Beiträge von Anonymous


    Nachtrag: Ich hab gerade 2 neue PAar Ozone Comp gekauft (ganz frische Ware) und zumindest in einer Größe sind die auch bei einem Händler noch gelistet. Sind die definitiv nur noch Abverkauf?



    http://www.flyozone.com/landki…p?cPath=7&products_id=858


    http://www.flyozone.com/landki…p?cPath=7&products_id=859
    - Editiert von C.H. am 10.11.2010, 17:00 -

    Zitat

    Teste sie doch einfach mal, und lass dich dabei überzeugen...


    Ok, schick mir welche zu und ich teste.
    Ansonsten ist der Preis eher abschreckend für mich, als daß ich mir einfach so mal welche zulege.
    Und was anderes hat hier keiner geschrieben, daß sie nix taugen od. so.
    Mir sind sie einfach zu dünn!



    Zitat

    Klügere gibt nach...


    Ich weiß nicht, aber wenn klügere immer nachgeben wird die Welt nur noch von dummen beherrscht.

    Zitat

    ....und was ist daran jetzt
    Zitat:
    [Erstaunt]
    ?


    Der Konjunktiv in diesem Satz und die in den nächsten Sätzen folgende Begründung:


    Zitat

    Die mit dem Snowkiten verbundenen Gefahren durch die möglichen hohen Geschwindigkeiten und die eingeschränkte Lenkbarkeit des Gefährts können zu erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen anderer Erholungssuchender sowie der Grundstückseigentümer führen.
    Aus hiesiger Sicht können daher bei der Ausübung dieser Trendsportart mit den von ihr verursachten Gefahrenquellen nicht gleichzeitig die o. g. Pflichten zur Rücksichtnahme auf das Erholungsbedürfnis anderer und die Belange des Grundstücksberechtigten eingehalten werden. Die Grundsätze der Gemeinverträglichkeit und Sozialpflichtigkeit dürften daher im Hinblick auf diese Eigenschaften des Snowkitens einem freien Betretungsrecht regelmäßig entgegenstehen. Es handelt sich damit nach Auffassung des StMUG nicht um eine "ähnliche sportliche Betätigung" im Sinne des Art. 24 BayNatSchG, die dem freien Betretungsrecht gleichgestellt ist.


    Schaust Du Dir den § 24 an, steht da:


    Art. 24
    Sportliche Betätigung


    Zum Betreten im Sinn dieses Abschnitts gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren, das Reiten, das Ballspielen und ähnliche sportliche Betätigungen in der freien Natur.



    Das heißt Du darfst wie ein Ministerpräsident a.D. Skifahren, aber nicht umsichtig Snowkite fahren ?


    Alle mal Finger hoch, die als Gefährt durch zu hohe Geschwindigkeit und eingeschränkte Lenkbarkeit Andere gefährden !?


    Wenn ich von mir ausgehe, suche ich mir einen Spot, wo ich erst mal ungestört bin, oder ?

    Hallo Heinz !


    Warst du nicht auf dem Trödel, der dort u.a. den 'hübschen' gelb/pinken Drachen mit den gelben Besenstielen erstanden hat ? :)


    Das war ein Hawk150, noch mit 12mm Gfk-Stäben.


    Meiner mit Cfk-Stäben hat ein ausgeleiertes Segel, die Stäbe sind auch nicht mehr alle da.


    Meine Liebe zum Hawk150 ist wie die Liebe zum ersten eigenen Auto.


    Als MiFü darf man schon mal nostalgisch werden. ;)


    Aber der 'neue Atrax L' reizt mich schon, deshalb das Dilemma !


    Gruß Harald

    Hmmm, ich kann doch nicht alles probieren, bevor ich es kaufe. Üblicherweise lass ich mich schon von Argumenten leiten, wenn ich eine Kaufentscheidung treffe.


    Aber außer, dass angeblich die Ozones kaputt gehen (was sonst niemand so beobachtet zu haben scheint) wird hier kein Argument gebracht, dass die Dinger wirklich vorteilhaft erscheinen läßt und teurer sind sie auch. Nur um Lynn Matten an Lynn Handles zu fliegen? Also warum kaufen? Mal Butter bei die Fische, dafür ist doch ein Forum da...

    Hallo zusammen !


    Ich steh vor der Entscheidung meinen Youngtimer "HAWK 150" zu restaurieren oder


    den "ATRAX L" (z.b. von Kite'n'Art) neu zu erwerben.


    Wer hat schon beide geflogen und kann mir Entscheidungshilfe geben ?


    Preislich ergibt sich für mich kaum ein Unterschied.


    Dank im Voraus


    Harald

    :O


    Sehr geehrter Herr ,


    vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.10.2010, in der Sie sich nach den (naturschutz-)rechtlichen Regelungen hinsichtlich des "Snowkitens" informieren.


    Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist im Internet unter http://www.verwaltung.bayern.d…atSchG_BY_2005_rahmen.htm zu finden. Es wird derzeit novelliert und wird mit zahlreichen Änderungen voraussichtlich im Frühjahr 2011 neu in Kraft treten. Die Regelungen zum Betretungsrecht werden weitestgehend bestehen bleiben.


    Gemäß Art. 141 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Verfassung i. V. m. Art. 22 Abs. 1 BayNatSchG darf grundsätzlich jeder alle Teile der freien Natur zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundstücksberechtigten betreten. Dieses Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Das Fahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft - ob hierzu auch das Ziehen lassen eines Gefährts mit Windkraft gehört, ist rechtlich noch nicht geklärt - ist dem Betreten zu Fuß insoweit gleichgestellt, als dies auf geeigneten Wegen geschieht (Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG). Vom Betretungsrecht jedenfalls nicht umfasst ist das Fahren auf sonstigen Flächen der freien Natur abseits von geeigneten Wegen. Auch beim erlaubten Befahren der freien Natur sind jedoch gemäß Art. 21 Abs. 2 BayNatSchG bestimmte Pflichten einzuhalten: Demnach ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen sowie den Naturgenuss und die Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen.


    Die mit dem Snowkiten verbundenen Gefahren durch die möglichen hohen Geschwindigkeiten und die eingeschränkte Lenkbarkeit des Gefährts können zu erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen anderer Erholungssuchender sowie der Grundstückseigentümer führen. Aus hiesiger Sicht können daher bei der Ausübung dieser Trendsportart mit den von ihr verursachten Gefahrenquellen nicht gleichzeitig die o. g. Pflichten zur Rücksichtnahme auf das Erholungsbedürfnis anderer und die Belange des Grundstücksberechtigten eingehalten werden. Die Grundsätze der Gemeinverträglichkeit und Sozialpflichtigkeit dürften daher im Hinblick auf diese Eigenschaften des Snowkitens einem freien Betretungsrecht regelmäßig entgegenstehen. Es handelt sich damit nach Auffassung des StMUG nicht um eine "ähnliche sportliche Betätigung" im Sinne des Art. 24 BayNatSchG, die dem freien Betretungsrecht gleichgestellt ist.


    Wenn das Snowkiten danach nicht von den allgemeinen Betretungsrechten der Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG erfasst ist, kann es in zulässiger Weise nur mit Zustimmung des Grundstücksberechtigten auf geeigneten Flächen ausgeübt werden.



    Mit freundlichen Grüßen


    Birgit Haas
    --------------------
    Servicestelle im
    Bayerischen Staatsministerium
    für Umwelt und Gesundheit
    Rosenkavalierplatz 2
    81925 München

    Ich flieg die Ozone COM PRo recht gerne bei den größeren Matten, ich hab sowieso Segelhandschuhe an und die sind auch aus Neopren. :D


    Warum sollte ich wechseln, wenn die PLynns teurer sind und ich sie zum Standkiten nicht (gut) nutzen kann? Dass die Trapeztampen diese Knoten drin haben ist ärgerlich, sonst könnte man sie auch an den Ozones nutzen. Aber vermutlich soll man ja genau das NICHT tun... ;)

    Die Handles sehen sehr dünn aus, und vom Material her würde ich sie nicht bevorzugen. Ich mag da mehr das weiche, fluffige ;)
    Aber was die Haltbarkeit der Ozones angeht, das höre/lese ich jetzt das erste Mal.
    Wenn man nicht gerade Rennen fährt und die oben angesprochenen Eigenheiten der PLynns dringend braucht, sehe ich für die Normalbuggyfahrer keinen Voteil, und der Preis ist rekordverdächtig. Da sind die Carbon von Ozone ja technisch gesehen vorne (alleine der Bremstampenaustritt).

    Hallo Paolo,
    ... ja das war ein dummer Zug von mir.


    Ich weiß nicht ob Du schon mal bei Lumitronix nachgeschaut hast, dort sind relativ günstige LED`s samt der passenden Knopfzellen zu bekommen. Konrad ist ähnlich gut bestückt, beide Anbieter schicken auch bestellte Ware.


    Der schon beschriebenen gewichtsarmen Beleuchtung samt Anbringung ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen sie kann als praxissicher gelten. Habe gestern erst den bestellten Zero erhalten und den werde ich in den nächsten Tagen sicher mit dieser Anknöpf-Methode ausstatten. An jeder Ecke eine zur Mitte gerichtete 44 000 MKD vorerst weiße Diode, gewichtsmäßig fällt mir derzeit keine Alternative ein. Oled`s wären optisch ...bon.
    Gruß aus Tempelhof
    Menasse

    Lass erstmal deinen Oberschenkelbruch richtig verheilen. Es bringt nichts wenn du dir jetzt einen Kite kaufst und raus gehst wenn der Bruch nicht richtig verheilt ist. Sprech am besten mal mit deinem Arzt/Physiotherapeuten und erklär ihm was du vor hast.
    Das kann ich dir aus eigener Erfahrung raten.
    Ich hatte selbst mal nen Bruch vom Radiusköpfchen (ist am Ellenbogen). Ich habe mit dem Kiten zu früh angefangen und hatte sehr lange Zeit Probleme mit dem Arm.
    Also klär das erstmal mit deinem Arzt/Physiotherapeuten ab was die dazu sagen. Wenn die dir das Okay geben kannst du ja durch starten...