Darf man auf diesen Acker drauf?

  • Hallo,

    ich kenne mich mit Ackerpflanzen nicht aus. Ist das was absichtlich ausgesätes oder Gras?

    Es sieht aus wie Gras, wächst aber in Reihen.


    Also darf man da drauf oder nicht?





  • Admiral

    Da musst du dich erstmal erkundigen, was in deinem Bundesland geltendes Recht ist. Das variiert von Bundesland zu Bundesland und selbst Futterwiesen dürfen oft nicht betreten werden. Im Saarland ist dies glaube ich zeitlich begrenzt, bin mir aber nicht sicher.


    Wenn ich mir nicht sicher bin um was für eine Art von Grünfläche es sich handelt, dann gehe ich mit meinen Kites nicht drauf. Bei Futterwiesen, sagen die Bauer in meiner Gegend oft nichts, oder sie haben es mir sogar erlaubt. Habe diesbezüglich schon sehr positive Erfahrungen gemacht, wurde aber auch schon von einer Bäuerin der Wiese verwiesen.


    Kurz gesagt, ob du diese Fläche betreten darfst, wird dir hier vermutlich keiner sagen können. Sieht mir auf den Bildern aber nicht nach Futterwiese aus.

  • ja genau - sobald was in schön geraden Reihen wächst ist es angepflanzt und nicht wildwuchs


    bei mir ist es sogar so das der Landwirt MICH öfters beobachtet hat - ob ich in sein Feld reinlatsche-


    so wie viele erziehungsberechtigte ihren Kindern das falsch vormachen- obwohl deutlich sichtbar Reihenweise Jungpflanzen dort wachsen oder ein ganzes Weizenfeld dort Steht


    ( siehe meine SommerBilder )


    deshalb lasse ich meine Lenkmatten bis zu 70 kg Zugkraft stets aus der Hand gestartet an Spulen hoch


    bei einem Absturz ziehe ich den Drachen an den Leinen auf Spulen wickelnd wieder " an Land "


    bei Lenkmatten kein Problem ( immer nur eine Seite reinziehen, dann "Schwimmt" die Matte meist sogar oben auf dem Weizenfeld


    bei Deltas oder Einleinern mit Gestänge wirds schon Schwieriger - da beide seiten gleichmässig ziehen- wenn man Glück hat liegt das Delta auf dem Rücken und pflügt wie ein Schiffsrumpf furch das Feld


    ansonsten ist beim Stabdrachen immer die Gefahr, das Stangen verloren gehen ....


    also kurz : wenn da was grünes in schönen geraden Reihen wächst , nicht drauf rumlatschen


    die nächste Frage ist- ob man auf diesem grünen Rasen auch fliegen darf - ich habs einfach gemacht -


    wenn kein Betrieb war - hat viele Vorteile beim Vierleiner Leinen Auslegen oder rückwärts laufen


    HQ Orca aus dem Weizenmeer gezogen       CIM Katana Red Delta


    wiggle Skull von Ahlerts       CIM Pentagon Waschbär

    2 Mal editiert, zuletzt von NT-Tom ()

  • Im unbekannten Gebiet würde ich nur von den Wegen aus fliegen und versuchen auch dort zu landen und zu starten.


    Gemeinde sportplätze oder Festwiesen sind aber selten ein Problem. Da sind aber die Windbedingungen in der Regel kacke


    Gruß Matze

  • Danke für die Einschätzung und Infos!


    Um Erlaubnis fragen ist echt schwierig, wenn man nicht selber dort wohnt und jeden kennt. Dieses Feld war in Frankreich. Eine Straße war gesperrt und ich musste einen anderen Weg nehmen und dachte, ich hätte einen tollen Platz zum Fliegen gefunden. Der Wind war auch gut :)


    Aber dann weiß ich das jetzt. Wintergetreide!

  • Hallo


    Kennt hier jmd evtl. einen Weg, wie man den jeweiligen Eigentümers/Nutzers/Pächters einer Wiese ausfindig machen könnte?

    Damit man um Erlaubnis fragen könnte oder Bedingungen und Einschränkungen beim Begehen abklären könnte bevor es ggf "kracht".


    Heutzutage liegt der Hof des Eigentümers/Nutzers/Pächters ja längst nicht mehr direkt neben den Feldern, sondern zT km-weit entfernt.


    Ich hatte es mal über unsere Stadtverwaltung versucht, aber da bin ich nicht weitergekommen.

    Georg

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  • Also darf man da drauf oder nicht?

    Nein, wenn dann nur in Absprache, ist diese nicht möglich dann ebenfalls nein. Also runter bleiben.


    Recht hin oder her - die Diskussion hatte ich auch schon auf der Wiese mit entgegengeworfenem Motto "was er nicht weiss macht ihn nicht heiss" und "wo kein Kläger da kein Richter" ....

    letztlich entscheidet man selbst ob man als einzelner Buhmann für viele werden will, wenn die Geschichte nach hinten losgeht, sprich, Besitzer, Pächter, Nutzer stinksauer.

    Dann brauch garkeiner mehr irgendwann kommen.

  • Admiral

    Egal ob Wintergetreide oder sonstwas , wenn irgendwas in Reihen angepflanzt ist , geht man da nicht drauf.

    Man will ja auch selbst nicht das einem einer durch sein Beet trampelt ;) .

    Allzeit guten Wind

  • Ich frage, weil ich eben niemanden verärgern oder gar tatsächlich seine Pflanzen zerstören möchte. Ich konnte noch nie ein Feld dem Besitzer zuordnen und fragen. Wenn man nicht zufälligerweise bei Aussaat oder Ernte gleichzeitig mit dem Landwirt auf das Feld kommt ... wo soll ich fragen? Und ich habe es wirklich für möglich gehalten, dass nicht absichtlich ausgesäte Gräser als erstes da wachsen, wo vorher was anderes war und deshalb der Eindruck von Reihen entsteht.

    Also: Danke für die Aufklärung! :thumbup:

  • nee, normal wird dazwischen umgepflügt das kommt dann eher wirklich kreuz und quer, unser, also nicht meiner, aber in der im weitern Familienkreis liegende Äcker mit Winterweizen gehen jetzt auch an.


    bzgl Eigentümer - idR einfach mal freundlich bei der Gemeinde fragen. Ist mir auch schon passiert, dass mir gesagt wurde warum ich nicht da und da hingehe, ist doch viel besser, und habs auch noch gleich auf dem Flurplan gezeigt bekommen...

    2 Mal editiert, zuletzt von plastikmann () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von plastikmann mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ist ja jetzt auch nicht so dass alle Landwirte einem dann gleich mit der Mistgabel hinterhergehen, im Gegenteil, freundlich besprochen, dass man nicht wusste worauf man steht gibts auch gerne mal Erklärung dazu.

    Das Ding ist halt wir haben hier zB auch mal Quads und Mopeds da drüber düsen und dann ist echt nix mehr über und macht die bäuerliche Zündschnur manchmal arg kurz.

  • Servus,

    also rein rechtlich gesehen, regelt es das Bundesnaturschutzgesetz ganz lapidar. Jedes Bundesland hat sein eigenes Naturschutzgesetz, das auf dem Bundesnaturschutzgesetz basiert, in dem das geregelt ist.

    Hier mal als Beispiel Baden-Württemberg:


    __________________________________________________________________________________________________

    Zitat

    __________________________________________________________________________________________________

    Jedermann hat das Recht auf Erholung in der freien Landschaft.

    Das freie Betretungsrecht muss jeder Grundeigentümer aufgrund der Sozialpflichtigkeit seines Grundeigentums dulden, aber nicht schrankenlos.
    Gesetzliche Vorgaben und Verbote sind zu beachten!

    Gebot der Rücksichtnahme
    Jeder Erholungssuchende muss nach § 43 Naturschutzgesetz auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht nehmen. Gute Kontrollfrage: „Wäre das meine Wiese, fände ich dann das toll, wenn Fremde sich so verhielten, wie ich gerade?“
    Betreten der freien Landschaft
    Die freie Landschaft darf nur auf Straßen und Wegen (öffentlichen und privaten) sowie auf ungenutzten Grundflächen betreten werden. Ungenutzte Flächen sind Ödlandflächen, aber auch Stoppelfelder nach der Ernte und vor der erneuten Bestellung.


    Für landwirtschaftliche Flächen gilt nach § 44 Naturschutzgesetz ein Betretungsverbot für:
    Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
    Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h.
    ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
    Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres

    Das Betretungsverbot gilt unabhängig davon, ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat oder nicht. Er darf sein Grundstück einzäunen, muß es aber nicht.

    ___________________________________________________________________________________________________________


    praktisch gesehen schaut es anders aus.

    Ich gehe nur auf Wiesen, die nicht im Wachstum sind bzw. die abgeerntet sind. Gerne auch im Sommer nach der Heuernte vor dem erneuten Wachstum und dem zweiten Schnitt.


    Immer wieder kommen Bauen auf mich zu und fragen was ich so triebe. Aus Angst, dass ich Müll hinterlasse und die Tiere dann Probleme bekommen. Das kann in einem freundlichen Gespräch aber erörtert werden.

    ein Beispiel:
    Zusammen mit mic flogen wir im Herbst nach der Ernte auf eine schönen Wiese. Dann kam die Bäuerin mit ihrem Enkel und fragte was wir da machen. Nachdem der Enkel erklärte, dass er seine Billigmatte nicht sauber hoch bekommt. Ich schenkte ihm dann einen Diamantdrachen und den flog er mit seiner Oma zusammen. Später verabschiedeten sich die Beiden und wünschten uns noch viel Spaß.
    So dürfen wir dort inner wieder fliegen gehen.


    Gruß

    der Indianer


    - eigentlich bin ich gar kein Indianer, manchmal vielleicht im Herzen, aber nur manchmal -

    meine Webseite: www.derIndianer.org
    Gespanne.jpg

  • Brink:

    in BW hast du zumindest schon mal die Möglichkeit, über die Seite "Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg" unter der Eingabe der Adresse oder durch Suchen auf der BW-Karte direkt an die Flurstücknummer zu kommen. Hier wird dir dann auch die zugehörige Gemeinde angezeigt.


    Das gibt´s in deinem Bundesland sicherlich auch. Wenn du Glück hast und es der Datenschutz zulässt, bekommst du bei der entsprechenden Gemeinde vielleicht Auskunft über den Besitzer des entsprechenden Flurstücks.

    Viele Grüße & viel Erfolg 🪁🪁🪁