Da das Wittenberger Drachenfest ja auch in einem "Landschaftsschutzgebiet" statt findet kann ich zu diesem Thema beisteuern, das:
- wir zum "normalen Fliegen" (es geht jemand auf die Wiese und läßt Drachen steigen oder fliegt Lankdrachen) KEINE Genehmigung benötigen.
Dies Stellt "Keinen Eingriff in Natur und Landschaft" dar und ist zulässig.
Dies ist zumindest die Begründung zur Erlaubnis in Wittenberg (und ich würde das nicht als ALLGEMEINGÜLTIG darstellen).
Für das Drachenfest ist die Sache nicht so einfach...... dazu hat es einem ordnerfüllenden Schriftverkehr bedurft der in einer 9-Seitigen "Erteilung einer naturschutzrechlichen Befreiung und einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis" für den Zeiraum des Festes außerhalb der Brutzeit von Bodenbütern endete. "Deutschland ist schön :H: :H: :H: -D "
In einem "Naturschutzgebiet" ist das Drachenfliegen in Deutschland generell verboten !!!!
So viel ich weis gilt das auch für Östereich. Von anderen Ländern fehlt mir die entsprechende Info.
so long