Ich habe hier mal eine Liste von heiklen Verboten zusammengestellt, die Kiter verletzten könnten (aber niee sollten)
§ 4 Verbote
(1) Nach Art. 7 Abs. 2 BayNatSchG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung,
Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer
nachhaltigen Störung führen können.
3. Straßen, Wege, Pfade, Plätze oder ähnliche Anlagen anzulegen oder bestehende zu verändern;
ausgenommen sind Rückewege und Rückegassen, die der Holzernte dienen
13. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern,
insbesondere sie durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen,
15. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen;
16. freilebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen oder zu töten, Brut- oder Wohnstätten oder
Gelege der Tiere fortzunehmen oder zu beschädigen,
1. außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wege mit Kraftfahrzeugen aller
Art (ausgenommen das Befahren mit Rollstühlen) oder mit Wohnwagen zu fahren oder diese dort
abzustellen,
7. Volksläufe, Volks-Radfahren, Wettkämpfe oder ähnliche Veranstaltungen abzuhalten
9. zu lärmen oder mit Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräten Lärm zu verursachen,
10. Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes starten oder landen zu lassen.
So ich hoffe das wars wenn das jeder Kiter einhält (was er auch auf anderem Glände sollte) kann man sich gut rausreden :H: eventuell sogar einen rechtsstreit gewinnen.
Gruß Michael