cool. danke.
Beiträge von Anonymous
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meinem Tramontana fehlen die hinteren beiden Spreizen (?). weiss jemand, wie lang die sein sollten und wo die standoffs etwa angebracht sind ?
danke schon im voraus !
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vor Jahren mal selber gebaut.
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Herzlichen Dank Euch!

Schöne Grüße aus Berlin!
Carmen -
Diamantbestückte Lochbohrer sind nicht soooo teuer und bringen bei dem Material bessere Ergebnisse. Trotzdem auch Holz unterlegen wg. Ausfransen und Standbohrmaschine ist am besten.
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Zitat
im allgemeinen hat das niveau der fotos nachgelassen. z.b. matten die noch nicht mal gefüllt sind oder winzig klein im zenit stehen. elegante matten sehen ander aus
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Wann hast du es das letzte Mal besser gemacht?
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Hallo Drachenfreunde!
Ich bin absolut branchenfremd, habe keinen einzigen Drachen, brauche nun aber einen, der bestimmte Kriterien erfüllt und bestimmte Sachen "kann". Könnt ihr mir jemanden in Berlin empfehlen (einen Drachenladen), der mir einen Drachen nach meinen Vorgaben (mind. 100 m hoch, steht stundenlang auch bei fast Flaute, muss das und das Gewicht tragen können, wie kann ich meine Geräte daran befestigen? Welche Befestigung im Boden brauche ich etc. pp.) bauen kann?
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Carmen -
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oder gleich rauf nach fano.
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Original von Sschaer
Und wie war die Fliegerei ? Kein Problem ?
Ich wollte letzten Sommer da hin und hab angefragt, wie/wo/wann man fliegen darf. Hier die Antwort :
"...ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage und teile Folgendes mit:
nach der geltenden Verordnung zur Bekämpfung des Lärms und anderer Gesundheitsgefahren (Lärmschutzverordnung), § 10 Auflassen von Drachen, ist nach Absatz 1 das Auflassen von Drachen so zu betreiben, dass eine Gefährdung unbeteiligter Personen ausgeschlossen ist. Nach Absatz 2 dürfen Lenkdrachen nicht an Badestränden, auf den Promenaden und anderen Strandzuwegungen sowie auf Liegewiesen oder Flächen, die der Strandkorbaufstellung dienen, benutzt werden.
Aufgrund der §§ 1, 2, 4, 6, 97 u. 100 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S. 9) werden zur Durchführung des Strandsegelsportes am Strand der Insel Norderney folgende Anordnungen getroffe
Das Befahren des Strandes mit Strandsegelyachten , Kite-Buggies u. ä. ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Unter Beachtung der Vorgaben unter Nr. 3 bis 9 darf jedoch folgender Abschnitt befahren werden: zwischen der Verlängerung der Strandzuwegung des Badestrandes „Weiße Düne“ und 500 m östlich der Verlängerung der Strandzuwegung des Parkplatzes „Ostheller“.
Hierbei ist das Befahren des Strandes mit Strandsegelyachten, Kite-Buggies u. ä. den anderen üblichen Strandnutzungen (Fußgänger, Radfahrer, Reiter) gegenüber nachrangig.Auf dem vorbezeichneten Strandabschnitt kann das Befahren des Strandes mit Strandsegelyachten, Kite-Buggies u. ä. vom 01.11.2007 bis zum 14.05.2008 in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang durchgeführt werden. Vom 15.05.2008 bis zum 31.10.2008 dürfen die o. a. Strandabschnitte jedoch nicht vor 18:00 und nach 9:00 Uhr befahren werden.
In der Zeit vom 20.12.2007 bis zum 06.01.2008 (Weihnachtsferien) und vom 07.03.2008 bis zum 30.03.2008 (Osterferien) ist das Befahren des Strandes mit Strandsegelyachten, Kite-Buggies u. ä. nur zulässig zwischen der Verlängerung der Strandzuwegung des „FKK-Strandes“ und 500 m östlich der Verlängerung der Strandzuwegung des Parkplatzes „Ostheller“. In dieser Zeit darf der Strandabschnitt zwischen dem Badestrand „Weiße Düne“ und dem „FKK-Strand“ nur jeweils zum Erreichen des Strandsegelgebietes mit reduzierter Geschwindigkeit durchfahren werden.Im Rahmen der allgemeinen Sorgfaltspflicht hat sich jeder Fahrer so zu verhalten, dass andere Nutzer des öffentlich begehbaren Strandes nicht gestört, belästigt oder gefährdet werden. Den Fahrern wird nahegelegt, einen Schutzhelm zu tragen.
Jeder Fahrer ist verpflichtet, Gerät mitzuführen, mit dem ausreichend laute Schallsignale zum Warnen erzeugt werden können. Dieses Gerät muss so bereitgehalten werden, dass jederzeit schnell ein Warnsignal abgegeben werden kann.
Geschwindigkeit, Fahrweise und Abstand zu sonstigen Nutzern des Strandes sind den Boden- und Lichtverhältnissen sowie den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Schmalstellen am Flutsaum) anzupassen. Bei verminderter Sicht ist das Befahren nicht zulässig. Bei Verschlechterung der Sichtverhältnisse während des Befahren ist sofort abzubrechen.
An Strandsegelyachten, Kite-Buggies u. ä. müssen Kennzeichen zur eindeutigen Identifizierung des Fahrers angebracht sein (z. B. Angaben gemäß FISLY Klasse 8).
Nicht im Seglerverein Norderney e.V. organisierte Fahrer haben Fahrten mit Strandsegelyachten, Kite-Buggies u. ä. vorher bei der Stadt Norderney – Fachbereich Bürgerdienste –, Am Kurplatz 3, 26548 Norderney, schriftlich anzuzeigen.
Für etwaige Schäden oder Unfälle, die den Fahrern während der Nutzung entstehen oder die von Ihnen verursacht werden, ist die Haftung der Stadt Norderney, der Staatsbad Norderney GmbH oder des Landes Niedersachsen ausgeschlossen. Die Fahrer haben eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und Sie bald als Gast auf Norderney begrüßen zu dürfen.Mit freundlichen Grüßen
STADT NORDERNEY
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Uwe Bohlen"Da ich aber nicht Jura studiert habe, bin ich nicht so recht schlau geworden. Mit dem Resultat, dass wir nicht nach Norderney gefahren sind....
Ich lese dass so auf ostfriesisch: Benimm Dich ruecksichtsvoll, dann sagt keiner was. Aber dann, Nordernei ist ja etwas anders.....empfehle Spiegeroog. Da sind weniger Menschen und keine Autos.
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Ich denke nicht, daß es ein miteinander teilen von Fahrgebieten geben wird, höchstens eine Teilung der Fahrgebiete. Die Unterschiede für ein gemeinsames, unproblematisches Fahren sind zu groß.
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Wir haben vor kurzem so ein Teil fliegen lassen und haben es drei mal wieder gefunden also vier mal gestartet.
Macht viel spass und ist wiklich schön anzuschauen wie die Laterne mit den Sternen verschlizt.
Und eben wenn man sie dann wiederfindet.

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Hallo Leute
Ich bin kein Neuling im Drachenbau, habe aber nun Jahre lang pausiert und will wieder anfangen zu bauen.
Ich bin auf der Suche mach einem Bauplan, der eins im Heft Fang den Wind 37 veröffentlicht wurde.
Ich halte diesen Drachen nach wie vor für einen der hervorragendsten Thermiksegler und damit wunderbar geeignet für ein gepflegtes Sommerdrachensteigen.
Ich habe ihn fertig gebaut zu Hause, aber finde den Bauplan nicht mehr.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich den Bauplan - am besten digital - bekommen könnte, denn in den einschlägigen Bauplansammlungern ist er (zu meinem großen Erstaunen) nicht vorhanden.
Vielleicht kann man ihn dort auch veröffentlichen?
Hier ein Bild
Ach ja, der Drachen ist erfunden von Thomas Michael RudolphHerzliche Grüße aus dem Süden Deutschlands
KyoUn
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oje - nein. Das funzt nicht wirklich. Mattengriffe sind nicht wirklich für Stabvierleinerfliegen geeignet. Dir würde es damit viel zu sehr an Feingefühl fehlen.
Thomas Schick = Kitehouse
Kitehouse = Thomas Schick
Ich bin ja nur der Entwickler vom Engel :).
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Is ja auch ne Busta! :-O
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hmmm sorry, - was sind "aeolus"?
Wenn Du Griffe meinst, dann rate ich Dir dazu die Original Griffe zu nehmen, oder als Alternative die Revolution UL Griffe und die im Winkel etwas aufbiegen.
Wegen der Lieferzeit einfach mal bei Thomas anfragen.
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Oh je, sind wir nicht alle ein bisschen Matte?

Geschmack liegt halt immer im Auge des Betrachters...
Und um beim Thread zu bleiben - - Drachen Bild nicht mehr verfügbar -
Je länger ich hinsehe, desto mehr luftmatratzenähnlicher wird sie :-O
Grüße
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Mach dich mal locker...
Oder vielleicht eher du?
