Zitat
Höchstens wenn der Drache ohne Einverständnis des Besitzers gefolgen wurde, das nennt sich dann aber "geklaut" und hat andere Konsequenzen.
Nicht geklaut...verbotene Eigenmacht...das ist nicht nur juristisch etwas anders....
Bei "geklaut" haftet auch deine Haftpflicht nicht, bei vorsätzlichen Straftaten sind die raus...
Wenn ich Dir einen Vogel überlasse ist es grundsätzlich erst einmal mein Problem wenn es Bruch gibt.
Bisher war es aber immer selbtverständlich das der Verursacher zahlt. Hab ich dieses Vertrauen nicht, gibt es auch keinen Drachen mit meinem Einverständnis....