na das ging ja mal Flott! Antwort ist schon da und man lese und staune!
Zitat
Unser Zeichen: LFR/xxxxxxxxxxx
Sehr geehrter AndreasL,
von der Gemeinsamen Oberen Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wurde mir Ihre untige Anfrage zugeleitet.
Gern möchte ich Ihnen zu Ihren Fragen und der gesamten Thematik des Gebietes mit Flugbeschränkungen ED-R 146 (Berlin) Informationen zukommen lassen.
Auf jeden Fall kann ich Ihnen aber auf diesem kurzen Wege mitteilen, dass Drachen, die auch im Rahmen von Spielzeugdrachen für Kinder existieren, gemäß Auflistung nach § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) keine Luftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind, und somit für das Auflassen innerhalb eines Gebietes mit Flugbeschränkung (unanhängig welches) keiner sog. Durchfluggenehmigung meiner Behörde (des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung) bedürfen.
Relevant ist in diesem Zusammenhang jedoch die rechtliche Definition und Auslegung, was evtl. noch unter Drachen oder dann eben doch unter andere Definitionen fällt, wie z.B. Flugmodelle jeglicher Art, Luftsportgeräte, Freiballone etc.
Ich weise daraufhin, dass das oben mitgeteilte keinerlei "Freischein" darstellt, der Sicherheitsstellen und -kräfte sowie anderweitige berechtigte Stellen an ihrer Ausübung der ihnen obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten hindert.
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
Federal Supervisory Authority for Air Navigation Services
Referat Luftraum Flugverfahren Recht
Robert-Bosch-Straße 28
63225 Langen (Germany)
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Leicht gekürzt und Anonymisiert.
und noch ein Nachtrag:
Zitat
: Bitte bedenken Sie, dass auch Berlin von den 2 Kontrollzonen der Flughäfen Tegel und Schönefeld überlagert wird ! Hier noch mal 2 Links für die Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg sowie für die Seite der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS):
http://www.LBV.Brandenburg.de Stichwort: Luftfahrt sowie
http://www.dfs.de/dfs_homepage…stige%20Aktivit%C3%A4ten/
Jetzt ist nur noch die Frage, wie man einem übereifrigen Mitarbeiter der Sicherheitskräfte vor Ort davon überzeugt und ob er Lust hat sich auf eine Diskussion einzulassen oder seine Weisungsbefugnis ohne Grundlage einfach durchsetzen will weil er/sie Lust dazu hat oder ob sie zumindest sich dazu herablassen ihre Weisung zu begründen. Wie gesagt: Es ist erst mal folge zu leisten.
Zumindest ist das schon mal eine Grundlage und ich erhalte in 2-3 Wochen möglicherweise noch eine ausführlichere Stellungnahme der Behörde. Das war jetzt nur eine Kurzantwort mit entsprechenden Hinweis auf die Verzögerung einer ausführlichen Antwort. Die DFS werde ich auch noch anschreiben, da sie im 2. genannten Link auch das Drachen Steigen lassen erwähnen. Ich denke, das es geduldet wird, sonst würden sich täglich hunderte Berliner strafbar machen. Eine Antwort werde ich hier dann auch posten, dann haben wir vielleicht ein für alle mal Gewissheit, was erlaubt, verboten oder geduldet ist.
- Editiert von AndreasL am 17.10.2014, 18:04 -