Schuld-/Haftungsfrage als Starthelfer bei fehlgeschlagenem Startvorgang

    Ist ne schwierige Sache, bin kein Rechtsanwalt deswegen kann ich mich auch dazu nicht äußern.


    Aber eine Möglichkeit wäre, wenn vorhanden die Rechtsschutzversicherung anzurufen und fragen wie weit sich so ein Prozess ziehen kann. Denn dort in der Abteilung sitzen nur Rechtsanwälte die sich auskennen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist,ist die Beratung meist auch kostenlos.
    Andere Möglichkeit wäre die Haftpflichtversicherung anzurufen. Dort sollte man mal mit der Schadensabteilung seiner Haftpflichtversicherung sprechen um abzuklären ob es unter dieser vielleicht abgewickelt werden kann.
    Ist ja eine so genannte Gefälligkeitshandlung wie oben schon genannt mit dem Umzug und dem Geschirr.
    Einige Versicherer haben Gefälligkeitshandlung mitversichert.


    Gruß
    Marvin

    Wessen Haftpflicht soll denn da zahlen? Die vom Helfer?
    Das käme ja einem Schuldeingeständnis gleich, dann müsste er seiner Versicherung gegenüber ja erstmal klar machen, dass er den Fehler begangen hat.
    Und genau das lese ich hier komplett anders.
    Der Mann an den Leinen muss seinen Kite immer unter Kontrolle haben, nicht der, der hinten anwirft, hält, oder was weiß ich.
    Das würde ja Tür und Tor öffnen für zahllose Versicherungsbetrügereien, wenn sich die Verantwortlichkeit so leicht auf andere übertragen ließe.


    Wenn ich jemand fremden bitte, meinen Drachen zu halten, anzuwerfen, aufzustellen, so ist es in dem Moment meine alleinige Verantwortung, ob das gut geht oder nicht.
    Nur weil derjenige es aus Hilfsbereitschaft tut, übernimmt er sicherlich noch keine haftende Verantwortung.
    Andernfalls müsste ich in SPO nur den nächsten Touristen mal bitten, meinen Drachen anzuwerfen, ne Bruchlandung ist schnell gemacht, und schwupps, ich hätt nen neuen Speedkite...


    Ist aber nur meine persönliche Meinung und entbehrt jeder rechtlichen Recherche ;)

    Biete: Gladiator 1.8, Paraflex 2.1 (rtf), Magma 1.5 (rtf), Sigma Fun 1.3, Kamikaze (2-Leiner Delta), Spiderkites Leon 3er-Gespann.
    Suche: Nüschte
    Bisher geschrottet: 7 Kielstäbe - 9 Leitkanten - 2 Stand-Offs - 2 Verbinder - 130er Waage - SAS 82,5 bei Orkan Christian komplett vernichtet


    Viele Grüße, Stefan
    ...jetzt lassen wir die Realität mal außen vor und schauen, wie das wirklich geht - Tim Pritlove
    Tempus Fungi - Es ist Zeit für'n Pils...

    Ich denke auch, ehe wir hier mit unserem fundierten Halbwissen weitere Vermutungen anstellen, dass sich ein Profi (RA) um die Klärung der eigentlichen Frage kümmern sollte.


    Nicht immer entspricht die Gesetzeslage/Rechtsprechung dem, was man unter gesundem Menschenverstand versteht.


    Gruss


    Ingo

    Zur Haftpflichtversicherungsfrage nur so viel.


    Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung wird für solche Schäden nicht aufkommen, da der Lenkdrachensport zu den Sportarten gehört, die grundsätzlich ausgeschlossen sind, es sei denn (und das dürfte im seltensten Fall zutreffen) der Schädiger hätte hierfür eine Zusatzversicherung abgeschlossen bzw. dieses Risiko sich ausdrücklich mitabsichern lassen.


    Wessen Haftpflichtversicherung aufkommt, hängt letztendlich von der Schuldfrage ab und da bleibe ich bei meiner Aussage, dass der Pilot sich das "Unglück" anrechnen lassen muss.
    Sollte tatsächlich im Streitfall dem Starthelfer eine geringe Mitschuld treffen (was ich mir nicht vorstellen kann, aber die Gerichte sind manchmal schon sehr speziell), dann wird die Haftpflichtversicherung des Starthelfers allenfalls den gequotelten Anteil des Schadens entsprechend der Feststellung des Gerichtes über den Anteil der Mitschuld tragen.

    Gruß Michael


    Nichts entspannt mehr, als sich den Wind um die Nase wehen zu lassen.

    Zu verkaufen:

    Zur Haftpflichtversicherungsfrage nur so viel.


    Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung wird für solche Schäden nicht aufkommen, da der Lenkdrachensport zu den Sportarten gehört, die grundsätzlich ausgeschlossen sind,


    Das kenn' ich genau anders: standardmäßig ist Kiten, Strandsegeln und Buggyfahren eingeschlossen, es gibt lediglich Begrenzungen bezüglich der Leinenlänge. Ich hab' den Vertrag allerdings schon 'ne Weile, vielleicht ist es ja heute bei Neuabschlüssen anders.


    Gruss


    Ingo

    Tja, dann hat in dem Fall meiner Meinung nach der Pilot Pech gehabt und alles andere wäre nur Goodwill vom Helfer.


    Was will man da machen....es ist wie es ist...


    Beim Thema Haftpflicht bin ich dann jetzt auch schlauer geworden. ;)


    Glaube aber nicht, dass sich der Gang zum Anwalt wegen so was lohnt.

    So nen leichter Schlag auf den Kopf erhöht doch das Denkvermögen.


    Kleine Drachentasche: Hugo Freistil
    DAWN
    DUKE
    DUKE Arrow
    Revolution 1.5 B-Serie

    Es ist völlig unerheblich wessen Fehler es war. Der Besitzer des Kites hat um Hilfe gebeten. Geht bei dieser Hilfe etwas schief, liegt das in der Verantwortung des Besitzers. Der Helfer kann dafür nicht haftbar gemacht werden - und damit kommt auch seine Haftpflichtversicherung nicht dafür auf. Die springt nur ein, wenn der Versicherte zur Haftung verpflichtet ist.


    Wenn ich jemanden bitte mein Auto anzuschieben und der drückt mir eine Beule in den Kofferraum, bin ich selber schuld. Genauso ist es wenn ich jemanden bitte meinen Kite anzuwerfen.


    Ich habe gerade einen passenden Artikel gefunden:
    https://anwaltauskunft.de/maga…-wer-haftet-bei-schaeden/
    Dort ist von einem "stillschweigenden Haftungsausschluss" die Rede. Das dürfte auch in Deinem Fall anwendbar sein.

    Viele Grüße,
    Roland


    Die kluge Hausfrau rät: Fettflecken werden wieder wie neu, wenn man sie ab und zu mit etwas Butter einreibt.

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