geändertes Luftverkehrsgesetz

    Danke AndreasL
    Endlich mal jemand, der es ein wenig besser erklären kann wie ich.


    Wüde hier:

    Zitat

    2.4 Flugmodellen, Ballonen und Drachen,
    2.4.1 die unbemannt sind,
    2.4.2 die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden,
    2.4.3 deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt.


    nicht Versicherungsplichtig mit dabei stehen, wäre man wieder bei den 30m nach Luftverkehrsgesetz oder auch nicht.


    Deshalb wäre es jetzt interessant zu wissen, ob nun 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte gilt oder ob dies, durch den Zusatz der Freizeitgestaltung, aufgehoben wird.


    Nur wenn etwas passiert (z.B. Leinenriss - Drachen kommt auf der Straße runter - Auto baut durchs ausweichen ein Unfall) und man hat mehr wie 30m Leine/n und man besitzt nicht so eine gute Versicherung wie AndreasL, kann es teuer werden.
    So fern ein Drache, trotz Zweck zur Freizeitgestalltung, als Luftfahrzeug gilt.

    Matten: Paraflex 1,5 (Gelb-Weiß-Schwarz); Magma II 4,0; Zebra Slope 9,0; Neo2 11,0; Speed 3 dlx 15,0 (voll zufrieden mit den ersten probe- und gewöhnungs flügen :-D)
    Stab: Tramontana Light; Emissery
    Board: Sirius 92, Ride Agenda

    Ich musste auch erst wühlen und wirbeln. Vertrag raus suchen, inzwischen ist meine Versicherung fusioniert etc. Dann ab auf die Homepage des Versicherers, zur Haftpflicht durch klicken und die Bedingungen runter laden. die hält fast jede Versicherung dort als PDF vor und man kann im Reader Volltext nach Drachen suchen um die Stelle schnell zu finden.


    Ich bin gespannt ob und wann ich die gesonderte Zusage wegen §102 Luftirgendwas bekomme.
    Wen es interessiert, hier die PDF's meiner Haftpflicht:


    https://www.bavariadirekt.de/index.php?cid=858


    Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen Haftpflichtversicherung für private Risiken (RBHPrivat): https://www.bavariadirekt.de/sendf.php?i=000016-0.pdf

    Wenn man diese aber jetzt abschließt, ist man auch nur bis 30m Versichert, so fern jetzt die Drachen ab 30m höhe Versicherungspflichtig sind.


    Unter Versichertes Risiko steht: Dass das Halten und gebrauchen Versicherungspflichtigen Kraft-,Luft- und Wasserfahrzeugen nicht mit versichert ist.

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    Die 5kg Grenze kenn ich aus dem Modellflug. Im Modellflug ist es so, dass man außerhalb von Modellflugplätzen keine Modelle > 5kg fliegen darf ohne Sondergenehmigung, weil Modelle über 5kg anders betrachtet werden. Ich denke, hierbei handelt es sich nicht um eine rein auf Modelle definierte Einschränkung. Modellflugplätzte sind hier eine Ausnahme, da meist der Platz eine aufstiegsgenehmigung bis 25kg hat. Danach gelten wieder andere Regelungen. Z.B. muss ein Fluggerät ab 25kg zum "Flugtüv".


    Wenn ein Drache mit Leinen >= 30 Meter Versicherungspflichtig wird, dann sollte man tunlichst nicht mehr solche Drachen fliegen, ohne eine solche Versicherung abgeschlossen zu haben. Das wird einem dann nämlich als grob Fahrlässig ausgelegt. Ohne Versicherung Auto fahren ist ja auch keine Bargatelle.
    Das Gesetz schreibt spricht hier von einer möglichen Flughöhe über Grund, d.H. dass eine 30m Leine schon > 30m Mögliche Flughöhe bedeutet.


    Sind extra für Drachen konzipierte Bersicherungen bekannt? Ggf. über einen Verband? Der DMFV ist ja nur sinnvoll für solche, die auch modellfliegen, da ich denke die Konditionen für Drachen günstiger sein werden.

    LG, Jens


    Rev 1.2 (Mid-Vented, Vented, UL), Revolution EXP, Maestro II, Stratus, Lycos 1.6, Smithi, Symphony Beach II

    Es ist ja leider noch nicht geklärt, ob der Zusatz:

    Zitat

    Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht
    zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestalltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).


    die Versicherungspflicht für Drachen >30m höhe aufhebt.


    In diesem Fall, könnte man evtl. mit der Versicherung verhandeln.

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    Also ich bin bei der LVM Versichert
    Ich habe meinen Berater angesprochen wegen Kitesport mit zu versichern.
    Er meinte er wüßte es nicht, müßte sich selber erst schlau machen!
    Knapp ne Woche später habe ich ein Schreiben bekommen das mein Sport mit Versichert ist mit Leinen von einer Max Länge von 30m alles drüber hinaus ist nicht Versichert.
    Denke das da was dran ist mit den 30m warum sonst sollten die es so genau mit reinschreiben?

    Gruß Sven

    HQ SymphonyTR 1,8, 1 Proto Matte nur in den USA zu kaufen, 1 Proto Powerfoil in 7,5qm, 1 Proto vom Wolkenstürmer StrikerIII(2013) in 3qm/ 1 Proto Wolkenstürmer Ventura (2013) in 2,5qm und 5qm 1 Proto vom HQ Crossfire I in 4qm/ 1 Proto der Electra (2011) in 6.3qm/ 1 Flexifoilbuggy „Scout“

    Damals hatte es leider auch ein wenig gedauert, bis die Versicherungen reagiert hatten.
    Kam dann aber, weil einige Personen direkt danach gefragt hatten und viele Versicherer sich selber erst kundig machen mussten. Der Zusatz in der Police "Das ein Schaden nur bezahlt wird, wenn keine Versicherungspflicht besteht", war dann das Salz in der Suppe.


    Deshalb möchte ich mich auch nicht so ganz darauf verlassen, was die Versicherungen mir jetzt anbieten, nachdem es geändert wurde.
    bzw. Es ist noch der alte Stand

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    Ich habe das schreiben vor 2 Wochn bekommen.
    Denke auf mein Schreiben kann ich mich verlassen.
    Denke das sie es erst geprüft haben. sonst hätte man doch ne Absage keommen oder nicht?

    Gruß Sven

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    So lange wie du etwas schriftlich hast, kannst du es auch nachweisen, dass die bei einem Schaden und einhaltung der Rahmenbedingungen zahlen müssen.
    Bei mündlichen sachen, weis es am ende keiner, dass er gewisse sachen zugesichert hat.


    Wobei nach jetzigen Gesetzesstand, der Drachen bis zu einer höhe von 30m, zu 100% nicht Versicherungspflichtig ist.
    Mich stört aber der zusätzliche text, wo man vllt. mehr als 30m raus bekommt. :-/

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    Kann ich nichts mehr zu sagen da
    1. Ich keine 30m Schnüre habe
    2. Nur Buggy fahre
    3. Und nicht weiß wie es ist wenn man 30m Schnüre hat weil man ja selber auch noch ne Gewisse höhe hat (also über 30m kommt)
    Frage einfach bei deiner Versicherung nach und lass dich zusätzlich mitversichern. wenn du es schriftlich hast kann es dir doch egal sein
    so denke ich auf jeden Fall
    Zur Not gibt es auch noch den Klageweg den man gewinnt wenn man es schriftlich hat

    Gruß Sven

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    Ich habe zwar auch nur max. 25m Leinen zum Boarden aber auch Bekannte, die Einleiner besitzen. Deshalb denke ich nicht nur an die ATB-, Buggyfahrer, Kitesurfer und Snowkiter sondern auch an die Einleinerfraktion, die da schon stark eingeschränkt wird.


    Wer Lust zu Lesen hat, kann hier nachlesen, wie es Rechtlich vor der Änderung ausgesehen hat. Die Seite ist von einem Kitenden Rechtsanwalt.


    Die Versicherungen werden weiterhin 30m begrenzen, auch wenn es evtl. mehr höhe zu holen gibt. Die müssen immer erst Wach gerüttelt werden, dass sich bei irgend einem Gesetz was geändert hat.

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    Juhu ich habe den Gesetzesentwurf von der Bundesregierung gefunden, zur änderung des Luftverkehrsgesetz. :)
    Ich bin da jetzt aber nicht wirklich schlauer geworden und das was ich genau wissen will steht da nun auch nicht drin. :(


    Wer Lesen will, bitte:

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    Ich auch nicht....
    Nach Anfrage vor über einem Jahr !!! bei meiner Haftpflicht , bekam ich doch tatsächlich im April Antwort.
    Einschränkung = nicht mehr als 5 Kilo.
    Das ist alles.
    Insofern bin ich bezüglich der neuen Regelung tiefenentspannt.
    Werde aber trotzdem mal nachfragen.
    Hoffe dann nächstes Jahr um die gleiche Zeit neue Info zu haben....

    Was passiert, wann Leinen gerissen sind und Drachen fliegt unkontrolliert weg?..
    30m Marke schon Überschritten... Drachen verursacht Kurzschluss, wie in Köln...
    Oder landet auf die Straße und verursacht Unfall mit Auto... - hier ist alles am Boden geschehen... - also keine 30m über Boden... Versicherung springt an... oder winkt ab?..


    Ich sehe so mit "30 Meter" weit nicht alles abgedeckt!


    :( Grüß. Igor.

    Wenn die Leine gerissen ist, hast du eh kein Einfluss mehr auf die höhe. Von daher dürfte nichts passieren.
    kannst ja nachweisen, dass du dich an die Höhe gehalten hast, dur die gerissene Leine.


    Ich habe da noch einmal was Interessantes gefunden. Für die, die meinen bis zu 100m Leine ohne bedenken geben zu können.
    In der Luftverkehrsordnung §16 steht zwar:

    Zitat

    (1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
    2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,


    Aber wenn etwas passiert (reicht schon, dass ein Spaziergänger über die Leinen stolpert und sich etwas bricht), das man Zahlen darf.
    Weiter hin heißt es, dass man eine Erlaubnis für >100m braucht und nicht eine Versicherung, die man schon vorher haben sollte.


    Eigentlich sollten wohl mal die Hersteller auf eine Versicherung in der Bedienungsanleitung hinweisen. :(


    @AndeasL


    Weil dieser Auszug die Erklärung für diese Textpassage im Luftverkehrsgesetz ist:
    Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nichtzu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).


    - Editiert von Sitt am 22.08.2013, 21:43 -

    Matten: Paraflex 1,5 (Gelb-Weiß-Schwarz); Magma II 4,0; Zebra Slope 9,0; Neo2 11,0; Speed 3 dlx 15,0 (voll zufrieden mit den ersten probe- und gewöhnungs flügen :-D)
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    Also kann man sich recht sicher sein, dass Drachen ab 30m höhe Versicherungspflichtig sind?!

    Matten: Paraflex 1,5 (Gelb-Weiß-Schwarz); Magma II 4,0; Zebra Slope 9,0; Neo2 11,0; Speed 3 dlx 15,0 (voll zufrieden mit den ersten probe- und gewöhnungs flügen :-D)
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    Moin zusammen.


    Ich habe bei meinem Versicherer nachgefragt und man hat mir dort schriftlich mitgeteilt dass ich mit meiner Privathaftpflicht versichert bin (incl Verweis auf meine Vertragsbedingungen). :-O



    Hier mal dazu der Auszug aus meinen Versicherungsbedingungen:


    Gruß André