Beiträge von Anonymous

    @all


    Leutz, bevor ihr hier wie wild OT werdet, lest euch den Thread komplett durch und eventuell auch die Kommentare in der de.rec.drachen.


    Es nutzt niemandem, wenn ihr irgendwelche Vergleiche zu Führerscheinen etc. herstellt. Die Sachlage ist etwas verworren, die Bezirksregierungen in diesem unserem Lande interpretieren die Einstufung von Lenkdrachen in diese Verordnung unterschiedlich. Und jedes Drachenfest bedarf eine Genehmigung. Also können und müssen die Veranstalter geeignete Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass die entsprechende individuell interpretierte Verordnung eingehalten wird. In Unterschüpf z. Bsp. wurde ab 19.30 Uhr alle paar Minuten darauf hingewiesen, dass alle Drachen um 20.09 vom Himmel geholt sein müssen. Wer das ignoriert, riskiert für den Veranstalter eine empfindliche Geldbuße und dadurch für sich selbst einen Zivilprozess. Was jeder Einzelne auf seiner angestammten Drachenwiese ausserhalb einer öffentlichen Veranstaltung macht ist sein persönliches Problem. Mal ganz abgesehen, dass man bei Dunkelheit in der Regel nix mehr sieht und aufhört zu fliegen
    Was von unserer Seite aus getan werden kann ist die einzelnen Bezirksregierungen anzuschreiben und nach ihrer Interpretation zu befragen. Das ist ein mühevoller Weg. Alternativ können ja auch die Veranstalter der vielen Drachenfeste ihre Informationen an eine Sammelstelle (FLD ??) weitergeben.
    Ich bin der Überzeugung, dass nur eine offizielle Seite (FLD z. Bsp.) darauf einwirken kann, einheitliche Interpretation in der Frage de Zuordnung von Lenkdrachen zu erzielen.
    Wir sollten also solche Bemühungen kräftig unterstützen:-)

    Sabine,
    hast du das nur auf Papier oder auch als Datei?


    Wenn du das auf Datei hast, dann mail sie mir, ich lade sie auf meine Webseite. Wenn du das ding nur auf Papier hast, dann muss ich das erst einscannen, aber dann melde dich per PM, ich geb die dann meine Fax-Nummer.

    Also.....ich lach mich langsam schlapp:=(


    Ich habe mir erlaubt das Bürgertelefon des LBA Braunschweig zu bemühen mir eine genaue einstufung zu geben was zulassungspflichtige Drachen sind.


    Achim
    Die wollen mir ein fax senden was die zulassungspflicht betrifft.
    Da bin ich ja mal gespannd.


    Als erste antwort kam erstmal das sie nicht zuständigt sind!!!


    Dann aber wollte sich die Dame mal schlau machen.
    Also warten..........................!!


    Gruß Frank

    Ich habe grade vom meinem bekannten folgendes zugeschickt bekommen.


    Luftverkehrs-Ordnung
    (luftVO)
    In der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBI.I S 580).
    zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14. Dezember 2001 (BGBI. I 2002 S 396)


    Auszug § 16


    §16
    Aufstiege von Ballonen,Drachen.Flugmodellen und Flugkörpern mit Eigenantrieb, Starts und Landungen von Hängegleitern und Gleitseglern, Außenlandungen mit Sprungfallschirmen


    (1)Der Aufstieg eines bemannten Freiballons außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigten Flugplatzes bedarf der erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.


    (2)Fesselballone dürfen nur mit Erlaubnis der örtlich zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes aufgelassen werden.Bei Drachen und Schirmdrachen bedarf es dieser Erlaubnis, wenn sie mit einem mehr als 100 m langen Seil gehalten werden. Das Steigenlassen von Drachen oder das Betreiben von Schirmdrachen im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie in einer entfernung von weniger als 3 km von der Begrenzung von landeplätzen und Segelfluggeländen ist verboten. Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahnem zulassen.


    (3)Das Halteseil von Fesselballonen sowie Drachen, deren Aufstieg einer Erlaubnis bedarf; ist in Abständen von 100 m bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, das es aus allen Richtungen von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


    (3a) befasst sich mit Hängegleitern und Gleitseglern. (unwichtig)


    Nach seiner auffassung ist unter 100meter leinen länge alles erlaubt.
    Bei einer genehmigten Höhenfreigabe ist der Nachtflug mit der zuständigen Luftfahrtbehörde zu regeln.


    Der Knackpunkt ist das die meisten Drachenfeste eine Höhenfreigabe auf mehr als 100 meter beantragen und somit ist der Nachtflug nur möglich wenn die Drachen entsprechend gekennzeichnet sind und der Nachtflug genehmigt wird. Dazu ist aber eine abnahme der Drachen und der Kennzeichnung durch die zuständige Behörde nötig:O


    Im übrigen steht in dieser Verordnung auch was zum Thema Alkohol ( nix einleiner fliegen und mit Faxedose daneben sitzen):-O


    Also sollte man beim beantragen eines Drachenfestes lieber auf ein paar meter höhe verzichten und dafür genehmigungsfrei ein Nachtfliegen veranstalten.


    Gruß Frank
    - Editiert von Shnikkers am 18.09.2003, 08:46 -

    Zitat

    Auflassen von Fesselballonen, zum Steigenlassen von Drachen und zum Betreiben von Schirmdrachen


    ..wenn ich das richtig deute heißt das doch, das ich einen Drachen/Schirmdrachen mit Hilfe eines Ballones steigen lasse, die beiden also physisch mit einander verbunden sind.

    Zitat

    Drachen und Schirmdrachen dürfen nur von...


    ...hier wäre die genaue amtliche Definition des Wortes Drachen interessant

    Zitat

    Drachen und Schirmdrachen müssen grundsätzlich in kontrastreicher Farbe ausgeführt sein...


    ..wen ich da an einige Drachen denke, die es gibt, die sind überhaupt nicht kontrastreich.


    Was mir gerade noch einfällt, sind diese Bestimmungen für Kinderspielzeuge. Dort ist ja auch irgendwie festgelegt, das man z.B. mit Kinderspielzeug nicht am Strassenverkehr teilnehmen darf.

    hmm, so wars auch nicht gemeint... klar schützt MEINE unwissenheit nicht vor Strafe...
    Aber die Unwissenheit derer, die die Einhaltung überwachen ist meist viel Effektiver beim Schutz vor Strafe als man glaubt...
    Und wenn nur ein Drachenfest bisher diesbezüglich Vorschriften bekommen hat ist davon auszugehen, das die restlichen behörden a) nix vom erlass wissen (und das sollte dann IMO so bleiben) oder b) den Erlass anders interpretieren (und auch das sollte IMO so bleiben)...
    Und die Sicherheitsorgane des Alltags sind keine behörden sondern Polizei, BGS etc... bis die einen solchen Erlass umsetzen dauert noch länger, vor allem weil die in der Regel relativ wenig interesse für Drachenflieger aufbringen, solange deren Autos nicht auf der Wiese parken oder der Hubschrauber in 300m Höhe von einer 20m Krake umarmt wird. (bewusst übertrieben, keine sau lässt sone Krake so hoch, aber ihr wisst was ich meine)


    Ganz Ähnliches Beispiel:
    Als die neuen Führerscheine z.B. herauskamen wurden gleichzeitig codes eingeführt für bemerkungen wie "nur mit Brille/Kontaktlinsen gültig"... bei meiner ersten Verkehrskontrolle waren die grün weisse so damit beschäftigt den Führerschein anzusehen (war der erste neue den sie sahen) dass sie nix anderes bemängelt hatten, bei der zweiten Kontrolle wussten sie mit dem Code nix anzufangen und haben ihn ignoriert... erst bei der dritten Kontrolle (und auch da mussten sie es erst per funk erfragen) kamen sie auf die idee zu prüfen ob meine sonnenbrille auch stärke hat...
    Und wieso kam es so weit? naja, Führerscheine sehen Polizisten im Dienst öfter als Drachen... und die Informationslage zu dem Thema hat sich auch schnell gebessert.... sowas ist wichtig, im gegensatz zu nächtlichen Drachenflügen in niedriger Höhe.


    BTW: ich wurde so oft kontrolliert weil ich damals noch sehr jung aussah *GG*

    Zitat

    wir könnten ja als protest ein paar aldidrachen verbrennen



    lol:-O


    Zitat

    sieht denn jemand von uns drachenfliegern eine gefahr in irgendeiner form


    Das sehe ich auch so!
    Ok, in der nähe von Autobahnen bei einer Flaute, ist das schon so eine Sache, aber das kann ja nicht nur nach Sonnenuntergang passieren.

    Ich hoffe wirklich, dass das Highlight eines jeden Drachenfestes nicht wegen irgendwelcher Bürokraten verboten worden ist bzw wird.


    [hr]
    Edit: Quoting repariert...
    - Editiert von Milindur am 17.09.2003, 21:46 -

    hmm, also wie ich das sehe gibts nen Erlass, von dem bisher (zum Glück) nicht mal alle zuständigen Behörden wissen, und den auch alle zuständigen Behörden unterschiedlich interpretieren...
    Würde erstmal abwarten wie sich das auf anderen Drachenfesten bemerkbar macht... Gibt ja alle möglichen Vorschriften die z.T. nur eingeschränkt umgesetzt werden (so war es in hannover z.B. nach meinem Informationsstand so, dass kein Zelt (für Bastelaktionen o.Ä.) aufgestellt werden durfte, wohingegen das bei anderen drachenfesten auf ähnlichen geländen kein problem ist, und auch eine Höhenfreigabe ist regional unterschiedlich schwer zu bekommen (und das kann nicht nur am Flugverkehr liegen, da gibts gute Beispiele für), ich denke mal solche Regeln und ihre Umsetzung sind leider immer mit dem Wohlwollen der regionalen Behörden verbunden. Siehe auch Unterschriftenliste für 100m Höhe... auf nem Drachenfest (wo die gefahr einer Kontrolle auch höher ist) muss der Veranstalter nun mal für die Einhaltung aller ihm aufgedrückten Regeln haften, und dann kommt so etwas bei raus. In hannover ist z.B. bei jedem Drachenfest min. ein Überflug eines Polizeihubschraubers zu beobachten.


    Ohne Drachenfest gilt in der Regel tatsächlich "wo kein kläger da kein richter", denn wenn wir und die zuständigen behörden die Regeln nicht wirklich kenen, wie soll dann die schlaflose ältere Frau aus der Wohnung unter mir wissen, dass mein nächtlicher/zu hoher/sonstwie suspekter Drachenflug irgendeinen Regelverstoss darstellt und bei wem sie mich dafür anzeigen muss?


    Würde daher erstmal ganz ruhig bleiben, wenn den Erlass keiner(bzw. kein weiterer) bemerkt gehts uns sicher besser als wenn wir gleich erstmal bei BILDenden Zeitungen o.Ä. verkünden dass unser nächtliches Abenteuer verboten ist *GG*

    @ andi:
    hmm...
    Also ich weiss nicht ob ich was verpasst habe, aber meine alte Pfaff 90 kann definitiv ZickZack Stich...


    Und sie kann durchaus auch dickere Stellen (Mehrfachdacron über mehrfach Spinnaker) recht gut verkraften, dürfte wohl an dem wie bereits erwähnt starken Motor und den vielen Metallteilen liegen...
    Ist Erbstück von Oma, eigentlich für meine Mutter, aber da die nie näht (Faschingskostüme brauchen wir ja nicht mehr) isse nu beschlagnahmt.
    Die würd ich auch nicht für Geld und Gute Worte hergeben wollen, ist einfach wunderbar zuverlässig und alle anfallenden Reinigungs/Wartungsarbeiten kann man gut selbst erledigen, und was am wichtigsten ist: Für eine Maschine die man auf den Tisch stellt hat sie, insbesondere im Vergleich zu heutigen, eine grosse Auflagefläche <- bei meiner Zitterei sehr essentiell. Könnte daran liegen, dass es wohl eigentlich ne Tischmaschine ist, welche dann (Original von Pfaff) einen Metallkasten anstelle des Tisches verpasst bekam.


    Dreifach-ZickZack??? wasn das? Also das kenn mein maschinchen dann wohl nicht... habbich auch noch nie vermisst.

    So,
    jetzt habe ich auf meiner Seite alle möglichen Varianten des Bauplans zur Verfügung gestellt.
    Ihr könnt jetzt auch die kompletten Schablonen 1:1 entweder als PDF-File zum Ausdrucken auf 38 Seiten Papier oder als PLT-File zum Plotten aud A0 herunterladen.


    Bei Fragen PM an mich.


    Nochmals Danke an alle Helfer (Heiko, Sven) die entsprechende Dateien erstellt und mir zur Verfügung gestellt haben.


    Das war einfach Klasse:-):-)

    Frank,

    Zitat

    Im übrigen ist Luftrecht nicht auf Bezirks oder Länderebene zu handeln sondern National für ganz Deutschland gleich.


    Richtig.



    Zitat

    Die genaue einstufung von Drachen lässt sich garnicht so einfach durchführen weil es in der Luftverkehrszulassungsordnung keine richtige beschreibung gibt welche Drachen da eigentlich gemeint sind!


    Und das interpretieren die Bezirksregierungen unterschiedlich.

    @All
    Ich habe mal einen bekannten befragt der sich als Anwalt mit Luftrecht beschäftigt.
    Die genaue einstufung von Drachen lässt sich garnicht so einfach durchführen weil es in der Luftverkehrszulassungsordnung keine richtige beschreibung gibt welche Drachen da eigentlich gemeint sind!
    Es gibt genehmigungspflichtige Drachen die sogar eine Baumusterabnahme durch die zuständigen Behörden benötigen.
    Aber ab wann ein Drachen diese benötigt ist in dem erlaß nicht näher beschrieben.
    Zudem ist für diese Drachen genau beschrieben wie sie Nachts zu kennzeichnen sind (schnur und Drachen mit rot/weissen leuchten bzw. Fähnchen) also dürfen diese auch Nachts aufsteigen!
    Bei nicht zulassungspflichtigen Drachen ( welche das auch immer sein mögen ) gibt es keine eindeutige regelung. Er ist der ansicht das bodennah ( bis 30 meter ) dieser erlass garnicht zutrifft.
    Mein bekannter hat mir versprochen das mal mit seinen Kollegen durchzusprechen und ggf. einen Text mit eindeutigen beschreibungen wer was wann darf oder nicht für uns bereitzustellen.
    Im übrigen ist Luftrecht nicht auf Bezirks oder Länderebene zu handeln sondern National für ganz Deutschland gleich.
    Zuständige Behörde ist das LBA Braunschweig.
    Wenn ich den Text von meinem bekannten bekomme stelle ich ihn hier sofort online.
    Mal sehen ob er uns helfen kann.


    Wer solange selbst suchen will sollte mal hier


    Luftrecht


    gucken.


    Gruß Frank
    - Editiert von Shnikkers am 17.09.2003, 06:03 -