Berlin: Reichstagsrasen

    Drachen stehen seit 2012 nicht mehr explizit im Gesetz, lassen sich aber sowohl unter "Luftsportgeräte" als auch unter "sonstige für die Benutzung des Luftraumes bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können" einordnen. Die 5 kg Grenze wurde schon gestrichen, bevor Drachen nicht mehr explizit erwähnt wurden. Eine Abgrenzung zwischen Groß- und Spielzeugdrachen existiert damit nicht mehr. Zumindest die Versicherungen sind sich in der Auslegung sehr sicher, sehen Drachen als Luftfahrzeuge an und verdienen sicher gut an entsprechenden Vertragsabschlüssen.


    Gruß
    Heiko

    Hey Andreas,


    ich wünsche dir gut ins neue Jahr gekommen zu sein. Hat sich denn seit unserem letzten Zusammentreffen am Spreebogenpark und deinen nachfolgenden Posts ...

    Zitat

    Ich hoffe auf weiteren Schriftverkehr in nächster Zeit, die das ein wenig weiter aufklärt.


    ... noch etwas Neues ergeben?


    Gruß
    BBoy



    [D] BLN THF & SPO ♥ RØMØ & FANØ [DK]

    Guten Tag


    Ich stell mich mal fix hier vor.....


    Peter ist mein Name, ich bin 35 Jahre alt, ExilBerliner ( Jetzt in Bernau bei Berlin zu Hause)


    Ich habe mir vor knapp einer Woche an der Ostsee eine HQ Symphony 2,5 und einen Hq Atomic gekauft. Mit der Matte bin ich zufrieden nur mit dem Drachen habe ich glaube ich ins Klo gegriffen.
    Habe auf Römö DÄN? das Drachenfliegen im zarten alter von 12 Jahren erlernt. Habe aber mich nach dem Urlaub auf Römö nie wieder mit dem Thema befasst.
    Komme aus der RC Helifliegerei, bin bei der DMO versichert
    Ich suche im Raum Brandenburg/Berlin Anschluss an eine "Gruppe"


    Best Regards

    Hat sich denn seit unserem letzten Zusammentreffen am Spreebogenpark und deinen Schriftverkehr noch etwas Neues ergeben?


    Hab ich doch glatt übersehen ... Nein, bislang habe ich keine neuen Erkenntnisse. Ich muss noch mal bei der Flugsicherung nach haken aber ich glaube da kommen auch kein weiteren Erkenntnisse bei raus.


    Bislang ist mein stand der Alte: Fliegen von Einleiner Drachen auch in der Sperrzone erlaubt, 100m Leine. Abstand zum Hubschrauber Landeplatz am BW Krankenhaus ist auf der Westseite der Spree genau 1500m, passt also auch. Lenkdrachen dürften mit ihren ~30m überhaupt kein Problem sein.


    Buggy und Board ist eine andere Frage ... aber ich glaube das lohnt da sowieso nicht. Ich werde wohl noch mal ein paar Mails raus schicken und in meinem Speziellen Thread zu dem Thema veröffentlichen.


    /update: Mail an die DFS ist raus.


    Gruß Andreas

    Ich habe schon geahnt was kommt. Die Antwort von der DFS ist da. Meine Fragen im Detail wurden allesamt ignoriert und mit einem Textbaustein beantwortet. Man spielt Behörden Ping-Pong und verweist mich wieder zurück an die Obere Luftfahrtbehörde, die mich schon mal an die DFS verwiesen hat. Die Antwort im Detail:


    Zitat

    Das Steigenlassen von Drachen ist in der LuftVo geregelt in den Paragraphen 15a und 16. Die Erlaubnis erteilt immer die zuständige Luftfahrtbehörde, für Berlin die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg.Wenn Sie die gesetzlichen Vorhaben, die in den § 15a und 16 festgeschrieben sind einhalten, benötigen sie keine weitere Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung.Bei der Bearbeitung von Anträgen für Drachenfeste oder das Steigenlassen von Großdrachen werden wir (als DFS) zur gutachtlichen Stellungnahme herangezogen, sind aber im Normalfall nicht involviert. Genauere Auskünfte erteilt ihnen sicher gern die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde.


    Also nichts neues. Tja, nun bin ich genau so schlau wie vorher. Hält man sich an den Text könnte man meinen, dass es in Berlin und Umgebung generell verboten ist einen Drachen steigen zu lassen. Alles Kontrollzone Tegel/Schönefeld.

    So, mal wieder hoch holen ...
    Beim stöbern habe ich einige Änderungen in Sachen Flugverbotszonen über Berlin gefunden:
    http://www.stadtentwicklung.be…h_1505/nachricht5644.html


    Abgezielt wird hier wohl auf 'Drohnen' aller Art. Verklausuliert wie immer. Das neue an der Sache: Die Zone ist nun 3NM groß, gemessen vom Reichstag. Das reicht im Norden bis zum Flughafen Tegel und im Süden schließt sie fast das gesamte Tempelhofer Feld ein. Visualisieren kann man es über http://www.skyfool.de/luftraeume/ mit Google Earth. Dann alle Zonen bis auf Restricted abschalten, dann sieht man den Kreis. Betrifft die Modellflieger, Drachen sind zum Glück nicht gemeint und aus der Definition auch nicht erkennbar. Wir fallen ja nicht unter Flugmodelle und auch nicht unter Luftfahrtsysteme.



    Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nur unbemannte Luftfahrtsysteme im Sinne von § 1 Abs. 2 S. 3 LuftVG (im Folgenden: UAS). Bezüglich der Abgrenzung zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen wird auf Ziffer 1 der „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) in NfL I 281/13 verwiesen.


    Die Zone geht Quer über das Feld und verläuft südlich der Nord-Landebahn. Die Süd-Landebahn ist außerhalb der Zone. Der Spielplatz der Modellflieger am Tower liegt innerhalb der Zone. Mit Drachen noch immer 100m, mit Modellflugzeugen nur 30m.