Drachenversicherung - notwendig?

    Hi PRH :


    ich nehme sehr schwere medikamente, und nun ist es abends und ich bin vollgepumpt mit denen. deshalb diese " merkwürdigen " schreibweisen. SORRY dafür !


    Die Anzeige die Rolf kassiert hat war aus DM - Zeiten. Er hat 1000 DM Strafe bekommen.


    Ario ist mein Spizname und ich Unterschreibe mal mit Helge und mal mit Ario, das ist schon alles !


    Wie schon gesagt,ist das was ich über Rolf geschrieben habe war, das andere mit dem Einleiner der besoffen auf dem lap Top Filme sieht während das Flugzeug in den eiNLEINER fliegt ist natürlich überspitzt dargestell. Das hast du ja auch schon vermutet.


    Und ja,..........das mit dem Auto ist so wie du es sagst. denk mal daran das die Krankenkasse beide Seiten bezahlt. Also meine Krankenhausrechnung und die Krankenhausrechnung vom Unfall Gegner. Die Springt ja auch nicht ab, obwohl es mein verschulden war !............? Es heist ja deshalb auch Krankenversicherung.
    Und meine AUto - Haftplichtversicherung zahlt ja meinen Autoschaden ( bei vollkasko ) und auch den Schadensgegnerwagen bis der wieder Repariert ist. Die Versicherung springt ja nicht ab und ich stehe dann mit der schadenssumme aleine dar und muß es aus eigener Tasche bezahlen !


    In den USA ist das so, das wenn die Unfallparteien keine Auto - versicherung haben die Privatpersohnen dann den Schaden selber bezahlen müssen ! Also der schuld an dem Unfall ist muß beide autos bezahlen ! Wenn der dann keine auto versicherung hat zahlt er bis er alt und grau ist !


    Ario

    Hi PRH :


    ich habe dir zu liebe noch mal in meine Unterlagen geschaut. Meine Private Haftpflichtversicherung habe ich bei der Provinzial - Versicherung.
    Dann habe ich eine Zusatzversicherung / Erweiterung um Risiko - Sportarten. Es ist genau genommen eine Risikosportartenversicherung.
    Monatlicher Beitrag 1,30 Euro / Monat.
    Segeln, Surfen, Kite - Surfen, Einleiner fliegen, Zweileiner fliegen, Drachen steigen lassen, Gleitsegelfluzeug, usw usw.


    Dann kommt viel bla bla bla und die Haftungssumme von 5 Millionen Euro im Schadensfall bei persohnenschäden.
    Beim Einleiner Drachensteigen lassen, weder eine Gewichtsangabe noch eine max höhenangabe.


    Das gleiche gilt auch für zweileiner Drachenfliegen, keine Gewichtsbegrenzung und keine Höhenbegrenzung.
    Da ich auch mal Buggy gefahren bin konnte ich diese Versicherung auch zum Buggy fahren benutzen. Auf raten meines Anwaltes habe ich die Sportarten handscriftlich eingetragen auf deutsch und auf englisch damit das eindeutig ist welche Sportarten ich genau versichert habe.


    So, habe das nun 3 mal gelesen und ich bekomme den eindruck als habe die Versicherung sich nicht mit den einleiner Drachen und dem Risioko befasst, oder nur wenig. Genau wie beim Segeln und Strandsegeln werden nur wenig Sportarten einzelnd genannt und mit unterpunkten aufgelistet. Es ist also sehr oberflächlich gehalten. Ich habe auch beim Segeln noch viele zusätze mit Hand eingetragen um sicher zu gehen.


    Ich sehe das auch so wie du, das man hoffendlich diese versicherung niemals braucht. Ich denke es ist aber besser eine zu haben, denn ich denke das ist meine art verantwortung zu übernehmen. So habe ich alles getan damit im Falle des Falles alles abgesichert ist. ( Schäden am Gebäude, Auto und auch persohnenschäden )


    Falls ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, wenn ich mit dem Auto über rot fahre und einen unfall baue zahlt doch meine Auto _ Haftplichtversicherung auch beide Autoschäden ( mein kaputtes auto und den des unfallgegner ) ) und nicht nur den einen. Meine krankenkasse zahlt doch auch meine und die Krankenkosten vom unfall gegner. Keine dieser versicherungen springen ab un sagen.....wir zahlen nicht.. "! obwohl ich der verursacher bin.
    Genau dafür hat man ja die versicherungen, wenn mal scheiße passiert steht man nicht mit den Kosten alleine dar.
    Und das gilt doch auch fürs einleiner fliegen, nur das da nicht die auto haftplicht versicherung zahlt sondern die private Haftplichtversicherung/ Risikosportartenversicherung. selbst wenn du mal 125 m leine hast oder 150 m ist doch die prozentualen anteile sehr gering. 50 m länger von 100 m ist 50 %. Wenn du im Auto verkehr wo 50 km/h erlaubt ist 50 % schneller fährst fährst du 75 km/H und wenn du erwischt wirst verliert du nicht einmal den Führerschein,sondern zahlst eine strafe und gut ist das, und schon garnicht sagt die Auto versicherung.......du bist nicht mehr versichert. Obwohl du gegen Gesetze verstoßen hast !
    Wieso sollte dann das eine Private haftplichtversicherung tun ???




    Ario

    Hallo Helge,
    ich befürchte, dass du auf dem falschen Dampfer bist!
    Und das unabhängig davon, wieviele und welche starken Medikamente du eingeworfen hast... (Dass du solche Medikamente einnehmen musst, tut mir allerdings leid.)



    Zitat von Helge...

    (...) Auf raten meines Anwaltes habe ich die Sportarten handscriftlich eingetragen auf deutsch und auf englisch damit das eindeutig ist welche Sportarten ich genau versichert habe.

    So, so... Du hast also handschriftliche Eintragungen gemacht? Schön für dich, aber irrelevant für den Versicherungsumfang, sofern die handschriftlichen Eintragungen nicht auch ihren Niederschlag in der Versicherungs-Police gefunden haben.



    Zitat

    (...) Ich habe auch beim Segeln noch viele zusätze mit Hand eingetragen um sicher zu gehen.

    Wo genau hast du denn diese handschriftlichen Zusätze eingetragen? Im Antrag? Sind sie vom Versicherer bestätigt und in die Police aufgenommen worden?



    Zitat

    Falls ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, wenn ich mit dem Auto über rot fahre und einen unfall baue zahlt doch meine Auto _ Haftplichtversicherung auch beide Autoschäden ( mein kaputtes auto und den des unfallgegner ) ) und nicht nur den einen.

    Das ist nur halb richtig: Im Falle eines durch dich verursachten Unfalls wird der Schaden des Unfallgegners durch deinen Versicherer zunächst geregelt. Möglicherweise wird man sich später an dich wenden, um entstandene Aufwendungen bei dir einzufordern.
    Schäden an deinem eigenen Fahrzeug werden durch den Haftpflichtversicherer definitiv nicht geregelt!


    Zitat

    Meine krankenkasse zahlt doch auch meine und die Krankenkosten vom unfall gegner.

    Auch das ist wieder nur halb richtig: Eine Krankenversicherung übernimmt stets nur die Heilbehandlungskosten der versicherten Person(en), nicht aber die Kosten Dritter. Ein geschädigter Unfallgegner ist ein solcher Dritter. Diese Person(en) hat (haben) ihre eigene Krankenversicherung. Und, wie oben bei der Haftpflichtversicherung beschrieben, könnte man sich später möglicherweise an dich wenden, um entstandene Aufwendungen bei dir (als Unfallverursacher) einzufordern. Das wiederum regelt dann hoffentlich deine Haftpflichtversicherung.


    Ich nehme an, du hast das auch so gemeint. Es fiel dir nur momentan schwer, das klar zum Ausdruck zu bringen.


    Gruß,
    Karsten

    'Single Sign On' ist keine Dating-Plattform! (Urheber unbekannt)
    Sinngemäß aus einem c't-Newsletter

    Hi Karsten,


    DANKE, ja mein Bein macht mir schwierigkeiten.........


    Diese eintragungen würden handschriftlich in die Police übernommen, genau so wie ich das formuliert habe, damit alles versichert ist und ich nichts vergessen habe.


    diese zusätze wurden erst schriftlich in die stelle eingetragen wo ganz unten platz für schriftliche zusätze ist.
    bei der fertigen police die ich bekam wurde dann doppelgemoppelt. diese dinge standen dann in der police in den normalen zeilen einfach ein paragraph mehr und auch noch unter den sonstigen vereinbarung handschriftlich von mir.


    Schäden an meinem auto werden von der auto versicherung bezahlt. ich glaube ich habe das wort verweckselt. ich meinte das wenn ich einen auto unfall gemacht habe die autoversicherung von mir als verursacher die beiden kaputten autos bezahlt. so meinte ich es.


    ja genau davon rede ich. ich kann nur in regress genommen werden wenn ich grob fahrlässig handle. bei nur fahrlässigkeit kann ich nicht in regress genommen werden.


    Deshalb wollte ich in meiner privaten haftplichtversicherung was die einleiner betrifft auch keine gewichtsangaben oder höhenbegrenzungen drinhaben. Oftmals steht im kleingedruckten das wenn diese 5 kg oder 100 m nicht eingehalten werden würden, das sogenannte K.o. kriterien sind unter der dann sofort die versicherung erlischt.
    Ich habe ja ein bischen höher schon geschrieben das es typischer weise nur 2 sind. zu spät gezahlt und grob fahlässiges verhalten.
    Da bei mir in der versicherung nicht eindeutig die 5 gk und die 100 m als ko kriterium drinstehen bist du auch im schadensfalle versichert wenn du mit 125 m oder 10 kg Drachen geflogen bist.
    Das ist dann zwar fahrlässig aber nicht grob fahrlässig.
    Ich habe ja einbischen höher versucht den unterschied klar zu machen.


    Greez Ario

    Nochmal Danke an Alle für die jeweils ausführlichen Antworten.


    In meinem persönlichen Fall hat sich das Abstecken der Erwartungen gegenüber meiner Haftpflicht jedenfalls dahingehend bewährt das ich jetzt (wenn auch woanders) für mein Hobby versichert bin und nicht mehr nur glaube es zu sein (denn von einer Längen- oder Gewichtsbeschränkung stand in meiner Privathaftpflicht auch nichts). Die Rückfrage meinerseits hat dann die Rüttelschwellen aufgezeigt ab derer mit Gegenwehr der Versicherung zu rechnen gewesen wäre. Wie sowas final ausgeht, keine Ahnung, aber den Stress es darauf ankommen zu lassen um es am Ende rauszufinden wollte ich mir nicht geben.


    Von meiner Seite wäre da jetzt erstmal nichts mehr hinzuzufügen. Beide Sichtweisen wurden ja ausführlich geschildert. Ist halt ein schwieriges Thema.


    @Helge...: Gute Besserung!

    Die Versicherungsbedingungen und Tarifierungen der Leistungen aus/für Modellsportversicherungen mussten in den letzten 3 Jahren (ab Oktober 2017 durch Novellierung der LuftVO (konkret Abschnitt 5a)) - verursacht durch die signifikante und wirklich notwendige Verschärfungen der Regelungen zum Umgang mit unbemannten Flugmodellen (z. B. Drohnen) - stark verändert und angepasst werden. Das wirkt sich natürlich auch auf unseren Nieschensport aus.

    Moin
    Und das ganze wird sich eventuell nochmals ändern durch die europaweiten Änderungen im Drohnenrecht in diesme Jahr ...


    Viele Grüße, Jens

    www.toryu.de

    "I started out with nothing and I still got most of it left ..."

    Seasick Steve

    Ein neues Jahr steht an und die Versicherungsfrage klopft an die Drachentasche.


    Für 2020 hatte ich mich ja für die Drachenversicherung über kiteflyer.de entscheiden und war mit der Antragsabwicklung und dem Kontakt zu Sven Reinstädtler sehr zufrieden. Einen Schaden hatte ich nicht zu regulieren und kann dazu natürlich nicht bewerten.
    Für 2021 wechsle ich jetzt zur versicherung über die DMO da dank Nachwuchs mittlerweile ein Modellauto (dessen Topspeed auch dem Papa Respekt abnötigt) und in absehbarer Zeit wohl eine kleine Drohne in den Spielzeugpark eingezogen sind. Bei der DMO sind die gleich mitversichert.


    Auch hier ein sehr freundlicher Kontakt bei meiner Frage welche Versicherung von der Website denn die richtige ist. Für alle die sich das bei der DMO auch fragen: Es ist jeweils die selbe Versicherung, diese deckt alle Bereiche ab. Die Unterteilung auf der Website listet jeweils nur die spezifischen Punkte für Drohnen oder Flugmodelle oder Autos oder..... auf. Einziges Unterscheidungskriterium ist am Ende die gewünschte Deckungssumme und wer exakt versichert ist.


    Ich wünsche allen einen guten Rutsch und ein schadenfreies 2021. Hoffentlich gegen die Jahresmitte auch mal wieder auf einem Drachenfest.

    Servus,


    auch ich bin seid langem bei der DMO versichert. Ich bin damit beruhigt und kann dann ohne Sorge in der Haftungsfrage unserem wunderschönen Hobby nachgehen.


    Ich wünsche natürlich allen ein unfallfreies und wunderbares Jahr 2021 und mögen wir uns wieder auf den Drachenfesten begegnen und unsere wunderschönen Vögel gegenseitig bewundern.


    Immer ne Schippe Wind unter euren Drachen


    Gruß
    der Indianer


    - eigentlich bin ich gar kein Indianer, manchmal vielleicht im Herzen, aber nur manchmal -

    meine Webseite: www.derIndianer.org
    Gespanne.jpg

    Hallo
    Ich lese gerade hier und musste herzhaft lachen. Ungefähr 95 war das, als wir mit einigen Freunden uns die Wiese teilten und es ziemlich eng war. Der Wind war richtig gut und ich hatte von HQ den Delta Hawk an den Leinen. Na ja, es war halt so, dass die Autos hinter uns standen und hinter denen war auch noch Platz zum fliegen. Also bin ich dorthin und konnte den Hawk so richtig gehen lassen. Da der kleine Kerl auch schon etwas ziehen kann, hatte ich den Abstand zu den Autos nicht mehr im Blick und es hat einmal kurz BUMM gemacht und danach ist mein Drache weitergeflogen, als wenn es ihn nichts anging. Ich hab ihn dann gelandet und bin zu den Autos gegangen. Oha, einem Freund von mir bin ich in die Beifahrertür geflogen und hatte der Tür eine dicke Beule verpasst. Versicherung angerufen und war erleichtert, dass der Schaden von der Haftpflichtversicherung bezahlt wurde. In den Unterlagen stand dann auch drinnen, dass Drachen bis 600 Kilogramm Zugkraft versichert sind.


    Gruß Micha

    Hallo


    Ich glaube 96 war das, da hat mich auf dem Drachen Festival in Bad Kreuznach einer der hinter uns fliegenden mit seinem Drachen am Kopf getroffen und mich hat es kurz umgehauen.
    Ich denke, dass ich mich mit meiner Versicherung auch mal wieder zusammen setzen muß.


    Gruß Micha

    Nun,
    das Beste ist natürlich, wenn es die eigene Haftpflicht abdeckt. Aber im Verlauf des Trööts kann man herauslesen, dass sie das bei vielen Gesellschaften eben nicht mehr macht bei Drachen. Deshalb die Möglichkeit über DMO oder kiteflyer.de.


    Es verlangen auch viele Veranstalter von Drachenfesten, dass man eine entsprechende Absicherung bei einem Schaden hat.


    Also einfach zuerst bei der eigenen Haftpflicht anfragen und wenn diese verneinen, dann eben die beiden Möglichkeiten. Und hey das kostet ja nicht die Welt. bei DMO sind das ungefähr 3€ im Monat.


    Gruß
    der Indianer


    - eigentlich bin ich gar kein Indianer, manchmal vielleicht im Herzen, aber nur manchmal -

    meine Webseite: www.derIndianer.org
    Gespanne.jpg

    Hallo
    Nur der Übersicht halber ....
    Wer wie ich z.B. beim DMFV eine Versicherung für den Modellflug hat, da ist Drachenfliegen welches nicht der Fortbewegung dient, enthalten.
    Ich hatte direkt mal angefragt als der Tread hier aufkam und diese Antwort erhalten.
    mfg HF

    Hallo
    Ich habe jetzt eine Rückmeldung von meiner Versicherung (Haftpflicht) erhalten. Mit den bis 5 Kilogramm hat sich geändert jedoch ist das Drachen fliegen vom Boden aus ohne Treibstoff/Motor weiterhin versichert.


    Gruß Micha

    Hallo
    Nur der Übersicht halber ....
    Wer wie ich z.B. beim DMFV eine Versicherung für den Modellflug hat, da ist Drachenfliegen welches nicht der Fortbewegung dient, enthalten.
    Ich hatte direkt mal angefragt als der Tread hier aufkam und diese Antwort erhalten.
    mfg HF

    Dann brauch ich den Kram ja doch nicht kündigen beim dmfv.
    Gut zu wissen