ZitatOriginal von C.H.
Aber was hier steht nehmen andere (Anfänger) dann doch wörtlich und probieren es ggf. aus. Also erst genau nachdenken, dann Heldensagen posten...
jup :H:
ZitatOriginal von C.H.
Aber was hier steht nehmen andere (Anfänger) dann doch wörtlich und probieren es ggf. aus. Also erst genau nachdenken, dann Heldensagen posten...
jup :H:
Aber was hier steht nehmen andere (Anfänger) dann doch wörtlich und probieren es ggf. aus. Also erst genau nachdenken, dann Heldensagen posten... ![]()
Zitat3er Beamer bei 4bft, in Böen 5-6 bft
Da wäre ich gerne dabei gewesen. Und zwar mit dem Windmesser. Eine 6er Bö mit der 3er Beamer beim 2. Flug...
Zum eines auf die Fr**e kriegen bei ordentlich Wind reichen 2.5 qm allemal... :-O
und ich dachte von Dekathlon bekommt man Zelte, wie man sich irren kann... ![]()
Irgendwie verwirrt mich die Anbringung dieser kleinen Schläufchen an den Handles. Was will man damit am OBEREN Ende der Handles? ![]()
Ich hab die Möglichkeit eine Montana 3 in 7.0 m² zu kaufen (350€)
Was haltet ihr davon?
mfg
Hallo Chewbaka,
ich hätte da noch eine alte entbehrliche Gelsenkirchnerbarock-Leselampe in Eiche rustikal, vielleicht ließe sich die an einem Rev. anbasteln, anschließend Antragsformulare übers internet und schon gibts mit deinem Konterfei versehen ... Chewbaka 2011 im Buch der Recorde,Recorde von Guiness versteht sich, zu sehen.
Grock würde sich sicher auf die knochigen Schenkel klatschen.
Schönen Tag noch
Menasse
ZitatAlles anzeigenOriginal von Lichtsegler
Die mit dem Snowkiten verbundenen Gefahren durch die möglichen hohen Geschwindigkeiten und die eingeschränkte Lenkbarkeit des Gefährts können zu erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen anderer Erholungssuchender sowie der Grundstückseigentümer führen. Aus hiesiger Sicht können daher bei der Ausübung dieser Trendsportart mit den von ihr verursachten Gefahrenquellen nicht gleichzeitig die o. g. Pflichten zur Rücksichtnahme auf das Erholungsbedürfnis anderer und die Belange des Grundstücksberechtigten eingehalten werden. Die Grundsätze der Gemeinverträglichkeit und Sozialpflichtigkeit dürften daher im Hinblick auf diese Eigenschaften des Snowkitens einem freien Betretungsrecht regelmäßig entgegenstehen. Es handelt sich damit nach Auffassung des StMUG nicht um eine "ähnliche sportliche Betätigung" im Sinne des Art. 24 BayNatSchG, die dem freien Betretungsrecht gleichgestellt ist.
Wenn das Snowkiten danach nicht von den allgemeinen Betretungsrechten der Art. 22 Abs. 1 und 2, Art. 23 Abs. 1 BayNatSchG erfasst ist, kann es in zulässiger Weise nur mit Zustimmung des Grundstücksberechtigten auf geeigneten Flächen ausgeübt werden.
Birgit Haas
Frau Haas hat bei ihren Ausführungen m.M.n. nicht die Wechselwirkung von Art 22 I, II, Art 23 I BayNatSchG zu Art. 3 I GG berücksichtigt. Nach ihrer Auslegen wäre das BayNatSchG verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem sind Snowkiter verpflichtet
Zitat... bestimmte Pflichten einzuhalten: Demnach ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen, auf die Belange der Grundstücksberechtigten Rücksicht zu nehmen sowie den Naturgenuss und die Erholung anderer nicht zu verhindern oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu beeinträchtigen.
Folglich sind durch die möglichen, "erheblichen Beeinträchtigungen der berechtigten Interessen anderer Erholungssuchender sowie der Grundstückseigentümer" lediglich besondere Sorgfaltspflichten von dem jeweiligen Kite-Sportler zu verlangen. Die Endgeschwindigkeiten von div. Skiläufern & Co sind bekanntlich wesentlich Höher als die eines Snowkiters. Die Beherrschbarkeit der sich daraus ergebenden Gefahren unterscheiden sich unwesentlich von denen eines Snowkiters. Vielmehr sind die Gefahren bei Skiläufern & Co höher, denn sie müssen sich mit deutlich mehr Personen ein viel kleineres Erholungsgebiet (Pisten) zur Ausübung ihres Freizeitsports mit anderen Erholungssuchenden teilen. Das Risiko von etwaigen Beeinträchtigungen/Unfällen ist mithin ungleich höher als beim Snowkiten.
Wie man sieht, läge bei einer solchen Interpretation eine deutliche Ungleichbehandlung vor. (Allerdings wundert mich das im besagten Bundesland nicht sonderlich).
Allerdings bin ich der Meinung, man sollte grundsätzlich den Pächter, Bauern bzw. Eigentümer fragen, bevor man sich auf sein Eigentum begibt. Das ist eine Frage des Stils und Gebot der Höflichkeit. Keiner von uns wäre besonders belustigt, wenn Fremde mit ihrer Golfausrüstung ungefragt in unseren Gärten Abschläge trainieren würden!Oder? ![]()
ZitatIch glaube, dafür muss man in Bayern sozialisiert sein, um sich mit sowas an eine amtliche Stelle zu wenden...
*lol* in Bayern gibt es halt noch viele "allgemeine" Flächen, vor allem in den Bergen sind viele Bereiche sehr frei zugänglich.
Der Schrieb da oben ist imho nur allgemeines blabla, da steht nur drin, was man bei jeglicher Sportausübung beachten muss, also Rücksichtnahme, keine Gefährdung Dritter, Eigentümerrechte wahren usw.
Lustig finde ich, dass wieder mal von "Trendsportart" gesprochen wird. Das suggeriert immer, das es 2-3 Jahre da ist, und dann eh wieder verschwindet. Was zeichnet eine Trendsportart aus??
Gruß
Torsten
Nimm mal die Paraflex dafür, Video bitte!
ZitatDas Endziel ist ja schon die 7.7 (+) dauerhat fliegen zu können!
:O ![]()
...wenn ich mit die Alternativen so ansehe... duck-und-wech-ganz-schnell
Ach so, spontane Idee:
Ich KAPe viel mit Thermik-Deltas, reine Drachen. Manchmal gibts ein Problem, einige Höhenmeter zu machen.
Jetzt hab ichs: ich hänge den Propeller in die Leine, und wenn es denn sein muss, schalte ich den für ein paar Sekunden ein.
Mit der Original - Graupner 35 MHz für Drachen.
In welche Kategorie fällt das jetzt?
O.k., das war jetzt etwas provokativ, das wollte ich nicht, sorry
Rübe
Ich hätte da noch einen:
Die Fa. Graupner - ich halte die doch schon für seriös - hatte vor einigen Jahren einen "Drachen" im Programm. Es war ein Delta, mit Motorunterstützung, falls erforderlich. Ich habe den größtenteils auch noch - das was übrig geblieben ist. Der wurde als "Drachen" verkauft, fernsteuerbar. Skyflex 2000. Mit 35 MHz. O.k., und damit will ich auf nem Drachenfest KAPen, und jetzt?
Rübe
Alte Liebe rostet nicht Heinz. Der Preis spielt hier keine entscheidende Rolle.
Aber wenn der 'neue' Atrax L mir nicht zusagt, meine Erwartungen nicht erfüllt etc., dann hab ich 150 Euronen in die Blüsen geworfen. Das ist mir dann doch zuviel.
Beim alten Hawk konnte sich das Segel frei bewegen, ohne durch Stand-Off's, Segellatten usw. eingeengt zu werden. Der Yachtensegler holt bei gutem Wind den Spinnaker raus und dann geht die Post ab. ![]()
Harald
