Privathaftpflicht Buggykiting

    Bei mir steht noch der Zusatz drin: Leinenlänge nicht mehr als 30m und Regatten oder Rennen sind auch nicht mitversichert .

    Viper 2.6 & 3.9, Reactor II 5.5 ,Reactor I 6.4,Reactor III 6,9 Toxic 8.0 , Vapor 9.4 Quantum 11.3 Buggy : BBS

    Zusatzversicherung für Buggy/KLB brauchen Lizenzfahrer nicht mehr.


    Seit Anfang dieses Jahres sind GPA-Mitglieder über den Jahresbeitrag versichert. Ragattaversicherung kostet 5€/Jahr/TN extra. Damit ist man bei selbst verursachten Personenschäden, die richtig teuer werden können, auch an seinem Homespot versichert.


    Diese Versicherung ersetzt NICHT die Privathaftpflicht! Die sollte man ja ohnehin haben. Sie erspart nur die Nachfrage bei seinem Versicherer und den damit evtl. verbundenen Aufschlag, den man dann zahlen muß.
    Weitere Infos <<<GPA>>>


    creeds
    Guntram

    Hi,


    dieser Satz irritiert mich ...


    *• Einschluss des Risikos Kitebuggyfahren und Kitelandboarding für die Mitglieder mit Lizenz zu privaten Zwecken auf dafür zugelassenen Geländen ohne Teilnahme an Regatten und Wettbewerben. *


    Wenn für ein Gelände weder eine Nutzung erlaubt noch verboten ist .... keine Ahnung was Juristen daraus machen können.



    Da ist mir eine Versicherung mit dem Mustertext doch interessanter .... auch wenn die zusätzliche Lösung der GPA eine gute Sache ist ....

    Antwort "Die Continentale":


    Versicherungsschutz möglich durch ein zusätzliches Paket für "NUR" 52,36 Euro pro Jahr mehr. :-o
    (max. Leinenlänge 30m)


    Indiskutabel. :R:

    Wende dich an die AXA...


    die haben das standardmäßig drin und du kannst sogar wenn du nett nachfragst ohne Aufpreis eine Regattaversicherung bekommen wenn du das als Hobby ausführst.


    Hobby = du bekommst kein Geld dafür...


    Gibts soweit ich weiß in keinem GPA Rennen :)


    Grüße Sven


    PS: bei fragen kannst du dich gern bei mir melden


    *edit*
    Ansonsten hat Guntram schon echt... Direkt fürs Buggy fahren brauchst in der GPA keine Versicherung mehr abschließen, da das auch über die GPA versichert ist. Sollte deine Versicherung das automatisch mitversichern ist aber die GPA Versicherung sekundär, das heißt sie zahlt nur, wenn deine nicht zahlt...
    In Regatten sind Personenschänden der Fahrer untereinander in der GPA Versicherung nicht versichert. Daher der Haftungsausschluss...

    Windige Grüße aus Heide vom Sven

    Zitat

    Original von FLY2SKY
    Antwort "Die Continentale":


    Versicherungsschutz möglich durch ein zusätzliches Paket für "NUR" 52,36 Euro pro Jahr mehr. :-o
    (max. Leinenlänge 30m)


    Indiskutabel. :R:


    Ich habe meine bei HDI, ich zahle jetzt glaub ich 10-15€ mehr als vorher. Allerdings ist die Teilnahme an Regatten nicht mit eingeschlossen.

    Kites: PKD Century Soulfly II 2.2 G, 2.8, 3.5, 4.5, 6.0 G, 8.0 G, 10.0 G
    Buggy: pimpt Viper SL, Eolo


    viele Grüße
    Chris (G2293)

    Zitat

    Original von C.H.
    Ich hatte die GPA-Versicherung nur als ZUSATZ zur privaten Haftpflicht verstanden, nicht als Ersatz...


    Genau... ganz wichtig...


    Außerdem deckt sie NUR das Buggy fahren ab... nichts anderes!!!

    Windige Grüße aus Heide vom Sven


    Hmmm - bedeutet das dann Drachen, Leinen, Handles/Grips/Umlenksystem/Bar und Trapez?
    Ohne gewogen zu haben könnte ich mir schon vorstellen, daß das unter Umständen früher eng werden könnte. :(

    Zitat

    Original von Serious


    Hmmm - bedeutet das dann Drachen, Leinen, Handles/Grips/Umlenksystem/Bar und Trapez?
    Ohne gewogen zu haben könnte ich mir schon vorstellen, daß das unter Umständen früher eng werden könnte. :(


    Glaub mir, wenn es nach den Versicherern im Schadensfalle geht, dann ist das natürlich incl. des jeweiligen Pilotengewichts gemeint. :-O
    Unglaublich ist allerdings die unterschiedliche Risikoeinstufung mit der einhergehenden Versicherungsprämie. Geldschneiderei von einigen Unternehmen wenn Ihr mich fragt.


    Zitat

    "Einschluss des Risikos Kitebuggyfahren und Kitelandboarding für die Mitglieder mit Lizenz zu privaten Zwecken auf dafür zugelassenen Geländen..."


    @Guntram,
    ist da meine Wiese mit eingeschlossen, heißt "auf dafür zugelassenen Geländen", wenn es nicht verboten ist, ist es zugelassen?
    Kannst Du da als GPA-Offizieller Licht in´s Dunkel bringen?

    Sollte bei dem ganze Deluxekram ja eigentlich kein Problem sein, oder? Hab die Manta oder die Frenzy nie auf die Waage geschickt :) Oder zaehlt dann die Bar und die Leinen mit dazu? hm.... ich glaub nicht dass die an 5 kg rankommt komplett (Vergleichsgefühl mit Milch holen müssen ich manchmal ...) Muss ich echt mal ausprobieren....

    Nach Auskunft von Jens Ball bist Du auch an Deinem Homespot versichert, unter folgenden Voraussetzungen:
    Fahren ist dort erlaubt, das gilt auch, wenn du mit dem Landwirt eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast.
    Potentielle Gefahren (z.B. Gelände liegt an Strassen, Windrädern, Hochspannungsmasten etc.) sind auszuschliessen.



    Generell gilt NICHT, daß Fahren erlaubt ist, wenn es nicht verboten wurde. Umgekehrt reicht eben eine Bestätigung des Eigentümers, dass das Fahren dort geduldet/erlaubt ist.



    Das Ganze hat nix mit den offiziellen GPA-Fahrgebieten zu tun, sondern bezieht sich tatsächlich auf GEEIGNETE Homespots.


    Nochmals. Die GPA-Versicherung ersetzt NICHT die Privathaftpflicht, sondern ist eine subsidiäre Versicherung, die bei Personenschäden greift.


    Beispiel: Du fährst an Deinem prinzipiell geeigneten und erlaubten Homespot. Kites ziehen Passanten an. die Passanten stehen aus Unwissenheit im Lee, aber eigentlich weit genug weg, dass nix passieren kann. Dann kommt ne unverhergesehen Situation, Du stürzt, warum auch immer, löst aus und der Schnappi fliegt dem Passanten an die Birne. Der Typ hat ne Gehirnerschütterung und will von Dir Schmerzensgeld. Das zahlt in der Regel Deine Haftpflichtversicherung nicht, die GPA-Versicherung schon, wenn nicht grobe Fahrlässigkeit Deinerseits vorliegt, was in dem Beispiel ja zutrifft.


    creeds
    Guntram

    Zitat

    Generell gilt NICHT, daß Fahren erlaubt ist, wenn es nicht verboten wurde. Umgekehrt reicht eben eine Bestätigung des Eigentümers, dass das Fahren dort geduldet/erlaubt ist.


    Das halte ich für nicht praktikabel, dem netten Landwirt ein Schriftstück abzuringen, in dem er mir irgend etwas bestätigt oder gar unterschreibt.

    Zitat

    Potentielle Gefahren (z.B. Gelände liegt an Strassen, Windrädern, Hochspannungsmasten etc.) sind auszuschliessen.


    Was sind denn noch so potentielle Gefahren, außer die die hier aufgeführt sind. Wenn Straßen da sind wie weit müssen die weg sein das sie keine potentielle Gefahren mehr sind? Mein Spot ist unteranderem Wanlo, der Flugplatz liegt dicht an der A46, Kiten ist erlaubt.
    Ist das jetzt eine potentielle Gefahr?
    Ich halte das alles für sehr schwammig.
    - Editiert von Leuchtturmwächter am 20.10.2010, 22:10 -

    Zitat

    Original von Leuchtturmwächter


    Das halte ich für nicht praktikabel, dem netten Landwirt ein Schriftstück abzuringen, in dem er mir irgend etwas bestätigt oder gar unterschreibt.


    Das höchste der Gefühle für den wird "auf eigene Gefahr" sein - kann sein, dass das eine Duldung darstellt.


    Der Spruch mit dem "aufhören, mich zu verunsichern" aus der Werbung hat schon was...

    die Allianz hat mir den Mustertext von der GPA anstandslos schriftlich bestätigt. Ohne Aufpreis.


    Gruß



    Ralf

    Peter Lynn Reactor 2.2 / Reactor 2.9 / Reactor 3.8 / Reactor 4.9 / Reactor 6.4 / Reactor 8.3 / Ozone Yakuza 3.4 / Yakuza 4.0 / Yakuza 5.0 / Yakuza 6.0 / Yakuza 7.3 / Yakuza 10.0 /
    Buggy BBS Cruiser pimped
    Hier wird man geholfen
    Aufwind-Wuppertal

    Schigg mir mal die Adresse deines Arroganz-Vertreters, mein Depp kriegt's nicht hin. Schickt mir eine neue Police, kann aber nicht bestätigen, dass Buggy weiter abgedeckt ist... :(