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- Auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt sind (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
Das ist ja das Problem hier, dass es kaum Land gibt, was nicht landwirtschaftl. genutzt wird...
Ach so... und wenns mal sowas gibt sind da Wiesenbrüter drauf oder wer weiß was ....
