Rechtliches zu Drachenfesten

    Hallo,


    Im KAP-Bereich Diskussion hier wird angeregt über einen c't bzw. Spiegel-Artikel diskutiert, bei dem es hauptsächlich um Drohnen und Luftbilder geht. Ein kleiner Nebensatz sollt aber auch hier zur Kenntnis genommen werden.


    "Darf ich Flyer oder Ähnliches mit meiner Drohne abwerfen?


    Wer von seinem Flugkörper Gegenstände abwerfen will, die nicht als Ballast (Wasser, Sand) dienen, benötigt dafür eine Aufstiegserlaubnis und eine entsprechende Genehmigung." Zitat SPON


    Das würde meiner Meinung nach z.B. auch den beliebten Bonbonabwurf auf Drachenfesten betreffen. Gibt es unter den Drachenfest-Organisatoren, die hier mitlesen, eine Meinung darüber, ob die oben zitierte Genehmigung z.B. In der zum Drachenfest selbst enthalten sein könnte?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Jürgen...
    Ich habe grad was dazu bei "Gesetzlichen zu KAP geschrieben.
    Es geht nicht um was Fesseldrachen mit Drohnen zu tun haben, es geht um die gesonderte Form von Bildern, Luftbilder und deren Veröffentlichung.
    Egal mit was du dein Luftbild erstellst, es dann aber veröffentlichst, dann gibt es Regeln, rechtliches die besagen ob das so okay ist.


    Gruss

    Und nicht anderes wollte ich damit sagen = für "Privat" mit anfrage ob das OK ist!
    Drachenfähren werden bei UNS nur minimal bestückt,und nur bis Max 50m aufgelassen.
    WO sollte da das Problem sein................?

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen

    Es ist egal ob minimal oder maximal, entscheidend ist das man es macht.
    Eigentlich kein Problem, nur irgendwo hat irgendwann da mal einer was gesetzliches entworfen.
    Privat ist es soweit okay, nur wenn sie im www veröffentlicht werden dann schaut das schon anders aus.
    Aber hier gilt auch, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man das ganze nicht übertreibt....
    Für die Drohne habe ich da 22 Punkte zur Auflage stehen.... hmmm und manche Punkte... najaaaa... lach*

    Na die Nummer vom TÜV & § möchte ich sehn,die Kinder verletzen sich durch einen Bonbons -gestreuten Regen :=(
    Flyer abzuwerfen ist nicht nur eine andere Form von Wild plakatieren sondern stellt auch eine verschmutzung da.
    ZU RECHT verboten

    Ich bin vom Deich, ich darf das.
    LG vom Deich
    Jürgen