Hiho!
ZitatIm zweifelsfall würde ich mal beim Ordnungsamt nachfragen ob die das dürfen.
Die dürfen das! Ob man eine Nutzfläche wegen eines Drachens oder eines Modellfliegers betritt ist egal. Beides ist unter den selben Auflagen erlaubt: Niemanden stören, niemanden gefährten!
Ob es der knatternde Verbrennerflieger ist, oder ein knatternder Lenkdrachen: Egal, wenn es wen stört, dann ist es nicht erlaubt!
Wenn der Bauer sagt, man zertrampelt seine Weide, dann ist es nicht erlaubt!
Ansonsten ist es erlaubt!
Seit also lieber vorsichtig, bevor ihr schlafende Hunde weckt, und das Ordnungsamt auch die Drachenflieger verscheucht!
Wir "Dracheleute" sind genauso auf den Good Will von Passanten, Bauern und Anliegern angewiesen, wie die Modellflieger. Und wenn es sich eine Fraktion verscherzt, dann haben oft alle zu leiden!
Am Ende der Leine und an der Fernbedienung sitzen Menschen, da wird sich doch wohl eine Lösung finden lassen, ohne gleich zum Ordnungsamt, der Polizei, der Flugsicherung oder den Illuminatie zu laufen!
Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
