noch zu bedenken für die, die in deutschland "hangsegeln":
Was gilt eigentlich alles als Luftfahrzeug?
"
Auszug aus dem § 1 LuftVG:
[...
(2) Luftfahrzeuge sind
...
7. Drachen
....
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
...]
im falle eines großen sachschadens (seilbahn lahmgelegt? in ein auto gecrasht?) oder erst recht eines personenschadens zahlt keine versicherung!
wie unklar die sachlage ist, sieht man auch hier:
ZitatSolange „die Kites“ nicht dauerhaft in Höhen von mehr als 30 Meter betrieben werden: Hierbei handelt es sich um die Regelung bei der KSA. Da wir Kite-Sport in allen denkbaren Spielarten versichert haben wollten, mussten wir mit dem Versicherer eine geeignete Grenze zum Extrem-(Snow)-Kiten finden, ohne uns das Springen „verbieten“ zu lassen. Im Gegensatz zum vorangegangenen Beispiel haben wir das Wort „dauerhaft“ hereingenommen und das Wort „können“ herausgestrichen, was Sinn macht.
was heist eigentlich dauerhaft ? ein einzelner kitejump ist wohl nicht dauerhaft.. auber gleiten mit > 20 sekunden wohl schon..
nur am rande: gerade die langen 20 meter leinen an kites sorgen überhaupt erst dafür, daß man mit kites "hangsegeln" kann. an kurzen leinen werden viele kites zu klappanfälligen höllenmaschinen!
hier kann mans ausprobieren:
Javascript-Gleitschirmsimulator im Browser:
http://www3.telus.net/cschwab/simPG/simPG3
(wenns in firefox nicht starten sollte, mal in ein aderes tab schalten und wieder zurück, oder einfach chrome/opera als browser nehmen)
einfach mal mit dem schieberegler "line length" und "glider area" rumspielen..