Geil. Gleicher Post wie bei Alien. Obwohl hier ganz anders diskutiert wurde. :-/
Hast Du gelesen was hier steht? Oder nur mal so gepostet.
Geil. Gleicher Post wie bei Alien. Obwohl hier ganz anders diskutiert wurde. :-/
Hast Du gelesen was hier steht? Oder nur mal so gepostet.
Zitatsondern auch von anderen die dbv empfohlen bekommen...
na denn iss ja gut.
ZitatDer Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes
Iss mir schon klar. War es aber am Anfang nicht. Diskussionstechnisch sind wir wieder bei Null.
Warum baden wir es aus, wenn Swen seinem Versicherungstoni blauäugig glaubt? Der Ursprung des Freds war ein anderer, glaube ich.
ZitatOriginal von C.H.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole:
...öhm, der Topschutz ist doch bei seiner NEUEN Versicherung, die alte zahlte nicht für Geliehenes (und nur bis 10 m Leinenlänge).
:-o
Ahhh. Frei nach dem Motto: Meine Versicherung ist mist und zahlt nicht, hat aber umwerfende Versicherungsbedingungen. :-o
Zitatjepp die alte (AM) hat nicht bezahlt die dbv zahlt
Woher weißt Du das? Hattest Du da von der andern nicht auch mal geglaubt?
Zitatalda.... guck dir den topschutz der dbv an... brauchst nicht zu diskutieren...
ich denk die hat nicht bezahlt :kirre:
Zitatwie gesagt die DBV versichert das UND es steht in den bedingungen der DBV explizit drin...
aber nicht, daß geliehene Dachen auch versichert sind.
Zitatich glaube die haben da was verwechselt...
Das spielt in Deinem Fall aber keine Rolle. Wenn DU DIr was leihst, ist das nicht über eine Haftpflicht gedeckelt. Das Diskutieren ist unnötig.
Ich würde da schon gerne noch mehr wissen. ICh schleppe immerhin 4 Kinder mit an den Strand. Da möchte man natürlich Fallstricke ausschließen. Und eine Bescheinigung, daß der Buggy SPort mit versichert ist, ist kein Freibrief.
Gibts einen Link zu den Versicherungsbedingungen von Deiner Versicherung??
Mein Lieber. Dann hast DU die VErsicherungsbedingungen nicht richtig gelesen. Denn geliehene Dinge sind nicht versichert. Da kann der Vertreter versprechen was er will. Der , der verleiht, muss immer davon ausgehen, daß was passieren kann und trägt das Risiko. Normal. Und genau das habe ich mir gedacht. Hättest Du die Matte ohne Pippis Wissen einfach genommen und sie wäre kaputt gegangen, hätte sich die VErsicherung da nicht raus winden können. Darauf wette ich. Und genau das meine ich wenn ich nach BEgründungen frage. Hier wird viel geschrieben und gedeutet, aber wird das dann hinterfragt, sieht die Welt plötzlich anders aus. Jetzt fehlt noch die Begründung einer VErsicherung warum der Kite Sport im Sinne der gesetzlichen Versicherungsbedingungen nicht versichert sein soll. Absagen scheint es ja genug zu geben.
ZitatVertreter sagt
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen BEstätigung . . .
lassen wir das.
ZitatMartin, du empfiehlts also, sich keine Bescheinigung von der Versicherung zu besorgen (für eine GPA Lizenz braucht man sie dann aber doch, wenn man denn eine Lizenz möchte).
Dann hast Du mich falsch verstanden. ICh empfehle das auf keinen Fall. UNd das sich die GPA diese vorlegen lässt leuchtet ein. Denn wie soll sie sonst prüfen ob eine Versicherung existiert. Hier wird aber darüber diskutiert ob man Versicherungsschutz genießt, wenn man diese Bescheinigung nicht hat. Ich bat lediglich darum doch mal Begründungen unter Bezug auf die Versicherungsbedingungen vorzulegen,. warum eine Versicherung das ablehnt oder dann mehr Geld verlangt. UNd das ist, jedenfalls das was hier zu lesen ist, nur Gewäsch. Eine Begründung sehe ich da keine. Auch der Fall, wo die VErsicherung eine Regulierung abgelehnt hat, interessiert mich näher. Es sollte mich nämlich icht wundern, wenn das ganz andere Ursachen hatte. Kan ja sein, daß ich auf dem Holzweg bin, würde das dann ganz gerne auch wissen.
Unterm Strich stehen hier nur Behauptungen ohne Beleg und alle rennen wieder hinterher.
ZitatMan kriegt jedes Jahr als Mitglied der GPA einen farbigen Aufkleber mit der aktuellen Jahreszahl von der GPA zuschickt.
Gibts da irgenwo Fotos wo man das sehen kann? Hab ich noch nie bemerkt.
ICh hab eine Aluett II. Mitlerweile gepimpt.
Zitates sehr viel ärger gab und ein Schaden nicht bezahlt wurde
Sag doch mal Details. Mit welcher Begründung. Es gibt schließlich auch Schäden die nicht unter die Haftpflicht fallen, die anders als durch kites entstanden sind. Wie ich weiter oben schon geschrieben habe. Jeder sagt wieder was, keiner was konkretes. Alles was hier bis jetzt steht ist Geschnulze.
ZitatJetzt verstehe ich nichts mehr...
Für mich ist die Sache damit abgehakt. Der Pächter sagt wo es lang geht. Egal aus welchem Grund. Einzig die Frage wie er das alles prüfen will, ob die Nummern auch existieren usw, interessiert mich am meisten.
ZitatEine Haftpflichtversicherung braucht man nicht, um irgendwelche Fahrgebietsbedingungen zu erfüllen,
Das wäre mir aber neu.
Zitat
Eine schriftliche, ausdrückliche Bestätigung würde ich prinzipiell verlangen, sonst die Versicherung wechseln.
Die Diskussion hat einen Bart. UNd zwar einen langen. Keine Versicherung die das nicht ausschließt kann die Haftung verweigern. In der Regel liegen allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde, die vom Gesetzgeber als Mindestmaß gefordert sind. Wer eine Bescheinigung fordert, tut das in der Regel aus Unsicherheit und Unwissenheit. Sollte man eine Haftpflichtversicherung haben und diese Bescheinigung verlangen und diese wird verweigert würde mich mal die Begründung interesieren. Eine Begründung auf Basis der Versicherungsbedingungen, die beim Vertragsschluss zu Grunde lagen. Es gibt keine Argument, was diesen Sport ausschließen lässt, genau so wenig wie das Laufen im Wald. Bisher liest man nur: Meine Vericherung hat das abgelehnt, Meine Versicherung will dann mehr Geld. Bla bla bla. Auf Grund wessen soll das so sein? Hat einer ne Ablehnung mit Begründung?
Übrigens gibt es einige Leute, bei denen die HUK das ohne Mehrkosten bestätigt hat. DIe Württembergische übrigens auch. Meine hab ich noch nie danach gefragt und hat trotzdem einen Schaden ohne Mucken beglichen. (Buggy über Matte gefahren)
ZitatPächter des Fahrgebietes Kugelbake ist Thomas Drumm.
was dann viele Spekulationen zunichte macht.
Hervorheben sollte man auf jeden Fall, daß sich einer wirklich die Mühe macht und das ausprobiert und nicht nur Theorien rumkluscheißert.
Auch wenn das Teil nicht fliegt! RESPEKT :H:
Zitatwenn ich mich da nun einfach ohne Nummer blicken lasse
Interessanter wäre, wer kontrollieren will ob die Nummer auch tatsächlich existiert. Das ist hier aber schon mal in einem anderen Zusammenhang zur Sprache gekommen. Wie immer ohne Ergebnis. Und Ausflüchte der "Offiziellen". Oder gibt die GPA oder andere Organisationen etwa Listen mit den nötigen Informationen weiter? Das hatten wir irgendwo auch schon mal. Da sind wir schnell beim Datenschutz.
Reicht eigentlich in CUX ein Personalausweis oder braucht man einen biometrischen Reisepass?
Ich warte auf den Tag, wo der erste merkt, daß die Befugnisse der Kommunen doch kleiner sind als wir glauben möchten. Da werden schnell ein paar Schilder installiert und niemand fragt nach, ob das auch so seine Richtigkeit hat. Im Land der Reglementierung. Das wird schnell eine Entscheidung in der KOmmune getroffen, die aber nur durch das Land gefällt werden kann. usw usw
Da nicht mehr editierbar nehme ich meinen letzten Beitrag zurück. Schön, daß ich mich geirrt habe.
Danke für die Info @ maich
:H:
Crossfire. Iss eben nich von PKD :L
Da hat die Putzfrau das Sagen.
Auch wenns dem ein oder anderen nicht passt werde ich trotzdem mal was dazu schreiben.
Zitatdas ist wieder typisch Deutschland
So ists. Es geht in erster Linie mal wieder darum was entschieden zu haben. Klassisches Beispiel aus der Klasse meiner Tochter (11. Schuljahr). Das Trinken während des Unterrichts ist erlaubt (Grundbedürfnis). Aber nur Wasser :-o (für die . . . :Die Entscheidung "Trinken ist verboten" konnte nicht aufrecht erhalten werden, also bestimmen wir was getrunken wird. Typisch Deutsch)
Na ja. In dem Fall Cux scheint ja Handlungsbedarf zu sein.
Aber: Hat mal einer über die Konsequenzen nachgedacht? Wenn es da Leute gibt, die eine Entscheidung treffen wer fahren darf und wer nicht, dann weden die auch direkt haftbar wenn trotzdem was passiert. Ich jedenfalls würde da alle Register ziehen, wenn mir als Badegast ein buggy über die Knochen fährt und es jemanden gibt der entscheidet, daß dieser da fahren darf.
Schade. Die Strände sind groß. Warum wird Fußgängern eigentlich nicht verboten in den buggy-Gebieten zu laufen?