Der Wortlaut des §110 BGB
"Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Der Taschengeldparagraph regelt also, dass Kindern ihr Taschengeld zur freien Verfügung steht und dass sie damit machen dürfen, was sie wollen – allerdings nur mit Einwilligung ihrer Eltern. Dasselbe gilt für Geld, das Kindern mit Einwilligung ihrer Eltern von Verwandten oder Bekannten für ihren Geldbeutel geschenkt wird.
Erlaubte und nicht erlaubte Taschengeldkäufe
Dennoch dürfen Kinder von ihrem Taschengeld nicht alles kaufen. Zum einen sind Kinder unter sieben Jahren prinzipiell nicht geschäftsfähig. Alle Käufe, die sie tätigen, gelten also nicht. Ihre Eltern können das Gekaufte zurückbringen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen bestimmte Käufe ebenfalls nicht tätigen. Das gilt für
* alle Käufe, für die es einen schriftlichen Vertrag braucht, auch Ratenkäufe.
* alle Produkte, die Kinder und Jugendliche laut Gesetz nicht besitzen dürfen, also Alkohol, Zigaretten, Waffen.
* alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann.
Keine Festlegung über die Höhe
Nirgends festgelegt ist allerdings, für wie viel Geld Kinder und Jugendliche einkaufen dürfen. Und da sparen erlaubt ist, können auch Grundschüler unter Umständen über höhere Beträge verfügen.
Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.
Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.
Nicht vom Taschengeldparagraph erfasst sind übrigens höhere Geldbeträge, die ein Kind gewinnt. Dieses Geld gehört dem Minderjährigen zwar. Er darf darüber aber nicht frei sondern nur mit Zustimmung seiner Eltern oder der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Quelle: http://wiki.familieninsel.de/index.php/Taschengeldparagraph