Hier fängt es grade an zu regnen :-/
Beiträge von Matthias05
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Zitat
Wie wärs denn dort mit einer Fliegerei am Donnerstag ?
Kann ich dann, für mich, nur kurzfristig entscheiden. -
Hallo Jennes, herzlich willkommen.
Wenn nicht an der RRB, fliegen wir manchmal in Verl (Brummelweg ).
"Bescheidsagen" ist gar kein Problem. Einfach weiter diesen Thread verfolgen. -
Ja, kein Problem. 8-)
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Ich war schon an der RRB.
Also fällt Verl heute für mich aus. -
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Zitat
Genau, wird mal wieder Zeit für ein Verler Drachenfest, ...
Wie wär´s denn jetzt am Wochenende, Samstag oder Sonntag?
Oder andere Terminvorschläge? -
Moin, ich kann heute leider nicht :-/
ZitatDie 100- Seiten- Party rückt näher Biggrins .
noch 55 Post`s -
Ich war gestern da, aber nie wieder wenn in der Voraussage irgendwas mit der Windrichtung "N" steht.
Egal an welcher Stelle. -
Hallo MiBlo,
ZitatWann ist mal jemand an der Radrennbahn,
Einfach mal diesen Thread verfolgen, meistens verabreden wir uns hier.
Ich werde, je nach Wetter, frühestens Sonntag wieder fliegen gehen. -
Schöne Idee, haben wir schon lange nicht mehr gemacht. :H:
"Wolfgang, ich nehme drei Bratwürstchen"
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Wolfgang
Guter Plan. :H: -
Da Du einmal mich zitiert hast, schreibe ich noch mal kurz.
Die Haftpflicht gegenüber Dritten ist eindeutig im BGB geregelt.
Ob und wie ein Versicherer Schäden reguliert, ist in den jeweiligen AGB`s beschrieben.ZitatLeider falsch - da Dein Einverständnis vorliegt.
für die gesetzliche Haftung uninteressant, für den Versicherer eventuell ein Grund abzulehnen.Zitat... da diese Kids schuldunfähig sind.
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres zutreffend. Eltern haften in dem Fall nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
ZitatEbenso wenn ich Dir bei Deinem Umzug helfe und lass die Ming-Vase fallen....DEIN Pech!
Nein.
Mittlerweile versichern die meisten Gesellschaften sogar Hilfeleistungen.Man muss hier einfach mal AGB´s der Versicherer von der gesetzlichen Regelung trennen.
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...so auch nicht.
Die Versicherer schließen in ihren AGB`s üblicherweise Schadenersatzleistungen
an geliehenen, gemieteten oder anderweitig überlassenen Dingen aus. Heißt aber nur, das der Versicherer in so einem Fall nicht leistet.
Haftpflichtig bin ich gegenüber dem Geschädigtem trotzdem. -
Ist ein öffentliches Privatgrundstück
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Wie wär´s damit? https://youtu.be/user[/media]/DPmama74]mama74
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...was war das denn heute? :-O
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...na toll, und ich war an der RRB. Bis es zu voll wurde.
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Moin,
ZitatVerl: Nach soviel Regen ist der Boden eher fragwürdig - oder?
ich fahre an die RRB.