ZitatLizenz als Nachweis des belegten Kurses ist auch ok, aber als generelle Fahrerlaubnis die verfällt wenn man den jährl. Beitrag nicht bezahlt hat ist das dann nicht der Brüller (zumindest nicht für den "nur" Freizeitfahrer
Eine vorgehensweise die noch zu klären währe.................
Ich für mein Teil würde dann da fahren wo ich nicht fahren darf,denn da wo ich fahren darf nicht fahren darf :logo:
Und das Vorschieben der Haftpflichtversicherung Sie würde nicht zahlen bzw.Frau/Man würde keine bekommen ist nur Augenwischerei/UNSINNNNNNNNN!!!!!!!!!!
Ich erinnere mal daran dass das vorlegen der Haftpflichtversicherung zu anfang 2001/2002 mit ein Bestanteil der Lizenz war.........
