht unerheblich freuen würde.
Gruß, der wartende Nasenbär
...hmmm...kenn ich den auch...?
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Bräuchte dann nach Vollendung mal alle Änderungen, um für Bernd den digitalen Plan dementsprechend anzupassen.