Zitat
Mein Versicherungsvertreter hat gesagt!
Seit dem 23.05.2007 ist das nicht mehr so einfach für den Vertreter.
1. Ist seit diesem Datum Protokollpflicht für Versicherungsagenten.
2. Hat er gesagt, das das mit eingeschlossen ist (evtl. reichen auch Zeugen) und die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsagenten in Haftung nehmen!!! Dafür hat der Agent eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung! (Wenn es nicht großfahrläßig oder vorsätzlich ausgesagt wurde, ist aber dann sein Problem woher er die Kohle herbekommt). Auch sind Aussagen vom Vertreter, ob die zahlen oder nicht, nicht unbedingt ausagekräftig, denn Ihr habt Verträge mit den Versicherungsgesellschaften und nicht mit dem Vertreter!
An den Namen der Versicherungsgesellschaften pauschal festzumachen, ob die zahlen oder nicht, muß mit Vorsicht genossen werden, da es verschiedene Tarigenerationen gibt! Die neuen Tarife sind meist umfangreicher und sogar noch günstiger!
Oft gibt es auch die Möglichkeit, den alten Tarif gegen einen Neuen zu tauschen. Aber VORSICHT!!! Es wird dann sehr oft ein Änderungsantrag ausgefüllt und die Laufzeit des Vertrages um z.B. 5 Jahre verlängert!!! Das muß nicht sein! Ist nur eine Provisionssache!
Noch was! Solltet Ihr ein Vertrag haben, der eine Laufzeit von 5 Jahren ausweißt, ist dieser seit diesem Jahr nach einer vergangenen Laufzeit von 3 Jahren kündbar! Wichtig für die die schon einen bestehenden haben und zu einem günstigeren Anbieter wollen!
Wenn Ihr sicher gehen wollt, ruft bei den Versicherungsgesellschaften an und laßt es Euch bestätigen. Zwar jetzt 5 Minuten Aufwand, aber im Fall der Fälle gibt es kein oder weniger Theater.
Am besten allerdings ist es, es gibt KEINEN Schaden, denn eine Versicherung die gerne zahlt, kenne ich nicht!!!