Malte:
Meiner Meinung nach nicht, da Drachen als Erfindungen nicht urheberrechtlich geschützt sind. Somit wäre die Verteilung (selbstgezeichneter!) Baupläne vermutlich weitgehend unproblematisch.
Anders sieht es aus, wenn Patente oder Geschmacksmuster ins Spiel kommen.
- Editiert von Milindur am 21.04.2005, 22:02 -